Gericht: Keine Fahrerflucht ohne erkennbaren Fremdschaden
Ohne Fremdschaden gibt es keine Unfallflucht
Ist nach einem Unfall kein Fremdschaden festzustellen, begeht der Fahrer keine Fahrerflucht, wenn er den Unfallort verlässt. So entschied das Landgericht Schweinfurt.
Schweinfurt - Lässt sich nach einem Unfall kein Fremdschaden feststellen, muss ein Autofahrer nicht an der Unfallstelle warten. Auch etwaige entsprechende Klauseln einer Versicherung greifen dann nicht, so dass sie für den Schaden einstehen muss. So lautet ein Urteil des Landgerichts Schweinfurt, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 22 O 748/15).
Auf glatter Straße rutschte ein Autofahrer von der Straße eine Böschung herab und prallte auf einen Baum. Er verließ den Unfallort. Als der Schaden später abgewickelt werden sollte, gab es einen Kontakt mit der Straßenmeisterei. Die besah sich den Baum, stellte aber keine Schäden fest, so dass Kosten für Wiederherstellung oder Behandlungskosten nicht anfielen.
Dennoch wollte die Kfz-Versicherung den Schaden des Autofahrers in Höhe von 9.300 Euro nicht zahlen. Sie führte eine Vertragsklausel ins Feld, nach der man den Unfallort nicht verlassen dürfe, ohne zuvor die Personalien aufnehmen und feststellen zu lassen, ob der Fahrer Alkohol im Blut hatte.
Der Mann klagte gegen die Versicherung und bekam Recht. Da bewiesen wurde, dass der Baum keinen nennenswerten Schaden davongetragen hatte, sei kein Fremdschaden entstanden. Und ohne den müsse niemand an der Unfallstelle warten.
Quelle: dpa
..stellte aber keine Schäden fest...
...Da bewiesen wurde, dass der Baum keinen nennenswerten Schaden davongetragen hatte, sei kein Fremdschaden entstanden.
Was denn nun? Kein Schaden oder kein nennenswerter Schaden?
Und was soll an dem Urteil neu sein? Der BGH hat doch schon vor Jahren in solchen Fällen der bloßen Selbstschädigung die Tatbestandsmäßigkeit verneint (BGH VRS 24, 118).
Und wozu brauchen wir dann noch Gutachter, wenn otto-normalbürger durch kurzen blick nach dem parkrempler feststellt " ach .. Is nix" ?
Was ist wenn ein schaden entsteht, der nicht ohne weiteres für einen laien sichtbar ist?
Beides. Es wurde etwas beschädigt (ein Baum), aber der wirtschaftliche Eigner des Baumes hat keinen echten (Vermögens-) Schaden dadurch erlitten (und auch keinen seelischen).
Der Baum war wohl schon vorgeschädigt - und so wenig wert, daß die wirtschaftliche Verwertung des Holzes nicht darunter gelitten hätte:
http://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/0/7/4/2/1/193811.pdf
Es ging hier nicht um die Strafbarkeit einer Fahrerflucht als solches, sondern um die Versicherungsleistung, welche der Autofahrer von seiner Versicherung haben wollte (vmtl. Vollkasko). Die Versicherung wollte aber mit Verweis auf ihre Versicherungsbedingungen nicht zahlen...
Vmtl. will die Versicherung auf jeden Fall eine Unfallaufnahme und Kontrolle der Fahrtüchtigkeit, um im Falle einer Trunkenheit auch bei fehlender Fahrerflucht die Leistung wegen Trunkenheit verweigern zu können ... ;-)
Dann ist es ein Schaden und wer dann abhaut, begeht Fahrerflucht.
Das Urteil ist nur dann verwirrend, wenn man das Pferd gedanklich von hinten aufzäumt. Es erlaubt einem nicht, einfach wegzufahren, wenn man keinen Schaden erkennen kann. Im Zweifel muss ich warten bzw. den Unfallgegner informieren. Man weiß nämlich erst hinterher, ob es Fahrerflucht war, wenn man einfach wegfährt weil man keinen Schaden erkennen konnte, oder nicht, weil es keinen Schaden gab. Eigentlich ist es Unfug, über so ein Urteil zu berichten. Der Bericht bringt die Leute nur auf falsche Gedanken und in die Gefahr, Unfallflucht zu begehen. Denn dass ich keine Unfallflucht begehe, wenn es gar keinen Unfall mit einem Schaden gegeben hat, ist wohl alles andere als überraschend.
Grüße vom Ostelch
Greift das auch bei anderen Verkehrsteilnehmern? In den sozialen Medien liest man ja öfter mal "ich wurde von der Straße abgedrängt" etc. ohne Fremdberührung des vermeindlichen Verursachers.
Was soll da "greifen"? Es gibt einen objektiven Teil der Tat - wurde ein Schaden verursacht bzw. wurde jemand abgedrängt und einen subjektiven Teil - hat jemand bemerkt, dass er einen Schaden verursacht
bzw. jemanden abgedrängt hat. Fehlt letzteres, fehlt der Vorsatz. Dann bleibt nur eine fahrlässige Begehung. Die gibt es bei der Unfallflucht nicht.
Grüße vom Ostelch
@Ostelch: Jepp, das könnte tatsächlich gewisse zu gewissem verleiten...😉
Die Versicherung: Ja sie will den TOTALEN KRI...äh, Aufklärung. Inkl. Selbstbelastung ihres Versicherungsnehmers am liebsten 😉
Wie heißt die Versicherung? Die sollte man dann wohl meiden.
OpenAirFan