Beim Parken vor Zebrastreifen fünf Meter Abstand einhalten
Parkverbot fürs Sehen und Gesehenwerden
Autofahrer dürfen nicht direkt vor einem Zebrastreifen parken. Das dient der Sicherheit von Fußgängern. Auch Ampeln darf man nicht mit seinem Auto verdecken.
Aschaffenburg - Parken verboten: Wer sein Auto direkt vor einem Zebrastreifen abstellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Grund: Sonst wird an der Stelle die Sicht auf den Gehweg eingeschränkt, und Fußgänger sind unter Umständen zu spät für andere Autofahrer zu erkennen. Darum gilt dort ein Mindestabstand von fünf Metern. "Allerdings nur vor und nicht hinter dem Zebrastreifen", erläutert Frank Häcker, Verkehrsrechtsexperte aus Aschaffenburg. Gemessen wird das vom Zebrastreifenschild aus. Das mögliche Bußgeld für innerhalb der fünf Meter abgestellte Autos liegt bei 15 Euro.
Besondere Regeln gelten auch bei Ampeln. Deren Lichtanlagen dürfen nicht verdeckt werden, zum Beispiel von einem Transporter. In solchen Fällen ist ein Mindestabstand von zehn Metern einzuhalten. "Der wird von der Lichtanlage, nicht vom Haltestreifen aus gemessen", erklärt Häcker, der in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig ist. Wer mit seinem Fahrzeug die Ampel verdeckt, muss ebenfalls mit 15 Euro Bußgeld rechnen.
Normale Autos sind allerdings kaum so hoch, dass sie Lichtanlagen verdecken. "Dann kann man direkt davor parken", sagt Häcker. Mit einigen Ausnahmen: Ganz verboten ist das Halten und Parken auf Abbiegespuren vor Ampeln. Und natürlich, wenn eine Halte- oder Parkverbotsschild am Straßenrand steht.
Hier stimmt etwas nicht
In der Anlage 3 zur StVO zu § 42, Absatz 2 , Zeichen 350 , ist dieses abgebildete Zeichen als Hinweiszeichen beschrieben .
Abschnitt 9 -Hinweise . FUßGÄNGERÜBERWEG. Also kein Verbotscharakter .
Es steht am Fußgängerüberweg und weist auf diesen hin , nichts weiter .
Alles was beschrieben wurde trifft nur zum Teil auf den in Ge-und Verboten beschriebenen Füßgängerüberweg zu .
Unter Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 STVO steht unter Abschnitt 9 Markierungen , Zeichen 293 - Ge-und Verbot -Fußgängerüberweg - ( Das was man Zebrastreifen nennt. )
>Wer ein Fahrzeug führt , darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5m davor nicht HALTEN .<
Es handelt sich also nicht um ein Parkverbot, sondern das gewollte Halten wird hier verboten .
Und wer auf dem Fußgängerüberweg bei stockendem Verkehr stehen bleibt verhält sich auch falsch .
Gemessen wird natürlich vom weiss gestreiftem Fußgängerüberweg , denn das Hinweiszeichen muss nicht am Anfang des Zebrastreifens stehen , ist also keine Messgrundlage .
Giovanni
was soll da nicht stimmen, wer dort parkt riskiert n Knöllchen... Oder siehst Du eine Möglichkeit dort Dein Auto erlaubterweise abzustellen? Also ohne vorher zu halten, was ja verboten ist...
Boah, wird ja immer niveauvoller hier. Die Artikeln sind klasse.
Was kommt als nächstes, ein Artikel dass man im dunkeln das Licht anmachen soll, sonst gibts Knöllchen und man sonst evtl kein Fahrbahn mehr sieht? 😆
Giovanni hat nicht ganz recht, aber auch nicht unrecht. Der dpa-Artikel-Schreiber verwendet im Zusammenhang mit dem Fußgängerüberweg/Zebrastreifen irreführenderweise die Begriffe "parken" und "abstellen" anstelle halten.
Unkompliziert ausgedrückt, ist Parken die Steigerung von Halten. Wenn also schon Halten verboten ist, dann eben erst recht Parken.
STVO
§ 12 Halten und Parken
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
(d.h. z.B. wer als Fahrer aussteigt, parkt schon!)
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen, Ge- oder Verbote, lfd.Nr. 66, Zeichen 293 Fußgängerüberweg, Erläuterungen
"Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor nicht halten."
Das gilt für nicht verkehrsbedingte Anlässe, z.B. aus- und einsteigen lassen. Wenn jemand berechtigterweise den Fußgängerüberweg nutzt (oder erkennbar nutzen will), dann muß und kann natürlich innerhalb der 5 m davor gehalten werden.
§ 26 Fußgängerüberwege
(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
I.d.S.
Peter B.
Ist doch OK. So sieht Grundlagenforschung aus. Ausserdem kann ich mir gut vorstellen, dass ein Teil der jüngeren Generation beim Erwerb der Fahrerlaubnis nicht alles haarklein erklärt bekommen hat...
