Thüringen will Schwerlasttransporte ohne Polizeibegleitung
Pilotprojekt auf der A9
Die Polizei hat viele Aufgaben, eine davon: Schwerlaster absichern. In Thüringen soll die Polizei nun auf einzelnen Abschnitten von dieser Aufgabe entlastet werden.
Erfurt - Schwerlasttransporte sollen in Thüringen nach Plänen der Landesregierung auf bestimmten Strecken nicht mehr von der Polizei begleitet werden. Laut Angaben des Verkehrsministeriums in Erfurt wird derzeit ein Pilotprojekt für die Autobahn 9 in Ostthüringen erarbeitet, berichtete MDR Thüringen am Samstag.
Es werde geprüft, Schwerlasttransporte mit einer Breite von bis zu sechs Metern ohne Polizeibegleitung auf diesem Abschnitt fahren zu lassen. Die Aufgaben, die bisher die Polizei übernahm, erfüllten dann Verwaltungshelfer in den Begleitfahrzeugen privater Sicherheitsfirmen. Vorbild sei ein laufender Test in Bayern.
Innen- und Verkehrsministerium teilten mit, dass ein Verzicht auf Polizeibegleitung nur auf von den Verkehrsbehörden vorgegebenen Strecken möglich sei. Wenn es durch Baustellen oder Unfälle Abweichungen gebe, müsste trotzdem die Polizei zur Begleitung geholt werden. Das liege daran, dass Verwaltungshelfer nicht berechtigt seien, aktiv in den Straßenverkehr einzugreifen.
Quelle: dpa
Für so einen blödsinn braucht man auch nicht die Polizei, die kann man für andere dingen sinnvoller einsetzen.
Welch ein Irrsinn! Auf einem solchen Transport sind hoheitliche Kompetenzen zwingend nötig; Privatfirmen wären in manchen Situationen machtlos.
Aber statt den verantwortungslosen Pfusch, den Schäuble-Pfusch der verlogenen schwarzen Null, mit erneutem Pfusch "Polizei weg, private, machtlose Sicherheitsunternehmen her" "kompensieren" zu wollen, sollte die Personaldecke der Polizei wieder auf verantwortungsvolles Niveau gehoben und ggfls. Schäuble zum Teufel gejagt werden.
Das gesamte Desaster, marode Straßen, Brücken, Schulen, Polizei, Feuerwehr u.v.a.m. haben wir Schäubles schwarzer Null zu verdanken. Und wir bezahlen die Zeche.
Wenn ein Schwertransporter stecken bleibt, steckt er - ohne hoheitliche Kompetenzen - fest. Und der übrige Verkehr auch. Mit allen Folgen für Verspätungen etc. Und Schäuble? Dem zieht alles an seinem [Körperöffnung] vorbei. Hauptsache, er hat die schwarze Null (und das Volk den schwarzen Peter).
Wenn ich "Politik" buchstabiere, dann so: P-f-u-s-c-h.
Dann informiere Dich doch mal, wie das beispielsweise in Österreich abläuft.
Die Polizei darf seit 2003 gar keine Transportbegleitungen mehr durchführen. Das wird generell durch besonders geschulte und vereidigte (hier heißt das beeidete) „Organe der Straßenaufsicht“ durchgeführt, die sogar zur Führung von Blaulicht berechtigt sind und die gegenüber dem übrigen Verkehr im Rahmen der Ausführung ihrer Sicherungsaufgaben auch weisungsberechtigt sind.
Klappt seit 14 Jahren wunderbar.
Wenn Du die Führung der blauen Rundumleuchte an sich bereits als hoheitliche Kompetenzen einstufst, dann schau Dich mal in Deutschland um, wer und was da alles ganz legal mit Blaulicht auf dem Dach herumfährt: Betriebsaufsicht und Störungsdienst von Verkehrsbetrieben, Elektrizitäts-/Gas-/Wasser-Versorger, sogar bestimmte Entsorgungsfahrzeuge sind nur ein Teil davon.
EDIT:
Wenn ein Schwertransport "steckenbleibt", ändert die Art des Begleitfahrzeuges oder -personals daran auch nichts. Der Polizeibeamte darf im Rahmen der angeordneten Begleitung auch nicht von sich aus von der genehmigten Wegstrecke abweichen.
