In Probezeit verweigerte MPU zieht Führerscheinentzug nach sich
Ohne MPU gibt es den Führerschein nicht zurück
Führerscheinneulinge stehen unter Beobachtung. Wiederholte Verkehrsverstöße ziehen schnell die MPU nach sich. Wer die verweigert bekommt den "Lappen" nicht zurück.
Neustadt - Wer sich während der Probezeit öfter was zu Schulden kommen lässt, wird schnell mal zur MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) gebeten. Kommt der Führerscheinneuling der Anordnung dazu nicht nach, war es das mit dem Führerschein. Er bekommt ihn nicht zurück, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az.: 1 L 754/16) zeigt, auf das die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist.
Im konkreten Fall verursachte ein Führerscheinneuling einen Unfall, weil er zu schnell fuhr. Daraufhin wurde die Probezeit auf vier Jahre ausgedehnt. Danach missachtete er abermals ein Tempolimit und fuhr innerorts 38 km/h zu schnell. Die Verkehrbehörde forderte eine MPU. Nachdem er das Gutachten nicht einreichte, entzog die Behörde die Fahrerlaubnis.
Das Gericht bekräftigte diese Entscheidung. Der erneute schwere Verstoß mache laut Straßenverkehrsgesetz eine MPU erforderlich. Jeder Tempoverstoß in der Probezeit werde bereits als schwerwiegende Verkehrszuwiderhandlung gewertet. Die geforderte MPU nach dem erneuten Verstoß sei rechtmäßig und Grundlage dafür, dass der Mann den Führerschein wiedererlangen könne.
Quelle: dpa
Suppe selber eingebrockt... Guten Appetit beim Auslöffeln!
38 innerorts nach Abzug ist natürlich nicht ohne wenn schon Probezeit und somit, haha.
da hat DPA nicht sauber gearbeitet und Motor Talk hat den missverständlichen Text ungeprüft übernommen. Im fraglichen Fall war dem Kandidaten die Fahrerlaubnis bereits einmal entzogen worden, weil er das Aufbauseminar nicht beigebracht hatte. Dann wurde der FS neu erteilt und danach hat er einen neuen A-Verstoß begangen.
In solchen Fällen ist die MPU gesetzlich vorgeschrieben, das ist nichts Neues. Mit "Autofahrer in der Probezeit" hat das nur wenig zu tun, entscheidend war der A-Verstoß nach Entzug und Neuerteilung in der Probezeit.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass bei MT richtige Journalisten arbeiten würden? Also solche, die selbst recherchieren.
Aber zum Thema: Ich frage mich, wie die Klage überhaupt von Seiten des Verkehrssünders begründet wurde. Was hat der denn erwartet? Dass er mit Aussitzen weiter kommt?
auch mt würde es gut tun wenn sie vor der veröffentlichung den fall auf tatsachen abklopfen würden,
"auch" wenn die sogenannten richtigen journalisten es nicht tun (wie wir ja leider an vielen dpa meldungen sehen) - so wie es zz leider aussieht macht man alle anstrengungen um die b..d zeitung an reisserischen überschriften zu überholen, und damit geht eben auch die glaubwürdigkeit den bach runter.
Fakt ist, solche VT dürfen im Straßenverkehr nicht andere und sich selber gefährden.
Und somit gibt es keinen FS, bis eventuell ein verbessertes Verhalten vorhanden ist.
(solche Leute ändern meistens ihr Verhalten nicht).
Ja, das würde mich ebenfalls interessieren. 😉