Schweizer Polizei muss bei Verfolgungsjagd Tempolimit einhalten
Polizei - schneller als die Polizei erlaubt
Schneller als die Polizei erlaubt dürfen in der Schweiz auch die Polizisten nicht fahren. Ein Beamter fuhr deutlich zu schnell und wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Lausanne - Auch bei der Fahrt zum Tatort oder der Verfolgung eines Straftäters müssen sich Schweizer Polizisten grundsätzlich an die Verkehrsregeln halten. Das Bundesgericht in Lausanne bestätigte ein Urteil gegen einen Polizeibeamten über ein Jahr Haft auf Bewährung wegen zu schnellem Fahren.
Der Beamte war bei einer Verfolgungsjagd mit Blaulicht und Sirene in Genf mit Tempo 132 unterwegs. Erlaubt sind auf der Straße am Genfer See nur 50 Kilometer pro Stunde. Das Gericht hielt in seinem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid (Urteil 6B_1102/2016) zwar fest, dass Polizisten unter bestimmten Umständen Regeln missachten dürften, aber dies noch lange kein Grund sei, selbst eine Lebensgefahr heraufzubeschwören.
Sirene und Blaulicht trügen bei hohem Tempo kaum zur Verminderung der Unfallgefahr bei. Autofahrer hätten nur wenig Zeit zu reagieren.
Quelle: dpa
Und wie sollen die Polizisten dann einen Straftäter verfolgen??? In dem sie mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit eine Ehrenrune drehen, in der Hoffnung dass der Straftäter nochmal vorbeikommt, oder an der nächsten Ampel auf sie wartet?
Meiner Meinung nach sollten auch Richter zwischendurch mal ihren normalen Menschenverstand einsetzen.
MfG Wölfi
Bevor das Einschlagen auf die Schweizer Justiz losgeht: ein Polizist, der mit 132 durch einen Tempo-50-Bereich bolzt, kann auch hier Ärger bekommen. Trotz Sondersignal:
Paragraf 35 Abs.8:
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Und auch hier ist die Kopfzeile mal wieder nur heisse Luft:
Natürlich darf die Polizei auch in der Schweiz im Einsatz das TL überschreiten. Aber 132 bei TL 50 war in diesem Fall eben zu viel des guten. Und das wäre es hierzulande vermutlich auch gewesen, entsprechende Urteile gab es hier auch schon.
Die Frage ist ja die Auslegung im konkreten Fall. Auf dem Weg zu einem Tatort oder zu einer Amtshandlung, sollte man sich genau an die Verkehrsregeln halten. Um einem Verdächtigen zu verfolgen, ist man als nächster Kontaktwagen eher berechtigt, Tempoüberschreitungen mitzugehen.
Die Frage ist immer, welche Dringlichkeit welche Gefahrenerhöhung nach sich ziehen darf.
Wenn man einen Terrorverdächtigen aus den Augen verliert, weil man im Stadtverkehr ja nur 50 km/h fahren darf, wird dafür auch niemand Verständnis haben...
Um auch hier meinen Senf anzugeben, fehlen mir einige Details...
50km/h - innerorts - wo? Vor einer Schule? In dünn bebautem Gebiet? Was war die Straftat des Flüchtenden?
Die Entscheidung hat schon was... Aaaaaber... der Täter der mit der selben Geschwindigkeit flieht der hat den Vorteil - volles Risiko - Gefahr für andere Menschen - und die Rechnung geht auf.
Wenn man annimmt, dass Polizisten in Verfolgungsfahrten geschult sind - dann ist deren Risiko nicht höher - eher geringer - und vor allem sollte die Wirkung klar deutlich sein: Flucht ist keine Lösung, Erhöhung der Strafe um 100% und die Botschaft sollte klar sein!
Glaub die Schweizer verschlucken durch die ganzen Löcher im Käse zu viel Luft.
Auf gehts in die Schweiz ... Banken ausrauben...
Ich liebe die Schweizer und ihre bescheuerten Gesetze xDD
War klar, dass bei dem Titel überwiegend dummes Gesülze kommt. Lesen und Verstehen ist halt nicht jedermanns Sache.
Ich denke eine allgemein hohe Gefährdung durch das Tempo ist schon gegeben!!
Selbst wenn der Beamte auf Verfolgungsjagd war, ist es dann nicht so, dass der Verfolgte eben durch das gejagt werden auch schneller, eventuell schneller als er sein Fahrzeug unter Kontrolle hat, fährt??
Im Normalfall würde der Straftäter (weswegen auch immer) nur Zügig , aber ohne aufsehen zu erregen davon fahren.
Jetzt wurde er verfolgt und musste um nicht gestoppt zu werden seine Geschwindigkeit eben auch erhöhen und sich und andere damit in unnötige Gefahr bringen.
Der verfolgende Polizeiwagen ist genau daran schuld.
Die Signalwirkung auf die Polizisten ist aber auch nicht zu unterschätzen.
Sie werden es sich dann wohl 2 mal überlegen ob sie einen Straftäter verfolgen oder ihn ziehen lassen - Selbstverständlich unter Einhaltung der erlaubten Vmax.
Das wiederum wird die "Bösen" dazu animieren mit deutlich überhöter Geschwindigkeit sich aus dem Staub zu machen und dann die nächste Straftat zu begehen.
Für mich persönlich ist das Urteil ein Schuss ins eigene Knie
Die bösen Buben fahren nur minimal schneller als sie verfolgt werden, innerorts dann also mit ca 55km/h was natürlich für die Sicherheit im Strassenverkehr spricht
Daran sollte sich die deutsche Rechtsprechung mal orientieren. Stattdessen kriegen hier schon teilweise die Polemik entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator FFW auf Gemeindekosten ein Kojakblaulicht für's Privatfahrzeug um schneller die nächste Katze vom Baum zu holen. Diese Typen sind gemeingefährlich.
Wusste gar nicht, dass die Schweiz auch eine Täterschutzrepublik ist wie Deutschland.