WM: Deutschland-Fahne mit Adler ist Bundesbehörden vorbehalten
Ordnungswidrig auf dem Weg zum Titel
Die WM auf der Zielgeraden, am Sonntag ist Finale. Was viele deutsche Fans nicht wissen: Nicht jeder darf jede Deutschland-Fahne schwenken.
Regensburg - Deutschland gegen Argentinien - da werden Erinnerungen wach. Helmut Kohl, Andreas Brehme, der Kaiser als einsamer Sieger. 2014 werden auf den Straßen viele Fans Flagge für Deutschland zeigen. Auch die schwarz-rot-goldene Fahne mit dem Adler in der Mitte.
Was viele nicht wissen: "Diese Fahne dürfen eigentlich nur Bundesbehörden verwenden", erklärt Rechtsanwalt Thomas Troidl aus Regensburg. Denn dabei handelt es sich um die sogenannte Bundesdienstflagge. "Wer diese unbefugt trägt, begeht eigentlich eine Ordnungswidrigkeit."
DDR-Flagge unbedenklich
Mit ernsthaften Folgen müssen Fußballfans aber in der Regel nicht rechnen. "Bei solchen Großereignissen kann die Nutzung der Bundesflagge mit dem Bundeswappen als sozialadäquat geduldet werden", sagt Troidl, der auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist.
Rechtlich vollkommen unbedenklich ist es, eine DDR-Fahne in der Öffentlichkeit zu tragen. Verboten sind dagegen Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen. Strafbar ist außerdem die Beschmutzung oder Beschimpfung der Deutschlandfahne. Dadurch kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, im Zweifel droht sogar eine Haftstrafe.
Noch bis zum Finale: Zeig uns Dein WM-Auto!
Quelle: dpa
Um es mal ganz salopp zu sagen:
"Wem gehört Deutschland und die Bundebehörden (und finanziert diese)?"
Der dürfte da auch entsprechend die Flagge tragen.
Wilfried
Ich hätte gedacht die Bundesbehörde hisst diese Flagge.. 😆 😆
http://www.eaglemountainflag.com/.../1249657168us_cia.gif
Falscher Schluss. Die Deutschen gehören zu Deutschland, was nicht bedeutet, dass jedem Deutschen ein Stück Deutschland gehört. Zu Deutschland gehören auch die Gesetze und Verordnungen, die nach § 124 OWiG regeln, was der Einzelne tun darf und was er zu lassen hat.
Es gibt auch eine "inoffizielle" Version, die man frei verwenden darf. Oder schlicht schwarz rot gold
Darf man? Will kein Spielverderber sein, aber:
§ 124 OWiG (2)
"Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind."
Und wen interessiert das?
Typisch deutsche Korinthenkackerei, wahrscheinlich findet sich irgendwo auch noch ein vertrockneter Paragraphenreiter, der das auf der Fanmeile oder im Autokorso ahnden möchte...🙄
Geht doch aus dem Artikel hervor, dass es nicht geahndet wird. Aber wenn doch, kommt man als Fahnen-Delinquent vermutlcih wenigstens in die Medien. Ist doch auch was. 😉
Man kann da unterschiedlicher Auffassung sein. Unter Juristen gilt derselbe Spruch, wie bei Ärzten: drei Juristen, vier Meinungen. Wenn der dpa-Anwalt das so sieht, dann sieht er es halt so. Der nächste Anwalt sieht es dann schon ganz anders. Die Frage ist, inwieweit diese Sicht vor Gericht haltbar bleibt, sofern das irgendwann mal verhandelt werden würde. Ebenso ist auch der Gesetzestext auslegbar. Da sich der Bundesadler bei der Bundesdienstflagge in einem Schild befindet (unten rund) und bei den normalen Deko-Flaggen in einem Wappen (unten spitz), kann hier schon eine Unterscheidbarkeit vorliegen und eine Verwechslungsgefahr auszuschließen sein. Und wenn man die Adler vergleicht, haben diese auch unterschiedliche Formen. Wie gesagt, das ist auch nur eine Annahme, denn letztendlich müsste das ein Gericht grundsätzlich entscheiden, aber manchmal kommt es eben auf solche Spitzfindigkeiten an.
Keine Ahnung was lustiger an dem Haufen ist: Die Oma mit dem "Schiri wir wissen wo dein Auto steht" Aufdruck oder der finster blickende Kapuzenpulliträger mit dem Metallergruß...
Die hatte ich ja komplett übersehen: Thumbs Up für den Hinweis. Das Beste am Artikel 😊
Es ging doch um die Frage, was man darf und nicht, was man sich erlauben kann.
Verstehe. Du meinst statt der Bundesdienstflagge mit rundem Bundesschild die Version mit unten spitzen Bundeswappen?
Da hat doch die Bundesregierung eine recht klare Meinung zu, dass die Verwechslungsgefahr sehr wohl gegeben ist, bei Anlässen wie der WM diese Ordnungswidrigkeiten aber normalerweise nicht geahndet werden.
Ich glaub, ich würde so eine DDR-Fahne schwenken und wenn einer drauf anspringt, würde ich "ich komme aus der Zukunft" antworten.
cheerio
So geht das in Ordnung. Rechtlich einwandfrei wäre aber auch, man höre und staune, die Flagge der Bananenrepublik Deutschland, kurz BRD.