Porsche News
Porsche zu korrekten Verbrauchs- und Emissionsangaben verurteilt
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Porsche zu einer Konventionalstrafe von 20.000 Euro verurteilt. Die schwäbische Sportwagenfirma hatte im firmeneigenen Kundenmagazin „Christophorus-Magazin“ die vorgeschriebenen Angaben von Verbrauchs- und Emissionswerten nicht abgedruckt. Porsche berief sich in dem Verfahren auf die Pressefreiheit.
Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Das Christophorus-Magazin verfolge werbliche Absichten und unterliege daher der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Pkw (Pkw-EnVKV) für Werbeschriften. Die Gestaltung sei in Text und Bild darauf angelegt, dem Leser Produkte auch mit ihren technischen Details bekannt zu machen. Dies sei kein Selbstzweck, sondern vernünftigerweise dahin zu interpretieren, dass beim Leser Interesse am Besitz eines solchen Fahrzeugs geweckt oder gestärkt werden soll.
Suchte Porsche nach Lücken in der Verordnung?
Porsche hatte sich im Jahr 2007 gegenüber der Deutschen Umwelthilfe e.V. in einer Unterlassungserklärung verpflichten müssen, künftig die Vorgaben der Pkw-EnVKV in den Werbeschriften des Unternehmens einzuhalten. Der Verein sah in Texten des Kundenmagazins Christophorus nun einen Verstoß gegen diese Unterlassungserklärung und klagte erneut. Porsche vertrat dabei die Auffassung, dass die Verpflichtung für das Magazin nicht gelte, da dieses keine Werbeschrift, sondern ein Presserzeugnis sei.
In Texten, die in diesem Sinne Produktwerbung darstellen, müssen Autohersteller bereits seit 2002 die Verbrauchs- und CO2-Emissionswerte angeben. Dies soll Autokäufer in die Lage versetzen, Verbrauchs- und Umweltaspekte in ihre Kaufentscheidung einfließen zu lassen.
Der Umweltverband zeigte sich zufrieden: "Die Abneigung von Porsche gegen eine öffentliche Darstellung der CO2-Emissionen von Vorstadtpanzern wie dem 500 PS Cayenne mit innerstädtisch 16,2 Litern Verbrauch und 270 Gramm CO2 pro 100 Kilometer ist ebenso nachvollziehbar wie gesetzeswidrig", kommentierte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Urteil.
Porsche bei CO2-Werten unter Zugzwang
Bei den CO2-Werten steht Porsche unter Beobachtung, aber auch unter Zugzwang. Wie alle Hersteller, die überwiegend große und leistungsstarke Fahrzeuge anbieten, muss Porsche seine Modellpalette massiv umstricken, um ab 2012 die EU-Auflagen zu erfüllen. Mit Ausnahme der Porsche Cayenne Hybrid und Diesel erreicht derzeit kein Modell einen CO2-Emissionswert von unter 200 g/km. Ab 2012 müssen sich die Hersteller aber schrittweise einem durchschnittlichen CO2-Grenzwert von 120 g/km nähern: 2012 sollen 65 Prozent der Neuwagen jedes Herstellers die Norm erfüllen, ein Jahr später 75 Prozent, 2014 müssen es bereits 80 Prozent sein und ab 2015 gilt der Grenzwert für alle Neuwagen.
Von Nicola Wittenbecher
Quelle: MOTOR-TALK
ohhhhhhh, dem Herrgott sei gedankt, dass dieses schlimme Vorgehen der PAG juristisch verfolgt und mit der vollen Härte des Gesetztes bestraft wurde. Die Empfänger des Christophorus-Magazins sind ja allesamt ahnungslose Öko-Freaks die sich nur für politisch korrekte CO2-neutrale Fortbewegung interessieren. Und die Strafe in Höhe von 20.000 EUR wird der PAG sicher eine Lehre sein !!!
Die Kosten für so ein wichtiges Verfahren wären mal noch viel interessanter.
Jawoll... Beifall - liebe "Deutschen Umwelthilfe e.V." damit wurde der Umwelt mal wieder wirklich geholfen... ein wahrlich wichtiger Schritt für den Umweltschutz. 😉
Einen Vorteil hat es aber wohl: die beteiligten Rechtsanwälte können sich gleich mal Ihren neuen 911 Turbo S bestellen... mit vermutlich höherem CO2 ausstoß ;-)
und für sowas werden Gerichte belästigt und verstopft
Son Blödsinn.. 🙄
Ordnung muss sein
Typisch deutsch...
gut geschrieben, und die Rechtsanwälte und Beteiligten fahren natürlich alle mit dem Fahhrad. Wie heisst es so schön Wasser predigen und Wein saufen!
Juristische Spitzfindigkeiten, mehr nicht.
Die Porsche AG dankt dem Deutschen Umwelthilfe e.V. für die günstige Werbung. 😉
Die Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe sind doch bekannte Öko-Taliban, die bereits mehrfach derartig aufgefallen sind, wie z.B. seinerzeit bei der Einführung der sog. Umweltzone in Berlin, als diese einen Tag in Kraft war, schon selbstgemachte "Knöllchen" an die Autofahrer verteilt hatten, die noch ohne Plakette unterwegs waren.
Unmöglich, schade um die 20´und eine Frechheit, womit sich die Gerichte beschäftigen ( müssen ).
Gruß
Martin