WM: Deutschland-Fahne mit Adler ist Bundesbehörden vorbehalten
Ordnungswidrig auf dem Weg zum Titel
Die WM auf der Zielgeraden, am Sonntag ist Finale. Was viele deutsche Fans nicht wissen: Nicht jeder darf jede Deutschland-Fahne schwenken.
Quelle: dpa/Picture Alliance
Regensburg - Deutschland gegen Argentinien - da werden Erinnerungen wach. Helmut Kohl, Andreas Brehme, der Kaiser als einsamer Sieger. 2014 werden auf den Straßen viele Fans Flagge für Deutschland zeigen. Auch die schwarz-rot-goldene Fahne mit dem Adler in der Mitte.
Was viele nicht wissen: "Diese Fahne dürfen eigentlich nur Bundesbehörden verwenden", erklärt Rechtsanwalt Thomas Troidl aus Regensburg. Denn dabei handelt es sich um die sogenannte Bundesdienstflagge. "Wer diese unbefugt trägt, begeht eigentlich eine Ordnungswidrigkeit."
Mit ernsthaften Folgen müssen Fußballfans aber in der Regel nicht rechnen. "Bei solchen Großereignissen kann die Nutzung der Bundesflagge mit dem Bundeswappen als sozialadäquat geduldet werden", sagt Troidl, der auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist.
Rechtlich vollkommen unbedenklich ist es, eine DDR-Fahne in der Öffentlichkeit zu tragen. Verboten sind dagegen Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen. Strafbar ist außerdem die Beschmutzung oder Beschimpfung der Deutschlandfahne. Dadurch kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, im Zweifel droht sogar eine Haftstrafe.
Noch bis zum Finale: Zeig uns Dein WM-Auto!
Quelle: dpa
Was viele nicht wissen: "Diese Fahne dürfen eigentlich nur Bundesbehörden verwenden", erklärt Rechtsanwalt Thomas Troidl aus Regensburg. Denn dabei handelt es sich um die sogenannte Bundesdienstflagge. "Wer diese unbefugt trägt, begeht eigentlich eine Ordnungswidrigkeit."
DDR-Flagge unbedenklich
Mit ernsthaften Folgen müssen Fußballfans aber in der Regel nicht rechnen. "Bei solchen Großereignissen kann die Nutzung der Bundesflagge mit dem Bundeswappen als sozialadäquat geduldet werden", sagt Troidl, der auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist.
Rechtlich vollkommen unbedenklich ist es, eine DDR-Fahne in der Öffentlichkeit zu tragen. Verboten sind dagegen Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen. Strafbar ist außerdem die Beschmutzung oder Beschimpfung der Deutschlandfahne. Dadurch kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, im Zweifel droht sogar eine Haftstrafe.
Noch bis zum Finale: Zeig uns Dein WM-Auto!
Quelle: dpa
Um es mal ganz salopp zu sagen:
"Wem gehört Deutschland und die Bundebehörden (und finanziert diese)?"
Der dürfte da auch entsprechend die Flagge tragen.
Wilfried
http://www.eaglemountainflag.com/.../1249657168us_cia.gif
Es gibt auch eine "inoffizielle" Version, die man frei verwenden darf. Oder schlicht schwarz rot gold
§ 124 OWiG (2)
"Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind."
Und wen interessiert das?
Typisch deutsche Korinthenkackerei, wahrscheinlich findet sich irgendwo auch noch ein vertrockneter Paragraphenreiter, der das auf der Fanmeile oder im Autokorso ahnden möchte...🙄
Keine Ahnung was lustiger an dem Haufen ist: Die Oma mit dem "Schiri wir wissen wo dein Auto steht" Aufdruck oder der finster blickende Kapuzenpulliträger mit dem Metallergruß...
Da hat doch die Bundesregierung eine recht klare Meinung zu, dass die Verwechslungsgefahr sehr wohl gegeben ist, bei Anlässen wie der WM diese Ordnungswidrigkeiten aber normalerweise nicht geahndet werden.
Ich glaub, ich würde so eine DDR-Fahne schwenken und wenn einer drauf anspringt, würde ich "ich komme aus der Zukunft" antworten.
cheerio