Vor allem ist die normale Polizei in Deutschland natürlich reine Ländersache und keine Bundessache und hat mit Schäuble damit nichts zu tun der regelt keine Länderfinanzhaushalte....🙄😆
http://www.bpb.de/apuz/30820/polizei-politik-und-wissenschaft?p=all
Die führen aber hoheitliche Aufgaben aus. Und sind befugt, jene Maßnahmen anzuordnen, die notwendig sind, die Behinderung zu beseitigen. Ich bin nicht so blöd anzunehmen, dass die reine Anwesenheit Behinderungen vermeidet. Mit dieser Annahme liegst Du falsch.
Wunderbar
Hast Du eigentlich vor und während des Schreibens überlegt? Es geht nicht um das Austüfteln einer neuen Wegstrecke, was a) unmöglich, und b) jetzt zu spät ist. Es geht um die Anordnung von temporärer Veränderungen vor Ort.
Schäuble hat sehr wohl - indirekt - damit zu tun. Auch die Länderverantwortlichen können sich nur nach der Decke strecken. Und wie hoch die hängt, wird von Schäuble durchaus mitbeeinflusst! Bist Du vielleicht Politiker? Sorry, wenn meine Meinung nicht politisch korrekt ist.
Schäuble legt in keinster Weise fast wie die Bundesländer ihre Haushalte aufteilen.
Jede Bundesland kann völlig frei entscheiden was es für die Polizei ausgibt und was nicht - weshalb die in Bayern auch ganz gut funkti0oniert und in Berlin schlechter.
Das ist doch Unsinn dass dein Geschriebenes politisch inkorrekt sei, das sind ebene nur falsche Behauptungen und die haben überhaupt keine politische Aussagekraft und schon gar keine kritische.
Wie stellst du dir das vor? 😕
Die Polizei sagt "Der muss JETZT da weg" und der Transporteur schnippt zweimal mit den Finger, der Transport löst sich direkt in Luft auf?
Der Transporteur selbst hat großes Interesse daran, seine Ladung im Rollen zu halten, nicht nur weil hier hohe Konventionalstrafen seitens des Auftraggebers drohen - sondern weil da noch ein ganzer Rattenschwanz anderer Gewerke und Genehmigungen drannhängt, die bei Zeitverzug kosten- und zeitintensiv neu beantragt werden müssen.
Von dem Umstand, dass das Material zur Beseitigung der Behinderung schon vor Ort ist, mal ganz zu schweigen...
Was stellst du dir darunter vor? 😕
Die begleitenden Beamten vor Ort (die i.d.R. dem Transporteur in Rechnung gestellt werden) können keinerlei "temporäre Veränderungen" vor Ort machen!
Außer ihr Fahrzeug 2m weiter vor oder zurück zu fahren!
Umleitungen o.ä. anzuordnen liegt nicht in der Gehaltsklasse noch seltener in der örtlichen Zuständigkeit der begleitenden Kräfte - das machen andere, die dann erstmal aus dem Bett geklingelt werden müssen...
Eben - alles was die Einsatzbeamten ohne Rücksprache vor Ort lösen können sind nur vorsätzliche (und evtl bedingt vorsätzliche, wobei das sicher dann schon oft grenzwertig ist) Behinderungen - und dafür muss die nicht jedesmal hunderte km mitfahren - gibt es alle 40-50 Fahrten einmal so einen Vorfall der darunter fällt, dann reicht es die Einsatzstelle vor Ort zu benachrichtigen, die ist in der Regel in spätestens 10-20 min da.
@gollkofer:
Hast Du Dich jemals intensiv mit diesem Bereich beschäftigt?
Ich schon, ich war jahrelang in Deutschland Transportbegleiter (ab 1992 auch BF3) und habe außer den Begleitungen Hunderte von Strecken "erkundet". Von "meinen" Transporten kamen alle über die Runden, weil ich beispielsweise lichte Brückenhöhen sehr sorgfältig vermessen habe und auch Eng- und Problemstellen sehr genau protokolliert habe.
Die Polizei verlässt sich auf den Genehmigungsbescheid und dessen Auflagen. Zu Beginn wird allenfalls nachgemessen (L/B/H), die Zulassungsbescheinigungen und Ausnahmegenehmigungen der Transportfahrzeuge und vielleicht (!) noch die Lenk- und Ruhezeiten und natürlich die Führerscheine der Fahrer kontrolliert. Ende.
"Hängt" der Transport, ist zunächst der Genehmigungsinhaber, also das Transportunternehmen, gefordert. Die Polizei macht inzwischen "Schreibkram" wegen eventueller Fremdschäden und der nicht passenden Genehmigung. Bei den beiden einzigen Transporten, die während meiner Begleiterzeit nach von anderen angeblich geprüften Streckenplänen hängengeblieben sind, wurde einer etwa 250m rückwärts auf einen Parkplatz geschoben und der andere mit ausreichender Absicherung am Ort abgestellt.
