Zusatzlicht am Auto: Was ist erlaubt, was ist verboten?
Ohne Prüfnummer geht nichts
Auffallen um jeden Preis: Mit farbiger Beleuchtung am Auto geht das besonders gut. Doch wer seine Installation vorher nicht prüfen lässt, riskiert die Betriebserlaubnis.
Essen/Hannover - Farbige Neonröhren, Lichterketten oder zusätzliche Frontscheinwerfer sind in der Tuningszene beliebt. Die Montage ist einfach, die Beschaffung im Zubehörhandel oder per Internet kein Problem. Damit die Teile in der EU an Autos angebaut werden zu dürfen, muss aber jedes Beleuchtungsbauteil eine Kennzeichnung mit einer Prüfnummer haben.
Darauf weist der TÜV Nord hin. Nur dann ist es amtlich zugelassen. Ist das nicht der Fall, stellen die Leuchteinheiten laut § 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine unzulässige lichttechnische Einrichtung dar.
Das gilt auch für die beliebte LED-Unterbodenbeleuchtung. Die gibt es in vielen Farben als flexible Streifen im Set mit einer Funkfernbedienung für unter 100 Euro. Die Lichttechnik erzeugt aber zusätzliche Aufmerksamkeit und kann damit andere Verkehrsteilnehmer irritieren - zum Beispiel durch Lichteffekte bei nasser Straße.
Wer sein Auto dennoch damit aufrüstet, riskiert das Erlöschen der Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs, erklärt die Prüforganisation. Das gilt übrigens auch beim stehenden Fahrzeug. Zu den möglichen Folgen zählen Punkte in Flensburg und - im Fall eines Unfalls - strafrechtliche Konsequenzen. Erlaubt ist laut StVZO grundsätzlich nur weißes Licht vorne am Fahrzeug, gelbes Blinklicht zur Seite und rotes Licht hinten sowie weiße Rückfahrscheinwerfer
Quelle: dpa
In manchen Städten ,wie Köln oder Stuttgart,greift die Polizei mittlerweile hart durch bei illegalen Umbauten.
Und ich finde es auch richtig,wenn die dann diese Autos vor Ort beschlagnahmen und auf einen Abschlepper laden lassen.
Es ist der einzige Weg ,wie man solchen Idioten die Grenzen aufzeigt.
Nichts gegen Tuning,aber im Rahmen des erlaubten.
Ist die LED-Unterbodenbeleuchtung nicht schon seit mindestens 5-6 Jahren "out"?
Geradezu kriminiell hingegen sind die Xenon- oder LED-Umrüstsätze, bevorzugt aus China, die normale H4 / H7 Scheinwerfer "aufwerten" sollen.
Wenn allerdings bei der Rennleitung - wie gerade in Wien und der näheren Umgebung - nur noch Fachkräfte für Geschwindigkeitsmessungen mit der Laserpistole herumfahren, die nicht einmal wissen, dass die (China-)Tagfahrleuchten bei eingeschalter Beleuchtung nicht oder nur mit reduzierter Intensität leuchten dürfen, dann fahren die auch noch in 10 Jahren.
(Bei der Polizei der deutschen Hauptstadt stecken teilweise auch keine größeren Koryphäen in der Uniform, wie ich zwischen 1994 und 2011 feststellen durfte.)
schon der zweite satz blödsinn:
für alles was nicht nach aussen strahlt, ist es banane, ob mit oder ohne 'prüfzeichen'
ob man sich nun die schalterbeleuchtung, tachobeleuchtung oder innenlicht umbaut....
ok, bei allzu grellem innenlicht, was dann event. doch vorzugsweise in blau stark nach draussen scheint, grenzwertig.
und für das fahren ohne betriebserlaubnis brauchts schon einen konkreten gefährdungsnachweis.
betriebserlaubnis erlischt nicht mehr so einfach nach gutdünken des jeweiligen (übellaunigen) pom. seit jahren geändert.
und diese mär
lasst doch bitte auch im abfallcontainer der forenmärchen verschwinden. schlimmstenfalls die eigene kaskoversicherung zahlt nicht.
bei den meist unversicherten älteren bastelkisten ist das eh so wichtig wie essstäbchen zur suppe.😮
also bitte nicht mit5 diesen ollen, 1000fach falsch kopierten kamellen nerven😉
Nichtsaussagender Artikel. Sukkubus Kommentar trifft es auf den Kopf. Ist zudem ausführlicher und korrekter.
Mit Prüfnummer geht es oft auch nicht, da manchmal die Prüfnummern/ECE-Zeichen nachgemacht wurden.
