Polizei soll nicht mehr mit Schwertransporten belastet werden
Private sollen Schwertransporte sichern
Die Zahl der Schwertransporte auf deutschen Straßen nimmt zu. Damit die Polizei nicht mehr exklusiv deren Begleitung übernehmen muss, sollen die Gesetze geändert werden.
Berlin - Schwertransporte auf deutschen Straßen müssen besonders abgesichert werden. Bislang ist die Polizei dafür zuständig. Um sie zu entlasten, will das Bundesverkehrsministerium die Gesetzeslage ändern. Dann sollen auch fachlich geeignete private Unternehmen mit der Begleitung von Schwertransporten betraut werden können. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz, das es dem Verkehrsministerium ermöglicht, entsprechende Regelungen zu treffen.
Geregelt werden müssten etwa auch Anforderungen an die Finanzkraft solcher Dienstleister und Haftungsfragen. Unter anderem mit Bauteilen für Windkraftanlagen rollen immer mehr Schwertransporte über die Straßen. Dabei kostet es bisher teils auch Zeit, wenn die Polizeibegleitung etwa an Bundesländergrenzen wechselt.
Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht
Quelle: dpa
Nein, die Polizei soll sich mit den neuen Problemen befassen!
Das selbe kann man auch zu Sportveranstaltungen sagen. Es gibt vielleicht vieles wozu man kein Ausgebildeten Polizisten braucht. Die Ausbildung eines Polizisten kostet viel Geld und dauert paar Jahre. Daher sollte man sich vielleicht überlegen welche Aufgaben diese Personen übernehmen sollten und welche auch von Privaten Firmen Übernommen werden können.
ich warte eigentlich nur darauf das "private sicherheitsdienste" und bürgerwehren alle Aufgaben der Polizei übernehmen ....
lasst endlich die Bundesliga für die Polizeieinsätze zahlen; es kann nicht angehen das dort Milliardenumsätze getätigt und Kosten einfach auf die Steuerzahler abgewälzt werden.
Keine Sorge, Merkel macht aus Deutschland noch einen Multikulti- und Polizeistaat, wo die Polizei dringend für "Regulierungsaufgaben" gebraucht wird - ich kann viele EU Staaten mittlerweile verstehen, die da nicht mitmachen wollen.
Für Schwertransporte sind da sicher keine Einsatzkräfte mehr frei.
Nur die Polizei hat doch das Recht die Straßen zu sperren?
Es ist eine Krux mit der Polizei.
Es ist ja toll, dass in den meisten Bundesländern nur noch mit gewissen Schul- oder Hochschulabschlüssen genommen werden, denn niemand möchte zu "einfach gestrickte" Polizisten haben.
Nachteil ist, dass diese dann für viele alltägliche Aufgaben überqualifiziert sind (Objektschutz, Unfallaufnahme, Sportveranstaltungen, Schwertransportbegleitungen, Blitzen). Man stelle sich vor, man hat jahrelang studiert und ist nun Apotheker, muss aber den ganzen Tag nur Regale in der Apotheke einräumen. Frustrierend.
Im konkreten Fall finde ichs gut, wozu Einsatzkräfte verschwenden?
Wie kommst Du darauf?
Wenn man einen triftigen Grund dafür hat und sich eine Genehmigung besorgt, geht das auch so, z.B. bei Baustellen oder kurzfristigen Arbeiten (z.B. Kran, Arbeitsbühne).
Außerdem habe ich schon lange keinen Schwertransport mit Polizeibegleitung mehr gesehen. Meist mit "privaten" Begleitfahrzeugen, die z.B. in Baustellen auch mal das Überholverbotzeichen auf dem Dach einschalten und die linke Fahrspur blockieren. Ich gehe mal davon aus, dass das auch jetzt schon legal ist...
Ist schon richtig was er geschrieben hat.
Bei Baustellen trifft formal die Ordnungsbehörde die Entscheidung zur Aufstellung von Verkehrszeichen, die Baufirma ist da nur Ausführende die die Schilder aufstellt.
Im fließenden Verkehr kennt die StVO aber derzeit nur Weisungen von Polizeibeamten zur Verkehrsregelung. Da kann kein Bauarbeiter kommen "aber ich hab Zettel von die Behörde" und sich auf die Straße stellen und den Verkehr anhalten. Funktioniert zwar meistens, rechtlich gesichert ist das aber mit der derzeitigen StVO nicht.
Irgenwo auch gut so dass sich nicht irgendwer auf die Straße stellt. Woher soll sonst der Autofahrer erkennen ob da "irgendein Spinner auf der Straße rumläuft" oder ob das was offizielles ist?
Es ging ja explizit um die Sperrung einer Straße!
Es macht schon einen Unterschied, ob eine Straße oder ein Teil davon gesperrt wird oder sich eine Person auf die Straße stellt und meint den Verkehr regeln zu können.
Wenn ich z.B. als Tiefbauer ein Stück Straße sperren möchte, kann ich beim örtlichen Ordnungsamt eine Genehmigung einholen und bin auch gleichzeitig für die Verkehrssicherung zuständig (Absperrungen, Schilder, Ampeln etc.). Das mag von Kommune zu Kommune oder Land zu Land unterschiedlich geregelt sein, aber bei uns ist das so.
Diese Begleitfahrzeuge (wie oben im Bild) werden allgemein "BF3" genannt und können außer dem "Warndreieck" (Vz. 101) noch Überholverbot für LKW (Vz. 277) und allgemeines Überholverbot (Vz. 276) anzeigen. Der Einsatz dieser Fahrzeuge und deren Ausrüstung ist seit 1992 gesetzlich geregelt.
Die Grundlage daqfür ist die RGST 1992 (Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte), die 2013 überarbeitet und ergänzt wurde und jetzt RGST 2013 genannt wird.
Die Anzeige der Verkehrszeichen (außer Vz 101) darf nur dort erfolgen, wo dies im Genehmigungsbescheid für den Transport samt der dazugehörigen Fahrauflagen behördlich angeordnet ist.
Die Fahrer dieser Fahrzeuge müssen einen spezielen Berechtigungsausweis erwerben und mitführen.
In Österreich gibt es noch eine weitere Klasse der Sondertransportbegleitung. So genannte beeidete Transportbegleiter dürfen als "Organ der Straßenaufsicht" blaue Kenleuchten führen und sind direkt weisungsberechtigt. Polizeibegleitung gibt es bereits seit 2003 in Österreich nicht mehr.
Aber Deutschland wird ja wieder mal das Rad neu erfinden wollen/müssen ... wie bei der Maut 😆