E-Auto-Förderung: Überblick mit den wichtigsten Fakten
Politische Starthilfe für Stromer
Die Bundesregierung will den Absatz von E-Autos mit Kaufprämien und Steueranreizen ankurbeln. Eine Übersicht zeigt, welche Maßnahmen das Förderpaket im Detail beinhaltet.
Berlin - Die schwarz-rote Bundesregierung hat die Details für das 1,2 Milliarden Euro schwere Förderprogramm von E-Autos beschlossen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sprach nach der Sitzung von einem wichtigen industriepolitischen Signal. Fortschritte bei der Elektromobilität seien entscheidend für die Zukunft des Automobilstandortes Deutschland: "Die steigende Nachfrage wird wichtige und notwendige Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Elektromobilität auslösen."
Die Bundesregierung hofft, durch das Maßnahmenpaket deutlich mehr Stromer auf die Straßen zu bringen. Anfang 2016 zählte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen Bestand von 25.500 zugelassenen Elektrofahrzeugen sowie 130.000 Hybrid-Modellen. In Berlin wird erwartet, dass die Subventionierung für ein Plus von mindestens 300.000 Zulassungen sorgt. Sigmar Gabriel hofft sogar auf 500.000. Die wichtigsten Fakten zum neuen Förderprogramm fasst ein Überblick zusammen.
Fragen und Antworten zum E-Auto-Förderprogramm
Wie hoch sind die Kaufprämien?
Für reine E-Autos mit Batterie gibt es insgesamt 4.000 Euro "Umweltbonus", wie die Prämien offiziell heißen. Bei Plug-in-Hybridautos, die per Stecker geladen werden und einen ergänzenden Verbrennungsmotor haben, sind es insgesamt 3.000 Euro. Die Kosten tragen jeweils zu 50 Prozent der Bund und die Autohersteller.
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Der Zuschuss wird wie die "Abwrackprämie" 2009 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn bei Frankfurt bewilligt. Die Anträge werden vollständig elektronisch bearbeitet und ausschließlich über das Internet-Portal entgegengenommen. Dort werden auch alle Fahrzeugmodelle der verschiedenen Hersteller aufgeführt sein, für die die Prämie gilt. Der Zugang soll bald freigeschaltet werden.
Wer kann den Umweltbonus beantragen?
Anträge dürfen Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine stellen. Das E-Fahrzeug darf aber erst nach dem 18. Mai gekauft worden sein. Käufer müssen das neue E-Auto mindestens neun Monate behalten, das gilt auch für Leasing.
Was muss ich beachten, welche Unterlagen sind nötig?
Wer die Prämie bekommen will, muss eine Rechnungskopie vom Autohändler sowie den Zulassungsnachweis auf den Antragsteller (Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2) vorlegen. Dafür hat man einen Monat Zeit nach Eingang des Antrags beim Bafa. Achtung: Um die 2.000 Euro Bonus vom Staat für einen reinen "Stromer" oder 1.500 Euro für einen Hybrid-Wagen zu bekommen, muss auf der Rechnung vom Autohändler stehen, dass der Hersteller eine Prämie in gleicher Höhe vom Netto-Kaufpreis bereits abgezogen hat.
Welche Hersteller machen bei den Kaufprämien mit?
Die deutschen Autohersteller wie Volkswagen, Daimler und BMW sind dabei, aber auch viele ausländische Hersteller ziehen mit. So beteiligen sich nach Angaben des Branchenverbandes VDIK Citroën, Hyundai, Kia, Mitsubishi, Nissan, Peugeot, Renault, Toyota und Volvo. Einzelne Anbieter wollen sogar auf die Prämien noch einen Zuschlag drauflegen, um E-Auto-Kunden anzulocken.
Wie lange gilt der Umweltbonus?
Für die Prämien gilt das Windhundprinzip. Gezahlt wird nur, so lange Geld im Fördertopf ist, den Bund und Branche mit je 600 Millionen Euro füllen. "Wenn Sie eine Prämie wollen, kaufen Sie schnell", rät Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Schluss soll spätestens am 30. Juni 2019.
Lohnt sich ein E-Auto steuerlich?
Rückwirkend zum 1. Januar 2016 wird die Steuerbefreiung für neue (und umgerüstete) Elektrofahrzeuge von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Bei der Einkommensteuer wird steuerbefreit, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern erlaubt, ihr privates E-Auto in der Firma aufzuladen. Arbeitgeber bekommen die Möglichkeit, geldwerte Vorteile pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer zu besteuern. Diese Regelungen gelten befristet vom 1. Januar 2017 bis Ende 2020.
Wie viele Stromtankstellen sollen entstehen?