Auch das ist nicht richtig.
Grüße
Oh, OpajibJas , du bist ein Verkehrszeichenflüsterer .
Gerade das , was du da schreibst ,soll er nicht . Man darf dort in dem Bereich 5m vor dem Füßgängerüberweg nicht anhalten zum Ein -und Aussteigen , oder Be-oder Entladen , auch nicht 3 Minuten , schon garnicht Abstellen .
Jedes Anhalten , als gewollte und selbstbestimmte Unterbrechung der Bewegung . Eigenveranntwotliches Handeln ist da verboten .Das kann man sich doch merken .
Nur anhalten vor dem Füßgängerüberweg , um dem Fußgänger das gefahrlose Überqueren der Straße auf dem Überweg ist erlaubt .
Außerdem hast du nur die Hälfte gelesen und bedacht . Da hat der Beitragschreiber das blaue Hinweiszeichen angeführt , das hat aber für Parken oder Halten keinerlei Bedeutung , es besagt nur : Hier ist ein Fußgängerüberweg . Verbotsmarkierung ist nur der sogenannte -ZEBRASRTEIFEN-
Darüberhinaus ist in em Beitrag nur von Parken und Abstellen die Rede .
Nein: Das Halten ist im Bereich von 5 m vor dem Überweg verboten - Zum Parken kann es demnach garnicht erst kommen .
Wenn doch nur alle Kraftfahrer Verkehrszeichen kennen würden , wäre die Arbeit der Gerichte zur Hälfte schon erledigt . Verkehrszeichen und Verkehrsregeln und die dazu gehörigen Definitionen im allgemeinen sind keine GlAUBENSANGELEGENHEIT , sondern einzuhaltende Verhaltensregeln , die man sich nicht zurecht stricken kann . Auch dann nicht , wenn man sich jahrelang irgendwie durch laviert hat .
Giovanni.
Ich habe in der Tat einen Fehler gemacht, nämlich den, hier einen Beitrag zu schreiben. Sorry, kommt nicht wieder vor.
I.d.S.
Peter B.
Solange du dich vorher adäquat informierst , gibt es sicher keine Probleme , aber ein wenig im Nebel herumstochern geht hier nicht . Da lesen zu viele informierte User mit .
Aber ich will dir , auch den Mitlesern gerne noch einmal die 3 Unterschiede erklären :
>>Parken - Wer länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt , der parkt .
Parken wäre es schon , wenn man in der ersten Minute aus seinem Fahrzeug aussteigt , um es willentlich zu verlassen , also innerhalb von drei Minuten nicht wieder zu kommen zu wollen und weg fahren zu wollen,
Das Wort -Verlassen - hat also nichts mit aussteigen zu tun , sondern es stehen zu lassen, weg zu gehen .<<
>>Halten - Ist die persönlich gewollte Unterbrechung der Bewegung , also der Fahrt . Jedes Anhalten ohne Anordnung fällt darunter,<<
>> Warten - ist Anhalten aufgrund einer Anordnung oder Verkehrseinrichtung .
Z. B. Anhalten an einer Ampel oder einem Fußgängerüberweg oder einer Ampel bei -Rot - ist warten , der Definition nach nicht HALTEN <<
Wenn man diese Definitionen für ein und dieselbe Sache beherzigt , ist es doch schon mal gut.
Giovanni.
Trotzdem verstehe ich nicht so ganz was Du uns hier mit Deiner ganzen Ausführung eigentlich mitteilen willst. Der einzige Fehler im obigen Artikel ist die Tatsache dass die 5m ab Zebrastreifen gemessen werden und nicht ab Schild. Ainsonstem ist da doch nichts falsch...
Wieso vervollständigst Du den Artikel jetzt mit den ganzen ergoogelten Zusatzinformationen zum Thema Halten und Parken und mit dem einleitendem Satz: "Hier stimmt was nicht" und der falschen Schlussfolgerung, dass dort kein eigentliches Parkverbot bestehen würde?
Viele Grüße,
Oliver
Ganz einfach: Es gilt im Bereich 5m vor dem Überweg und auf selbigem ein absolutes Halteverbot und kein eingeschränktes Halteverbot.
Halten und Parken geschehen selbstbestimmt wohingegen das Warten nicht selbstbestimmt ist (rote Ampel, Fußgänger möchte den Überweg nutzen, andere VT vor einem etc.)
Ganz einfach: Es gilt im Bereich 5m vor dem Überweg und auf selbigem ein absolutes Halteverbot und kein eingeschränktes Halteverbot.
Halten und Parken geschehen selbstbestimmt wohingegen das Warten nicht selbstbestimmt ist (rote Ampel, Fußgänger möchte den Überweg nutzen, andere VT vor einem etc.)
... Das bedeutet dass ich dort parken darf? Also nochmal: was ist an der Aussage, dass dort nicht geparkt werden darf falsch?
Du solltest eventuell nochmal zur Fahrschule gehen...
Es ist nicht nur das Parken sondern auch das Halten verboten.