Kfz-Versicherung darf keine persönlichen Daten weitergeben
Persönliche Daten müssen geschwärzt werden
Kfz-Versicherungen verstoßen gegen den Datenschutz, wenn sie Unterlagen an Prüforganisationen weitergeben, die persönliche Daten des Unfallgeschädigten enthalten.
Berlin - Die Kfz-Versicherung darf persönliche Daten eines Unfallgeschädigten nicht an Prüforganisationen weitergeben. Fehlt eine Vereinbarung über die Weitergabe der Daten, liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Berufung auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hin (Az.: 18 C 0156/12).
Nach einem Unfall schickte der Geschädigte das Unfallgutachten an die gegnerische Versicherung. Sie schickte das Gutachten zur Überprüfung an die Dekra. Die personenbezogenen Daten hatte sie nicht geschwärzt. Damit liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor, entschieden die Richter.
Versicherungen dürfen keine Gutachten mit personenbezogenen Daten an Prüforganisationen weitergeben. Die Betroffenen haben einen Auskunfts- und Löschungsanspruch.
Was stehen denn da bitte für großartige Daten drauf? Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kennzeichen? Das find ich auch raus, wenn ich bei jemandem vor der Tür steh und schau, in welches Auto er steigt, selbst der Geburtstag ist oft aus dem Kennzeichen abzulesen 🙄
Mal ganz abgesehen davon, dass Herr Müller von der Dekra 0,0 Interesse an diesen Daten haben wird 😆
Nur mal so zur Info, ein großes Internetversandhaus kennt Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontonummer, Kaufverhalten und evtl. Medienkonsum von Millionen an Nutzern in Deutschland, das scheint merkwürdigerweise keinen zu stören 🙄
In deinem letzten Beispiel macht die entsprechende Person dieses freiwillig unter Hinweis auf die AGB!
Bei oben beschriebenem Prozeß weiß der Unfallgeschädigte NICHT,das seine Daten weitergegeben werden!
Und daran hängt man sich auf,weil es ohne Einwilligung geschieht.
Es wird allerdings extra erwähnt,das bei einer Einwilligung keinerlei Probleme diesbezüglich bestehen.
Fragt die Versicherung also VOR Weitergabe eines Gutachtens nach deiner Einwilligung zur Weitergabe deiner Daten und du willigst ein,weißt du Bescheid und die VS kann fortfahren.
Greetz
Cap
Das gilt aber nur, wenn man sich dort gezielt angemeldet halt. Diese Versicherung hat aber die Daten eines Geschädigten (wohl kein Versicherungsnehmer von denen) ohne zu fragen quasi an Hinz und Kunz weitergeleitet. Nachher kriegt man von der Prüforganisation mit der man nix zutun haben will weil man woanders hingeht noch ständig Werbung oder noch schlimmer.
notting
Ist schon absolut richtig so. Ob meine Daten sensibel sind oder nicht entscheide ja immernoch ich. In dem Fall war es viele Möglichkeiten jemand der in der Öffentlichkeit bekannt ist und schon steht Morgen in der Zeitung das dessen Wagen mit Totalschaden irgendwo auf dem Hof steht.
Generell müssen Firmen einfach mal Lernen den Datenschutz sowohl Dritter als auch eigener Kunden ernst zu nehmen.
Ganz so schwer ist es ja nicht, man muss nur mal die Birne einschalten und die eigenen Abläufe anpassen.
Zunächst handelt es sich hier erst einmal nur um die Einzelfallentscheidung eines Amtsgerichts.
Ist mir schon bewusst, dass es rechtswidrig geschieht, wenn keine Einwiligung eingeholt wurde.
Ich finde nur die Vorgehensweise merkwürdig, indem man es gleich vor Gericht zerrt. Immerhin geht's wie ich es verstanden habe, nicht um die kriminellen Praktiken ganzer Unternehmen, sondern höchstwahrscheinlich um einen Fehler eines Sachbearbeiters.
