Polizist in der Schweiz wegen Falschparkens fristlos entlassen
Parkvorschriften gelten auch für Schweizer Polizisten
Ein Schweizer Polizist wurde wegen wiederholten Falschparkens fristlos entlassen. Nach 25 Dienstjahren muss der Polizeibeamte seinen Platz räumen.
Lausanne - Kurz vor der Pension ist ein Polizist in der Schweiz wegen wiederholten Falschparkens fristlos entlassen worden. Der Beamte habe jahrelang auch privat vor dem Polizeigebäude seinen Wagen abgestellt und dabei Parkvorschriften missachtet, lautete der Vorwurf. Die Beschwerde des 59-Jährigen gegen die Entlassung nach 25 Dienstjahren hat das Bundesgericht in einem nun publizierten Urteil abgewiesen (AZ: 8C_146/2014).
Ein Parkplatzwächter habe den Beamten zwar nie angezeigt, weil er geglaubt habe, dass man die eigenen Leute in Ruhe lasse. Trotzdem hätte der Polizist erkennen müssen, dass er sich selbst begünstige. Obendrein hätten Uniformierte gegenüber der Öffentlichkeit eine Vorbildfunktion.
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Schon etwas übertrieben... Hätte da nicht ein Disziplinarverfahren gereicht? Evtl. Abstufung in der Besoldungsgruppe? Damit sind die Leute dann doch oftmals genug gestraft. Ich kenne zwar den Fall nicht, und natürlich auch nicht seine Akte.
Ich habe den Eindruck da ging es dem Arbeitgeber darum jemanden loszuwerden.
Nichts anderes ist es ja mit den "Stromklauern", die wegen lächerlichen Beträgen fristlos gekündigt werden, oder weil jemand mal einen Kugelschreiber von der Arbeit mitgenommen hat.
Man sollte halt abschätzen können, wie wichtig man für seinen Arbeitgeber ist und im Zweifelsfalle die Füße stillhalten 😉
Eine fristlose Entlassung wegen einer nie begangenen Ordnungswidrigkeit (siehe die Zahl der Ordnungswidrigkeitsanzeigen) ist auf jeden Fall zu heftig. In zivilisierten Ländern kann man wegen so etwas nicht entlassen werden und erst recht nicht fristlos.
Ja, wie gesagt. Hierzulande hätte ich ein Disziplinarverfahren für angemessen gehalten (evtl. mit Kürzung der Besoldung oder der Pensionsansprüche).
Beim Angestellten eine Abmahnung. Auch bei uns im Betrieb gibt es Abmahnungen, wenn man bspw. ohne Parkberechtigung in unserer Tiefgarage steht.
Die fristlose Entlassung nach 25 Dienstjahren halte ich nach wie vor für unangebracht. Vorbildfunktion hin oder her.
Der Kerl war wirklich absolut schmerzfrei. Wollte wohl schauen, ob es möglich ist, den Bogen zu überspannen... 😆
Offensichtlich hat sich jahrelang niemand daran gestört, auch nicht die eigens dafür abgestellten Parkwächter. Das macht die Sache zwar nicht besser, aber wenn ich keinen Strafzettel bekomme, könnte daraus ja sowas wie Gewöhnung werden.
Und von heute auf morgen ist es plötzlich nicht mehr okay...
Also, ich will den Kerl jetzt auch nicht in Schutz nehmen, aber hey: Übertrieben ist es schon. Ich denke, wie bereits oben geschrieben, dass es dem Arbeitgeber vor allem um andere Verfehlungen ging, die der Mitarbeiter evtl. begangen hat, für die man ihn aber nicht so einfach fristlos entlassen könnte.
Bogen überspannt trifft es dann natürlich. Er hat ihnen einen Angriffspunkt geliefert, und der wurde schamlos ausgenutzt.
Die Schweiz ist beim Corruption Perceptions Index ziemlich weit vorn und wird sich diesen Platz von einem korrupten Beamten, der seine berufliche Stellung für den eigenen Vorteil unter Begehung von Gesetzesübertretungen ausnutzt, sicherlich nicht gefährden lassen.
http://cpi.transparency.org/cpi2013/results/
Eventuell hatte er ja noch mehr auf dem Kerbholz und diese Sache hier hat das Faß zum Überlaufen gebracht.
Tradition halt
hm, wenns dann zufiel ist und da den Andere noch meckern,
dann faellt es auf und gibt Streit. / ist halt kein dauerzustand
Eine oder mehrere Abmahnungen wird er sich vor der fristlosen Entlassung schon eingefangen haben. Von daher ist wohl alles im grünen Bereich; immerhin wurde die Entlassung vom Bundesgericht abgesegnet.
leute, geht doch einfach mal davon aus, dass die dpa in üblicher manier malwieder das ein oder andere relevante detail unter den tisch gekehrt hat...
Joh, wie gewohnt nur das wenigste um Schlagzeile zu machen (seufz) !
Hier evtl. ein wenig mehr herauszulesen...
http://www.tagesanzeiger.ch/.../27721584
"Der externe Parkplatzwächter, der die Bussen für Falschparker ausstellte, hatte sich jeweils vor seiner siebenstündigen Schicht beim besagten Polizisten anzumelden."
Also irgendwie war das in Absprache (/Druck/Dominanz) und/oder Ausnutzung seines Standes ggü dem "einfacheren" Parkplatzwächter !
Ich kenne das Schweizer Beamtenrecht nicht, aber das würde in Deutschland so nicht durchgehen, im Gegenteil daraus könnte der Beamte was machen wenn ihm so an die Karre gefahren werden soll.
Was sich mir aber aus dem Artikel nicht erschließt, es ist doch ein offizieller Parkplatz auf dem Fahrzeuge abgestellt werden dürfen (es gibt ja einen Parkplatzwächter), also parkt er Polizist ja schon mal nicht falsch sondern schlimmstenfalls unberechtigt. Im Dienst denke ich mal wird er dort mit seinem Dienstfahrzeug parken dürfen, dies tut er vermutlich dann auch in Dienstkleidung. Wenn er aber den Parkplatz privat nutzt wird er vermutlich keine Dienstkleidung tragen, wodurch er seine Vorbildfunktion nicht verletzt.
Der Artikel ist nicht besonders gut ausgeführt und lässt viele Fragen offen.
Danke für den Link.
Letztendlich geht es hier um Korruption und Begünstigung. Ich bewundere die Konsequenz der Schweizer Behörde und der Justiz, dagegen ein Zeichen zu setzen und Missstände und Vorteilnahme in Amt bereits im Keim zu bekämpfen. Chapeau! Ein solches Vorgehen wünsche ich mir auch in Deutschland und in den Behörden/Organen der Europäischen Union.