300 Millionen Euro will der Staat dafür verwenden, das Netz von Ladestationen auszubauen. Insgesamt sind 15.000 neue "Tankstellen" geplant.
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Guter Artikel, eine Sache fehlt mir jedoch.
Wir sieht das mit Gebrauchten Autos (vom Händler) bzw. mit Tageszulassungen aus?
Vermutlich sind die ausgeschlossen, oder?
ich denke auch. Sonst würde das womöglich noch Sinn machen. 😉
Das für mich absolut unsinnige ist, dass nur Plug-In Hybrid durchgewunken wird...
Dabei weiß man ja, ein Plug-In ist viel mehr ein Mittel der Konzerne um Strafzahlungen wegen V6 u. V8 Bulliden aus dem Weg zu gehen.
Wirklich Schonend sind die Teile nicht. Dann doch lieber ein Diesel.
Viel mehr sollte man den Vollhybrid fördern.
Aber naja, die Politiker wissen es gewiss besser. 😉
Werden auch Elektromotorräder gefördert?
Müsste es nicht so heissen:
Per Tankstelle getankt und haben ergänzend Akkus 😉
Ja, ja, schnell, man muss kein Hellseher sein um zu wissen, dass der Topf eh nicht leer wird, bzw. es wird dann heissen "Es lief so gut wir "verlängern" den Zeitraum".
Ehrlich gesagt leite bzw. lese ich daraus nur Belastungen für den Steuerzahler.
Ich glaub ich muss mich südlich von DE orientieren.😆
Bei der Einkommensteuer wird steuerbefreit, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern erlaubt, ihr privates E-Auto in der Firma aufzuladen. Arbeitgeber bekommen die Möglichkeit, geldwerte Vorteile pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer zu besteuern. Diese Regelungen gelten befristet vom 1. Januar 2017 bis Ende 2020.
???
So ganz habe ich das ehrlich gesagt auch nicht verstanden.😕
@Redaktion:
Eine Frage, der ihr mal nachgehen könntet:
Ist das Laden an diesen 15.000 Ladestellen dann kostenlos? Oder baut der Bund die nur und ein örtlicher Energieversorer übernimmt Betrieb/Abrechnung und Wartung. Letzteres wäre ja eine versteckte Subvention diverser Energieunternehmen. Das kann ich mir kaum vorstellen...also wirklich dann kostenloses Laden an diesen Stellen, quasi ein "Bundes-Ladenetz"? Das wäre erstaunlich gut.
Lohnsteuer=Einkommensteuer
Kapitalertragsteuer=Einkommensteuer
Bauabzugssteuer=Einkommensteuer
Da alles auf die ESt angerechnet wird, findet man die entsprechenden Regelungen dazu auch im ESt-Recht.
Kostenloses Tanken für Mitarbeiter unterliegt als Sachbezug für gewöhnlich der Steuerpflicht. Ausnahmen gibt es natürlich. Jetzt dann eine neue. Nachdem vor Jahren auch die Nutzung von betrieblichen Kommunikationsgeräten durch AN für private Zwecke steuerfrei gestellt wurden, stellt man nun auch die Aufladung der Fahrzeuge steuerfrei. Wundert auch nicht wirklich, kann man es doch nicht wirklich nachweisen/belegen. Interessant wird es damit dann auf Unternehmerseite, die sicherlich diesbezüglich keine Befreiung für ihren Firmenwagen bekommen wird/hat. Dafür gibt es Erleichterungen bei der 1%-Regelung > BMF v. 05.06.2014.
Wenn ich Pendler mit 60+km wäre und mein Chef das mitmacht, würde ich heute noch einen Leaf bestellen.
Fahren für beinahe kostenlos. Kilometerpauschale zahlt die Leasinggebühr. Chef den Sprit. Die Nissan Leasing-Bank die Inspektionen. Steuerfrei. Da bleibt nicht viel übrig zum bezahlen.
Für einen Tesla können das im Jahr schon mal 3000 bis 4000 Euro sein.
Mhhh eröffnet Schon die ein oder andere kreative Gestaltungsmöglichkeit.....ob das so gewollt ist?🙄
Ich würde mal den Gesetzestext abwarten und grdl. lesen.
https://www.bundesregierung.de/.../2016-05-18-elektromobilitaet.html
Allerdings steht das mit dem steuerfreien Tanken auch hier.
Null Fahrspaß inklusive.
Zum Pendeln funktioniert der Leaf super, inklusive Fahrspaß...den hatte ich zumindest bei der Probefahrt. 😉 Nur das Außendesign ist noch etwas abschreckend, wird bei der nächsten Generation hoffentlich besser.