Wie intensiv dürfen Online-Shopper Ersatzteile testen?
Online-Shopping von Ersatzteilen
Alles hat seine Grenzen, sogar die Verbraucherrechte beim Online-Shopping. Ein Kunde wollte einen testweise verbauten Katalysator zurückgeben. Das BGH untersagte dies nun.
Karlsruhe - Verbraucher dürfen online gekaufte Waren im Zweifel nicht weitergehend ausprobieren, als dies im Laden möglich wäre. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied: die Rückgabe eines im Internet bestellten Katalysators scheiterte im verhandelten Fall daran, dass der Käufer diesen testweise in sein Auto einbauen ließ. Sichergestellt sein müsse ein "Gleichlauf" der Prüfungsmöglichkeiten, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger am Mittwoch in Karlsruhe.
Gestritten wurde über den Online-Kauf eines Katalysators. Der Käufer hatte diesen von einer Werkstatt einbauen lassen. Nach einer Probefahrt stellte er fest, dass sein Auto nicht mehr die gleiche Leistung erbrachte und schickte das Teil zurück. Wegen deutlicher Gebrauchsspuren weigerte sich der Verkäufer, den Preis zu erstatten.
Online-Verträge können zwar grundlos widerrufen werden. Den Kaufpreis bekommen Verbraucher aber unter Umständen nicht zurück, wenn die Ware beschädigt wurde. Allerdings dürfen sie die "Eigenschaften und Funktionsweise" der Sache testen. Das soll ausgleichen, dass man die Dinge nicht wie im Laden anfassen kann, sagte Richterin Milger.
Dabei gab sie zu bedenken, dass der Käufer den Katalysator auch im Laden nicht einbauen und Probe fahren hätte können. Die Richter sahen im Verhalten des Kunden eine Ingebrauchnahme und eine "im stationären Handel unter keinen Umständen eröffnete Überprüfung".
Zu Ende ist der Rechtsstreit, bei dem es nur um rund 390 Euro ging, noch nicht. Das Landgericht wird sich erneut damit befassen müssen, weil unklar blieb, ob der Online-Shop den Kunden korrekt über die Folgen des Widerrufs aufgeklärt hatte. (Az.: VIII ZR 55/15)
Quelle: dpa
Normalerweise eine Selbstverständlichkeit, das man nicht den Neupreis verlangen kann wenn das Teil nicht mehr neu ist. Am besten wird der Kläger den Kat wohl noch eingeschweißt und grob wieder abgeflext haben, könnte ich mir vorstellen.
Oder man hat den Kat nur gebraucht um die AU zu bestehen und danach ist das Teil dann wieder für 2 Jahre Überflüssig.
Manche kommen aber auch auf Ideen
Ob der wohl auch gekaufte Unterhosen trägt und bei Nichtgefallen zurückgeben will .
Einfälle haben die Leute . Jedenfalls ist es eine Beschäftung für Richter . Kein Wunder das diese überlastet sind.
Giovanni.
Ist der Kat nicht auch ein HYGIENE-Artikel 😉 vom Umtausch ausgeschl...😉
PS: Alle paar Wochen für den Hausputz den Aktivkohlefilter für den Miele besorgt + Retour 😆
Ich sehe das Problem nicht ganz. Ich frage im Zweifel beim Verkäufer nach: Passt dieses Teil für HSN/TSN? (ist in div. Webseiten sogar eingebaut, ok, ggf. weitergehende Infos nötig)
Wenn der "ja" sagt und es passt doch nicht, braucht man keinen Online-Kauf-Widerruf, sondern der Verkäufer muss das falsche Teil zurücknehmen und passenden Ersatz liefern (oder halt Geld zurück bzw. Schadenersatz).
Aber normal ist es doch auch so, dass Werkstätten eher nicht irgendwo gekauft Teile einbauen? Hm...
notting
Klamotten nur für die Party und dann zurück ist doch schon lange übliche Praxis. die versender kalkulieren das sogar mit ein.
