Blitzer-App inaktiv, trotzdem Bußgeld?
Polizist erkennt "betriebsbereite" Warn-App
Sind Blitzer-Apps illegal, auch wenn sie vielleicht gar nicht funktionieren? Das Oberlandesgericht Celle sagte in einem Fall: Ja. Der Autofahrer musste zahlen.
Celle - Dürfen Autofahrer vor Blitzern gewarnt werden? Die Rechtslage ist im Prinzip eindeutig: Autofahrer dürfen technische Geräte, die auf stationäre oder mobile Geschwindigkeitsmessungen hinweisen, nicht verwenden.
Das entsprechende Gesetz ($ 23 StVO) wurde zuletzt 2001 aktualisiert, also vor 15 Jahren. Von GPS-tauglichen Smartphones mit Blitzer-App wussten die Gesetzgeber damals noch nichts. Was also, wenn ein Autofahrer auf seinem Smartphone eine Blitzer-App installiert hat – verstößt er dann bereits gegen das Gesetz? Darüber musste das Oberlandesgericht Celle entscheiden.
Politisch sind die entsprechenden Verbote längst nicht mehr unumstritten. Zuletzt 2013 versuchte der damalige sächsische Verkehrsminister Sven Morlok (FDP), das Verbot zu kippen – ohne Erfolg. Er argumentierte seinerzeit, die Geräte dienten durchaus der Verkehrssicherheit, und das Verbot sei ohnehin kaum zu kontrollieren. Ähnlich sah das sein hessischer Parteifreund Florian Rentsch. Er ordnete 2013 Warnschilder vor fest installierten Radarfallen an.
Ohne Blinken auf die Autobahn
All dies half einem niedersächsischen Mercedes-Fahrer nicht. Das OLG Celle bestätigte die Strafe über 75 Euro gegen ihn, die zuvor das Amtsgericht verhängt hatte. Dem Fahrer hat dabei sicher nicht genutzt, dass er kein unbeschriebenes Blatt war: Bereits 2014 kostete ihn zu schnelles Fahren 120 Euro und einen Monat Fahrverbot.
Kaum ein halbes Jahr später „vergaß“ er beim Auffahren auf die Autobahn das Blinken und ordnete sich sofort ganz links ein. Dadurch musste ein anderer Fahrer „mäßig bremsen“, wie ein Polizeibeamter aussagte. Der hatte wegen dessen Fahrweise entschieden, den Mann zu kontrollieren.
Dessen Smartphone steckte in einer speziellen Halterung am Armaturenbrett, darauf erkannte der Beamte eine Blitzer-App. Pech für den Autofahrer: Der Polizist, natürlich „nur als Beifahrer“, kannte sich mit der App gut aus und gab an: Der von ihm erkannte Bildschirm werde nur erzeugt, wenn die App in Betrieb sei, also nach Herstellung einer GPS-Verbindung.
Hat die App funktioniert?
Dem widersprach der Autofahrer. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die „mutmaßlich erkannte“ App ausgeschaltet gewesen sei. Zudem sei ein Handy gar nicht als Blitzer-Warngerät gedacht.
Die Richter sahen das anders. Das Handy mit der zuvor installierten und „betriebsbereit angezeigten“ App sei ein Gerät gewesen, das während dieser Fahrt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen sollte. Der Mercedes-Fahrer habe „zumindest fahrlässig gehandelt“, indem er sein Smartphone mit aufgerufener App am Armaturenbrett befestigte.
Das Gesetz zum Verbot von Radarwarnern, so die Richter, solle auch andere als die „beispielhaft aufgezählten Radarwarn- und Laserstörgeräte“ umfassen. So wie das Handy mit aktiviertem GPS und Blitzer-App. Daher sei kein Nachweis erforderlich, ob in dem konkreten Fall die Blitzer-App tatsächlich funktioniert habe. Der Autofahrer habe sie betriebsbereit mitgeführt.
Kein Präzedenzfall
Das Urteil des OLG Celle bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall. Der Beschuldigte konnte den Verdacht (nach Zeugenaussage des Beamten) nicht entkräften, dass er sich bei der Fahrt von seiner App warnen ließ und musste deshalb zahlen.
Wichtig für Autofahrer: Der reine Besitz von Blitzer-Apps ist nicht verboten. Wer sich jedoch mit einer Blitzer-App, einem Navi mit Blitzer-Wanrfunktion oder ähnlichem in Benutzung erwischen läßt, zahlt 75 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Beifahrer dürfen die App bei der Fahrt benutzen, streng genommen aber den Fahrer nicht warnen. Informiert sich ein Autofahrer vor Fahrtantritt darüber, wo Blitzer an seiner Strecke stehen, ist dagegen rechtlich nichts einzuwenden.
