Klage gegen Geschwindigkeitsmessung braucht konkrete Einwände
Ohne Begründung kann Widerspruch abgelehnt werden
Autofahrer, die geblitzt wurden, können gegen das Messverfahren Widerspruch einlegen. Der sollte aber begründet sein, ansonsten kann die Behörde den Einwand ablehnen.
Karlsruhe - Wer wegen zu schnellen Fahrens geblitzt wird, kann gegen die Geschwindigkeitsmessung Widerspruch einlegen. Erfolg werden Autofahrer damit aber nur haben, wenn sie konkrete Einwände gegen die individuelle Messung vorbringen können. Ansonsten können Gerichte davon ausgehen, dass dabei alles mit rechten Dingen zuging. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie bezieht sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az.: 2 7 SSBS 212/15).
Die in Deutschland verwendeten Messverfahren sind in der Regel von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen. So auch das Gerät, das in dem konkreten Fall zum Einsatz kam: Ein Autofahrer legte Widerspruch gegen seinen Bußgeldbescheid ein, spezifische Einwände gegen die Messung hatte er aber nicht. Trotzdem erklärte ein Amtsgericht den Bescheid in erster Instanz für ungültig. Die zuständige Behörde legte dagegen Beschwerde ein - zu Recht, wie die Richter am Oberlandesgericht entschieden.
Solange es keine Besonderheiten in der konkreten Messung gebe, sei sie als ordnungsgemäß anzusehen, so die Richter. Besonderheiten könnten zum Beispiel ein von der PTB nicht erfasstes Messszenario oder konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten bei der Messung sein.
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Für deutsch Rechtsprechung steht PTB als Ersatz für den lieben Gott?
Welch eine Willkür!
Aber so sieht die "Recht"sprechung ohnehin aus.
Bei einer sog. gezielten Verkehrsüberwachung kann ein Polizist lügen daß sich die Balken biegen.
Zum Beispiel bei behaupteter angeblicher Telefonie mit Handy.
Eine alternde Amtsrichterin in Brühl weist willkürlich alle Gegenbeweise zurück und verurteilt.
Keine Revision möglich. Vorher schwafelt sie von angeblicher Rechtsstaatlichkleit.
Dann gibt es einen Fall am Amtsgericht Eschweiler wegen angeblich zu schnellen Fahrens, wo ein Richter den Beklagten sogar im schriftlichen Urteil angblich an der Stirnglatze erkennt. Diese "Stirnglatze" auf dem Polizeifoto ist in Wirklichkeit eine Sonnenblende!
Willkürjustiz wie in einer Bananenrepublik.
Und was hat Das alles mit dem Startbeitrag zu tun? Da geht es darum das man einen Einspruch begründen muss. Was an sich logisch ist, denn warum soll man einen Einspruch zur Kennnis nehmen der keine Begründung hat, uns sei Sie noch so Abwegig?
Wenn Es dann wegen einer Begründung zu einer Verhandlung kommt hat man halt das Problem das ein Richter in seiner Beweisführung frei ist. Aber es steht Jedem frei sich einen Gutachter zu nehmen der die Vorwürfe entkräftet.
Daß man einen Widerspruch begründen muß, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Ich staune bei Threads zu diesem Thema immer wieder darüber, daß etliche der Ertappten Widerspruch einlegen wollen, aber die Frage nach einer Begründung nicht einmal ansatzweise beantworten können...
Ich gehe mal davon aus, daß die meisten sehr wohl wissen, daß sie zu schnell gefahren sind. Bei einigen ist eventuell sogar die berufliche Existenz daran geknüpft. Da greift man doch gerne zu jedem vermeintlichen Strohhalm, um ein Bußgeld oder Fahrverbot abzuwenden. Vielleicht hilft ja ein Anwalt und findet eine Begründung für eine fehlerhafte Messung?
Allein schon, um einer Prozessflut vorzubeugen, ist das Urteil des Oberlandesgerichtes absolut nachvollziehbar.
Diese Erkenntnis aus der News ist ungefähr genauso selbstverständlich wie dass es nass wird, wenn es regnet. Und dafür braucht es Gerichte 🙄 Den Leuten, die solche Verfahren auslösen, gehört mal kräftig was hinter die Ohren...
Ein Bekannter hat vor Jahren mal die Quittung vom Richter bekommen, allerdings hatte Er eine Begründung für den Wiederspruch, wenn auch eine Fadenscheinige. Statt einem Monat ÖPNV gab es Zwei und die Strafe wurde knapp verdreifacht. Denn Ortseingangsschild übersehen kann passieren, aber wenn schon vor dem Ort fast ca Kilometer lang 60 gilt und man mit knapp 90 Innerorts erwischt wird ist eine solche Begründung mehr als Frech, insbesonders wenn man Ortskundig ist.
😆 Und der Richter gab kein Zeichen das es besser wäre den Wiederspruch zurückzuziehen.
Wochen Hinterher hat man erfahren das dieser Richter die Schnauze voll hatte sich mit so einem Scheiß beschäftigen zu müssen. Die Zahl der Wiedersprüche ist daraufhin auch deutlich zurückgegangen und wenn man schlüssige Argumente beibrachte gab es bei diesem Richter auch Gnade vor Recht. Nur Verarschen wollte Er sich nicht lassen. 😆 Und das Ordnungsamt gab auch nicht mehr ganz so schnell ans Gericht ab, Die sollen auch einen Rüffel bekommen haben.
Dabei könnte man die Sache einfach regeln. Wenn ein Wiederspruch ohne Begründung eingelegt wird hat man eine Woche Zeit um eine nachvollziehbare Begründung nachzureichen und wenn Das nicht passiert wird der Bußgeldbescheid Rechtskräftig.