Was tun bei einem Rückruf des eigenen Autos
Post vom Autohersteller
Im Jahr 2014 gab es so viele Rückrufe von Fahrzeugen, wie nie zuvor. Was muss der Fahrzeughalter beachten, wenn er einen Brief vom Hersteller bekommt?
Köln - Wegen möglicher Mängel haben die Autohersteller im vergangenen Jahr in 127 Maßnahmen mehr als 1,9 Millionen Fahrzeuge außerplanmäßig in die Werkstätten beordert. Damit ist nach den Berechnungen des Centers of Automotive Management der FH Bergisch-Gladbach ein neuer Rückruf-Höchstwert erreicht.
Die Autohersteller sind rechtlich seit vielen Jahren dazu verpflichtet, Fahrzeuge zurückzurufen, wenn sie von einem schwerwiegenden Mangel an ihren Fahrzeugen erfahren. Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz verlangt, den Fehler zu beheben. In bestimmten Fällen wird der Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt überwacht, über das KBA kommt der Hersteller auch an die Halteradressen der betroffenen Fahrzeuge.
Bei Rückruf ab in die Werkstatt
Auch wenn es lästig ist: „Wenn das eigene Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist, sollten Sie die Informationen im Interesse der eigenen Sicherheit ernstnehmen, und möglichst bald dem Aufruf des Herstellers folgen“, sagt Carsten Reinkemeyer vom Allianz Zentrum für Technik. Ein solches Vorgehen liegt eigentlich schon im Eigeninteresse auf der Hand, doch es gibt noch weitere Gründe, einen Termin mit der Werkstatt zu vereinbaren: Denn wer dem Aufruf zu einem sicherheitsrelevanten Rückruf nicht folgt, riskiert, dass sein Fahrzeug von Kraftfahrt-Bundesamt stillgelegt wird, so Reinkemeyer. Das sei 2013 immerhin rund 9.000 Mal vorgekommen.
Zudem kann ein nicht beachteter Rückruf finanzielle Auswirkungen haben. Bei einem späteren Weiterverkauf müssten Autobesitzer nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins darauf hinweisen, dass sie einer solchen Aufforderung des Herstellers nicht nachgekommen sind. Dann aber kann der Wert des Gebrauchtwagens sinken.
"Produktoptimierung" im Rahmen der Inspektion
Auch wenn die Reparatur länger dauert, muss das Autohaus in der Regel keinen Ersatzwagen stellen. Möglicherweise Schadenersatz-Ansprüche stellen kann der Autofahrer höchstens, wenn er wegen eines vom Hersteller verschuldeten Mangels einen Unfall baut. In den USA haben diverse Kunden Autobauer GM verklagt, weil Menschen aufgrund eines verschwiegenen Defekts zu Tode gekommen sind.
Nicht immer bemerkt der Autofahrer übrigens etwas von einem „Rückruf“: Nicht schwerwiegende, euphemistisch oft als „Produktoptimierungen“ bezeichnete Mängel lassen die Hersteller auch im Rahmen der Inspektion kostenlos von ihren Vertragswerkstätten beheben.
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Wenn Post vom Autohersteller kommt, ist darin üblicherweise präzise das Anliegen formuliert. Die Frage, "was dann zu tun ist", stellt sich folglich gar nicht.
Finde ich auch. Hatte das vor Jahren 1x mit meinem Auto.
notting
Na, Du setzt ja viel voraus!
Ein Volk, dem die Bedeutung des Satzes „Mindestens haltbar bis…“ fremd ist, wird wohl außer (mit viel Glück) der Anrede nichts von Inhalt eines solchen Schreibens verstehen. Daher sollte dem Brief vom Hersteller besser eine bebilderte Anleitung oder ein Link zu einem Youtube Video zur korrekten Vorgehensweise beigelegt werden, sonst wird das nix…
das wäre eine Möglichkeit... oder der betreffende Hersteller informiert die Halter über facebook 😆
Dort ist das verdummte Volk nämlich flexibel und lernfähig 😉
:-) ich binn beim Autohersteller nicht registriert deshalb muss ich die Technick selbst in
die wartung und pflege einbeziehen zu sehn.
😕😕😕
..
Wenn es unklar sein sollte, um was es da genau geht, gibts immer noch das WWW. Ansonsten ist die Fahrt zum nächsten Freundlichen deines geringsten Misstrauens selbstredend...!
Du bist beim Kraftfahrtbundesamt "registriert".
Wenn es einen Rückruf gibt, bekommt der Fahrzeughersteller deine Adresse vom KBA.
Ontopic:
Den Anweisungen im Brief folge leisten.
So einfach kann es manchmal sein....