Meistens sind die gravierendsten Probleme Fahrzeuge, die innerorts trotz rechtzeitiger Ausschilderung behindernd geparkt sind. Da braucht es dann die Polizei, weil die die Zwangs-Umsetzungen anordnen muss.
Ein BF3 als rückwärtige Absicherung reicht meistens, eventuell zusätzlich noch ein vorlaufendes Fahrzeug auf Orts- und Landstraßen.
Einfach mal in Österreich "abschreiben". Aber halt! Das hat ja beim Wechselkennzeichen und der Maut schon nicht geklappt, weil deutsche Politiker immer das Rad neu erfinden müssen.
Ich denke niemand von uns kann diese Problemstellung mit ein paar Sätzen erklären noch die Lösung beanspruchen.
Sicherlich ist es eine berechtigte Frage, ob die Polizei von diesen Aufgaben entlastet werden kann. Ich habe mich bereits mehrmals mit den Transportführern der SLT , als auch den Beamten vor Ort ausgetauscht.
Aus Sicht der Transportführer wurde die Polizei mitunter sogar als zwingend notwendig erachtet. Dargestellte Hauptproblematik war, dass Speditionsunternehmen schnellstmöglich und auch möglichst viele Transporte durchführen wollen (wie bereits hier angemerkt, bspw. Ruhezeiten, Konvoifahrten mit zehn Fahrzeugen und mehr, Verstöße gegen sonstige Auflagen).Auch die unmittelbare Prüfung der Wegstrecke vor dem Transport ist bereits Aufgabe des transportführenden Unternehmens, wird jedoch so gut wie nie durchgeführt. Wenn nun eine Kontrolle der SLTs durch die Polizei nicht mehr stattfindet wurde befürchtet , dass auf "Teufel komm raus" Begleitungen durchgeführt werden. Bereits jetzt fahren Begleitfahrer unter schweren Bedingungen, da sie häufig Tagsüber (wo eigentlich deren Ruhephase benötigt wird ) mit zusätzlichen Aufträgen "optimal" ausgelastet werden. Darüber hinaus ist es auch keine Ausnahme, dass eigentlich anzumeldende SLT ohne Begleitung / Kontrolle über unsere Straßen fahren. Gerade in Zeiten von internationalen Transporten ist dies vielleicht nicht mal böser Wille, sondern auch Unkenntnis. Eine Kontrolle durch die Polizei ist faktisch sehr unwahrscheinlich, dies ist allen Beteiligten wohl bewusst.
Aus Sicht der Polizei wird eine mangelnde Beachtung der Weisungen der Beamten durch Fahrzeugführer beklagt. BF3-Fahrer geben sogar an, dass nicht polizeiliche Verkehrsregulierungen durch die Begleitkräfte mitunter völlig ignoriert werden.
Ein weiteres Problem aus Sicht der Beamten ist, dass für Abfahrtskontrollen kaum noch Zeit zur Verfügung steht, da der nächste Transport bereits wartet. Mitunter werden auch Beamte mit den Begleitungen beauftragt, welche mit der Abarbeitung nicht geschult sind (bspw. keine Auswertetechnik).
Darüberhinaus stellt sich die Frage (so wie ich jetzt die österreichische Variante verstanden habe ) , ob durch zusätzliche Mitarbeiter und Technik (Fahrzeuge, Auswertetechnik ) im öffentlichen Dienst tatsächlich Kosten gesenkt werden können?
Die österreichischen Begleiter sind keine öffentlich Bediensteten, sondern für entsprechende Unternehmen tätig.
Die Einhaltung von Genehmigungsauflagen wird durch diese schon durchgesetzt, da sie auch das Recht haben, einen Transport stillzulegen. Komischerweise gibt es da auch keinen Verdrängungswettbewerb wie in Deutschland bei den BF3, die ursprünglich für einen "gesunden" km-Preis gefahren sind und jetzt sehr nahe am BF2-Preis sind, weil einige Unternehmen nur durch Unterbieten der Mitbewerber in den Markt kamen bzw. drin geblieben sind.
Außerdem ist das kein "freier Wettbewerb", bei dem jeder aus jedem EU-Land mitspielen könnte.
In fast allen Bundesländern können nur österreichische Staatsbürger diese Funktion ausüben bzw, überhaupt vereidigt werden.