Es gibt aber z.b. in Japan ein dort zugelassenes LED-Leuchtmittel für H4-Scheinwerfer von einem namenhaften deutschen Hersteller mit E-Zeichen. Ist hier nicht erlaubt!
Außerdem sehe ich jeden Tag Seat Leons, Golf und BMW 3er mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln rumfahren bzw. Blinker aus 50% Helligkeit dimmen. Was macht die Polizei? Zieht selten einen raus und kontrolliert. Finden die ein E-Zeichen, unabhängig davon ob legal oder illegal, lassen die Leute den weiterfahren. Meistens gibt es bei den wenigen Polizisten wichtigere Fälle zu lösen.
Seit Jahren nicht mehr gesehen, die Need for Speed Zeiten sind lange vorbei...
... und Zusatzscheinwerfer, wie Nebel- oder Fernlicht dürfen sehrwohl auch gelb leuchten, was gerade bei Nebelscheinwerfern auch absolut sinnvoll ist.
Gruß, HUK
Naja typisch MT eben, keinerlei Fachwissen aber hauptsache was hingekritzelt. Haarsträubend was hier verbreitet wird.
" erklärt die Prüforganisation " 😆
Da eine defekte Kennzeichenleuchte so absolut Lebensnotwendig, so Sicherheitsrelevant ist, den TÜV Stempel zu verweigern, aber andere, offensichtliche Mängel problemlos gehandhabt werden, ist diesen "Sicherheits - Prüforganisationen" eh nicht zu trauen .....
Die TÜV Plakette hat Null Aussagekraft, vom TÜV raus ....Unfall wegen technischem Defekt ....niemand Schuld 😊
Werkstatt TÜV = Geldmacherei !
Nichts gegen die Prüforganisationen, aber für die teure Ansicht müsste man schon "mehr" bekommen, als ein Papperl 😊
Ich bin immer wieder erstaunt welchen Blödsinn diese sogenanten Prüforganisationen vom Stapel lassen.
Die Realität sieht so aus:
Zu 1) Man darf z.B. aus einem Fließheck kein Cabrio machen.
Zu 2) Eine Gefährdung muss unmittelbar wahrscheinlich sein, die blanke Möglichkeit reicht nicht aus!
Zu 3) Klar, Kat ausbauen etc. geht nicht.
Eine unzulässige LED Beleuchtung ist sicherlich ein Mangel der nach Aufforderung abgestellt werden muss. Er führt aber nicht zum erlöschen der BE.
Nicht jeder "Dorfsheriff" muß ein Xenonkit erkennen,
aber der Grad an Fortbildungen muß erhöht werden.
Es gibt Dinge an den darf man nicht sparen.
Und bitte denkt mal drüber nach,
wie man alte Fahrzeuge in`s LED Zeitalter bringen kann.
Muß wirklich jede Standlicht- und Blinkerbirne eine ENummer haben,
oder könnte man da nicht andere Rahmenbedingungen schaffen?
Zur letzten Frage: Ja, muss es. Genau so wie jede Halogenbirne eine besitzt.
Das KBA stellt sich nur gerade gegen LED Nachrüstung quer, nicht verwunderlich bei der starken Autolobby.
Wenn der TÜV (hier im Westen, in den neuen Bundesländern ist es die DEKRA) denn dann seine Ingenieure bitte mal so schulen würde, dass sie auch zu gleichen Ergebnissen kommen im Falle von Einzelabnahmen oder sonstigen technischen Änderungen, wäre das für alle hilfreich.
Hatte vor drei Wochen den konkreten Fall und bin mit einer neuen Rad/Reifen-Kombination beim TÜV gewesen. Einzelabnahme, weil es Originalfelgen von einem anderen Audimodell waren:
Prüfer #1 "Schleift fast beim Verschränken, Rad steht zu weit hinten raus. Wenn Sie ein Gewindefahrwerk haben, drehen Sie den Wagen hoch, eventuell trage ich es Ihnen dann ein, so aber nicht.
** Zwei Tage später, keinerlei Änderungen am Fahrzeug vorgenommen, gleiche Filiale **
Prüfer #2: "Beim Verschränken haben wir überall 5mm Platz, das passt. Hinten passt auch alles - sieht schick aus! Ich mache Ihnen die Papiere fertig"
Die Organisationen machen sich mit solch inkonsequentem Prüfverhalten und für den Kunden nicht nachvollziehbaren Resultaten selbst unglaubwürdig. Zudem sind einige schlecht informiert, was die nachträgliche Veränderung am Fahrzeug angeht - weshalb ich nicht zum ersten Mal erklären musste, wie und wozu welches Teil verbaut wurde und was zu beachten ist in den Gutachten.