Völlige Abzocke m.M.n. In den US + RUS fährt man sogar mit Warngeräten in der Windschutzscheibe rum.
Und demnächst fangen die Cops dann an sich den Inhalt von Smartphones anzuschauen weil ja so eine App. installiert sein könnte. Auf Wiedersehen Recht und Datenschutz. 🙄
Zitat: Autofahrer dürfen technische Geräte, die auf stationäre oder mobile Geschwindigkeitsmessungen hinweisen, nicht verwenden.
Wenn jetzt in meinem Autoradio der Verkehrsfunk die Blitzerwarnungen mitteilt, ist das doch genau genommen auch ein im Betrieb befindliches technisches Gerät, welches auf stationäre bzw mobile Geschwindigkeitsmessungen hinweist. Manchmal wird ja sogar der direkte Standort mit durchgegeben.
Ist das Autoradio nun auch illegal???
Diese Fahrweise und Blitzer-App.
Da hat es wohl keinen Falschen erwischt.
Wie geht dieses Gesetz denn mit den Blitzerdurchsagen im Radio zusammen?
Nein, das werden die nicht tun (dürfen). Es fehlt jeder Anfangsverdacht. Auf gut Glück das Handy konfiszieren und dann durchstöbern wäre unzulässig. In diesem Beispiel leuchtete die App dem kontrolllierenden Polizisten ja aus dem Halter am Armaturenbrett an.
Grüße vom Ostelch
Wenn es dir dort besser gefällt, dann verlege doch deinen Lebensmittelpunkt in diese Länder! 🙄
Die Unfall- und Todesstatistiken dort sprechen eine deutliche Sprache! Und wenn du dennoch mal Strafe zahlen musst, bitte nicht rumheulen, denn im Gegensatz zu .de wo du diese aus der Portokasse zahlen kannst, gehen die dort richtig ans Eingemachte!
Auf "Recht" und "Datenschutz" solltest du dich dort ebenfalls nicht berufen!
Nein, weil die Warnung im Radio oft sehr allgemein formuliert ist, wie "auf der Schlaubergerallee stadtauswärts", und sie sich an alle Zuhörer richtet, nicht nur ganz konkret für den Fahrer kurz bevor er selbst mit seinem Fahrzeug den Blitzer passiert und oft wird noch gewarnt, wenn der Blitzer längst wieder abgebaut ist. Eine Radiowarnung vor stationären Blitzern gibt es natürlich auch nicht. Deshalb soll die allgemeine Warnung vor Blitzern die Verkehrssicherheit nicht gefährden.
Nicht überall in Europa kommt man so relativ glimpflich davon wie bei uns. Da langen andere Länder ganz anders zu. In Tschechien z.B. sind umgerechnet bis zu 7.300 € Strafe fällig, in den Niederlanden 250 €, in Norwegen umgerechnet 1.100 € und oft können auch die Geräte konfisziert werden. Eine Übersicht dazu hier. Das ist also keine deutsche Spezialität. Wer seinen illegalen Radarwarner nicht unbedingt gleich in Russland ausprobieren will, kann ihn legal auch in Rumänien testen. 😉
Grüße vom Ostelch
Okay stationäre werden im Radio natürlich nicht benannt. Aber präzise Meldungen a la:
Auf der Autobahn Axx in Höhe Rastplatz xy, oder auf der xx-strasse in Höhe Baumarkt XY, oder von der Brücke xx herunter, hört man durchaus öfter mal.
Und was ist mit den Hinweisschildern, die oft sogar vor klassischen Blitzermessstellen stehen? Da würde ja auch jeder PKW Fahrer, der an dieser Stelle vorbei fährt, direkt gewarnt werden.
Warum ist also das eine Warnen legal, und das andere Warnen verboten? Der Sinn ist doch der gleiche. Die Radio Warnung erzielt den Erfolg, das alle die an dieser Stelle gerade vorbei fahren sich ans Tempo halten, bzw auch bei der Blitzer App hält sich der Fahrer ordnungsgemäß ans Tempo.
