Verkehr & Sicherheit News
Panorama: Fahranfänger mit Autobahn-Tempo innerorts erwischt
Man könnte glauben, er habe die zweispurige Innerorts-Straße mit einer Autobahn verwechselt: Ausgerechnet ein Fahranfänger brach gestern (19.04.) in Nürnberg möglicherweise alle Geschwindigkeitsrekorde. Statt mit 50 km/h war er mit der Autobahn-Richtgeschwindigkeit unterwegs.
Die Polizeibeamten hatten am Montag Abend zahlreiche Verkehrsteilnehmer auf dem innerstädtischen, zweispurigen Altstadtring kontrolliert. Ein 18-Jähriger wurde mit seinem Audi bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h von der Laserpistole erfasst. Besonderer Clou: Der junge Mann durfte erst seit knapp zwei Wochen ein Fahrzeug ohne Begleiter führen.
Ihn erwarten nun eine "Gutschrift" von vier Punkten auf sein Konto beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, ein Fahrverbot von dreimonatiger Dauer sowie ein Bußgeld in Höhe von 680 Euro. Da der 18-Jährige einen sog. "Probeführerschein" besitzt, muss er mit weiteren Konsequenzen durch die Verkehrsbehörde wie Probezeitverlängerung und Nachschulung rechnen.
Quelle: Autokiste
In diesem Fall wäre die Anordnung einer MPU angebracht, da hier offensichtliche Zweifel daran bestehen, daß dieser Fahranfänger die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderliche charakterliche Reife besitzt.
Daumen hoch
Ui und was ist daran jetz besonderes oder extrem schlimm???
Waldfee, du hast es glaub ich nicht verstanden 😉
wieso heißt es den überhaupt "ausgerechnet" ....
entweder der junge wollte einfach nur durch den ort "rasen", und das völlig bewusst oder aber, was noch deutlich schlimmer wäre, er hat wirklich nicht gecheckt, dass er sich innerorts befindet.
falls das so sein sollte, halte ich es für sehr bedenklich, dass er den führerschein überhaupt wiederbekommt.
kein mensch, egal ob füherschein oder nicht, verwechselt eine stadt-straße mit einer autobahn.
selbst im kölner bereich, wo die straßen zweispurig nach außen verlaufen und sehr wenig bis keine schilder stehen, käm ich nie auf die idee, ich würde mich auf einer autobahn befinden....
man sollte nach dem 1. jahr fahrpraxis, welches man im beisein eines elternteils usw. (führerschein ab 17) absolviert, nochmals zu einem "eignungstest", um zu kontrollieren, ob der jugendliche nicht nur das auto steuern kann, sondern ob er überhaupt versteht wie er sich im straßenverkehr zu verhalten hat.
grüße
Was den bitte nicht
Das glaubt man doch alles nicht?!
Vielleicht ist der Täter ja inzwischen mit einem Abstand zur Tat von fast 4 Jahren erwachsen(er) und verantwortungsbewußt(er) geworden. Falls nicht, muß er halt mit den Konsequenzen leben.
Da wollte wohl jemand mit seinem neuen Audi angeben 🙄