Das ist richtig, anscheinend hat sich der Käufer hier aber nicht auf die Ersatzbeschaffung bzw. Reparaturversuche (also den normalen Sachmangelweg) eingelassen, sondern stattdessen das Widerrufsrecht bemüht - was mit ein klein wenig Nachdenken halt als falscher Weg hätte erkannt werden können 😉
Na ja, selber Schuld...
Leider. Hallo Klimaschutz, Pakete fallen ja vom Himmel und mehr LKW-Verkehr kriegt man dadurch ja auch nicht... außerdem entsteht ja "niemand" ein Schaden... schöne Einstellung ist das, man könnte ununterbrochen brechen.
Dinge in 2 Größen bestellen, probieren und das falsche zurückgehen lassen kann ich ja grade so noch verstehen (nur 1x Versandkosten und es geht auch schneller, außerdem sind Kleidergrößenangaben immer arg relativ - ich habe T-Shirts in L bis XL und Schuhe in 41 bis 44! Die fallen alle ähnlich aus)... aber ich finde immer noch, ich bestelle etwas erst, wenn ich mir wenigstens einigermaßen sicher bin, dass es hinhaut. Wenn's dann wirklich nicht klappt, DANN kann man über Widerruf nachdenken. Aber nicht, wie es für viele üblich ist, erst kaufen und dann messen (ob das nun Kleider, Möbel, oder sonstige Sachen sind) - und dann wieder rückabwickeln wegen eigener Doofheit.
Sorry, aber das musste mal raus.
390 €?
Also vom Amtsgericht zum Landgericht und weiter zum BGH....
wegen eines missbräuchlich ausgeübten Widerrufs?
Alter Falter, haben die überhaupt keinen Realitätssinn mehr?
Onlinehandel ist eine schwierige Sache - für den Verkäufer. Aber alternativlos.
Hartes Brot für Online Verkäufer. Zurückgesandte Ware ist nur noch B-Ware, wenn sie lediglich ausgepackt wurde. Amazon macht sich das einfach, bis auf Warehouse Deals geht die zurückgesandte Ware ungeprüft an den Hersteller bzw. Grosshändler. Die Quote liegt da zwischen 10-20 % der verkauften Ware.
Bei dem Kat ist das so eine Sache. Hier handelt es sich ja nicht um eine Rücksendung wegen Nichtgefallen, sondern um eine nicht erfüllte Eigenschaft des Produktes. Und die kann ich erst durch Funktion prüfen. Hier scheint mir die Argumentation des Käufers falsch gewesen zu sein.
Schon klar und natürlich auch gerechtfertig, aber ...
... das sollte doch wohl ein Produktmangel sein (es sei denn, der alte Kat war schon leergeräumt).
Gruß Metalhead
Interessant. Liest man zunächst den Artikel, so versteht man, dass Kunde den Kat erwarb, einbaute und ihn dann wieder im Zuge des Widerrufsrechts zurücksenden wollte. Das beschäftigt jetzt wohl die Gerichte.
Aber dann liest man den, hier ja auch schon mal zitierten Satz:
Wenn dem so ist, so hat das Ding doch, wie hier auch schon gesagt wurde, einen Mangel. Dann müsste der doch im Zuge der Gewährleistung sein "richtiges Bauteil" bekommen.
Also ich versteh nicht worum es hier nun geht. Hat der Kunde einfach falsch argumentiert?
Es geht sich darum, dass er den Kaufvertrag widerrufen hat - das ist nicht zulässig. Er hätte den Mangel reklamieren müssen, dann hätte der Händler evtl. einen neuen Kat zugesendet oder einen Nachweis verlangt.
Aber vielleicht hatte er mit Kat auch nur eine "Minderleistung" im Vergleich zu dem nicht vorhandenen - wer weiß?