Warum wird überhaupt gewarnt? Ich meine wenn generelles Warnen (egal ob per App, Zusatzgerät, Hinweisschild, oder Radiomeldung) den Autofahrer nur punktuell zum ordnungsgemäßen Fahren verleiten könnte, wird doch keine Nachhaltigkeit des Lernens erzielt. M.E. dürfte gar nicht auf Messstellen hingewiesen werden. Wer sich nicht ans Tempo halten kann, muss das eben Lernen. Und zwar durch schmerzhaften Verlust (im Geldbeutel, oder per Fahrverbot)😉
Verboten ist nicht das Warnen, sondern das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen von Geräten, die geeignet sind, vor Blitzern zu warnen oder diese bei der Messung zu stören. Eine Blitzerapp auf dem ausgeschalteten Handy darf man auch im Auto mitführen. Man darf sogar einen Radarwarner besitzen, so lange man ihn nicht benutzt. Das ist alles etwas unübersichtlich. In Frankreich ist z.B. ein reiner Radarwarner verboten, eine Blitzerapp oder eine Warnung im Navi erlaubt. Der Unterschied ist, dass der Radarwarner misst, ob und wo ein Blitzer steht und auch aktiv ist, während App und Navi nur vor dem Standort warnen, also auch dann, wenn der Blitzer gar nicht aktiv ist, wie bei schwenkbaren Blitzern, die mal in die eine, mal in die andere Richtung messen. Da die Radiowarnungen vor Blitzern ähnlich aktuell sind wie die Staumeldungen verringern sie nicht die Verkehrssicherheit, weil viele Autofahrer, die die Meldung gehört haben in dem Bereich, der nicht punktgenau beschrieben wird, sich an das Tempolimit halten, auch wenn der Blitzer gar nicht mehr da steht.
Eigentlich alles Kinderkram. Wer sich schlicht und einfach regelkonform verhält, braucht sich über den ganzen Unfug nicht aufregen. Wer sich nicht dran hält, hat, wenn er ehrlich zu sich wäre, keinen Grund, sich aufzuregen.
Grüße vom Ostelch
Bei der Fahrweise hat er's verdient.
Zumal... wenn man schon angehalten wird, warum lässt man dann die App offen? 😜
Mit Car-To-X Kommunikation könnte das "Problem" mit dem Blitzen eh bald Geschichte sein.
Und wenn man an seinen Car-To-X Signalgebern rumfummelt, dann sollte keiner glauben, er käme mit läppischen 75€ davon.
Klar gibts auch schwarze Schafe, aber nur mal so ein Gedankengang meinerseits....
Sind Blitzer nicht dafür da, an verkehrskritischen Punkten mehr Sicherheit zu gewährleisten?
Diese ist doch auch gewährleistet, wenn ein Fahrer "dank" App nur noch im erlaubtem Geschwindigkeitsbereich unterwegs ist.
Aber ja, die Gelder die dem Staat dann verloren gehen... 🙄
Kurz, es geht nicht um primär um Sicherheit, es geht um's Geld.
Au ja, endlich sind wir wieder bei unserem Lieblingsthema. Die "Bösen" sind nicht die, die sich nicht an die Regeln halten, sondern diejenigen, welche deren Einhaltung überwachen. Das ist unerhört! 😉
Es ist zu diesem Thema hier auf über 250 Seiten und mit über 3.700 Beiträgen wohl nicht nur bereits alles, sondern auch schon von allen gesagt worden.
Grüße vom Ostelch
Natürlich geht es ums Geld. 30.000 unnötige Tote ließen sich alleine dadaurch vermeiden, dass man die Einhaltung der Hygienestandards in Krankenhäusern ähnlich scharf kontrolliert und ahndet wie die Überschreitung einer Geschwindigkeit oder das Nichteinhalten eines Abstands.
Macht man aber nicht.
Weit einfacher ist es ja, jedes zweite Jahr zu rufen, dass jeder Verkehrstote zuviel sei und dass daher härtere Strafen angesagt wären. Wir bewegen uns allerdings bereits auf dem Niveau des statistisch kaum noch Vermeidbaren angesichts der Verkehrsdichte und eines hinzunehmenden Konsums an Arzneimitteln und an Alkohol - anders als im Krankenhausbereich.
Die Polizei müsste hier mitlesen, den ein- oder anderen ermitteln und zur MPU vorführen.
Ein Tempolimit ist eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit und keine Empfehlung!
Die Strafen müssen endlich Einkommensabhängig sein und bei Wiederholung drastisch erhöht werden. So wie man bei Ersttätern, die wirklich nur leicht fahrlässig handelten, Milde walten lassen sollte. Ein Computer sollte schon aus vielen Daten ermitteln können, ob da jemand auffällig ist.
Für den Benzfahrer hier ist das Urteil viel zu milde. 2014 drastisch zu schnell, und hier auffällig, weil ohne Blinker direkt nach ganz links.