Wie klagegeil Deutschland und seine Bevölkerung geworden ist,sollte doch gerade dich am allerwenigsten überraschen oder gar wundern...
Greetz
Cap
Wundert mich auch nicht unbedingt, die Leute haben anscheinend zu wenig Sinnvolles zu tun und eine Rechtsschutzversicherung ist auch meist vorhanden 🙄
Wieso sollte speziell mich das nicht überraschen?
Wie kommst du darauf? IMHO ist es ziemlich wahrscheinlich, dass der entspr. Geschäftsprozess nicht vorgesehen hat, die Einwilligung einzuholen (auf vielen Formularen sind ja meist entspr. Klauseln bzw. Felder für Extra-Unterschriften). D.h. das System hätte den Sachbearbeiter nach dieser Einwilligung fragen müssen und vorher geht's halt nicht weiter (oder er hat irgendwie am System vorbeigearbeitet).
Bin mir also ziemlich sicher, dass der Sachbearbeiter nicht leicht fahrlässig gehandelt hat, sondern entweder grob fahrlässig oder der Geschäftsprozess das eigentliche Problem ist.
notting
Wenn das wirklich so ist, dann ist es eine gängige Praxis bei allen Versicherungen seit Jahrzehnten. D.h. hunderttausende von Fällen wurden so bearbeitet und plötzlich hat sich einer daran gestört. Das macht das Ganze nicht nachvollziehbarer...
So oder so, ich find einfach, da wird wieder eine Kuh durch's Dorf getrieben, hauptsache die Anwälte haben was zu tun. Wer so einen Zwergenaufstand wegen seinen "Allerwelts-Daten" macht, hat hoffentlich konsequenterweise weder Internet noch Smartphone, sonst wäre es noch lächerlicher...
1. Die entspr. Datenschutzgesetze gibt's schon viele Jahre!
2. Nicht über jeden derartigen Fall wird auf MT berichtet. Bzw. halten sich evtl. die meisten Versicherungen schlicht daran? Das schlimme an Datenschutzverletzungen ist ja, dass der Betroffene sich oft genug wundert, warum sich andere ihm ggü. plötzlich komisch verhalten (z. B. werden die Prüfer penibler ggü. genau diesem Fahrzeug?) und erst lange Zeit später den Grund herausfindet. Da kann schon viel Schaden z. B. aufgrund eines Irrtums passiert sein.
3. Ich wüsste nicht, dass die gegnerische Unfallversicherung bei meinen Unfällen jemals ein Gutachten an eine Prüforganisation weitergeleitet hat. Würde vermute, dass das generell selten ist und auch deswegen so wenig darüber berichtet wird. Trotzdem finde ich es eine Schweinerei, gerade weil das ja so einfach datenschutzkonform umzusetzen ist.
notting
Ich stimme dem Kommentar mit dem Geschäftsprozess absolut zu. Nur darüber kann sowas ganzheitlich gesichert werden.
Die Unternehmen haben nur keinen Leidensdruck dafür.
Umso mehr freue ich mich das jemand da geklagt hat denn davon profitieren wir alle.
Geltendes Recht ist nunmal einzuhalten und wehe wenn man als Kunde dabei was falsch macht, dann wird die Versicherung sofort die Leistung einschränken bzw. das rechtlich zu Ihrem Vorteil ausnutzen!
Nach meiner Recherche ist das Urteil schon ein paar Jahre älter. Wieso wird das jetzt rausgehauen?
Mit dem Auskunftsanspruch kann man den Streitwert treiben und überspringt so die Wertgrenze, unter der keine Berufung stattfindet. Also wird die Chance auf ein Mehr an Rechtsschutz für den Geschädigten eröffnet. Unter Umständen geht es direkt vor's LG.
Vielleicht bewegt das erhöhte Kostenrisiko für die Versicherung auch mal zu Anerkenntnis oder Vergleich bzgl. einer strittigen, gekürzten Restforderung.