VW-Abgas-Update: Keine Plakette ohne Umrüstung
Prüfdienste sollen überwachen
Anderthalb Jahre haben VW-Dieselbesitzer Zeit, mit ihrem Fahrzeug zum Umrüsten in ihrer Vertragswerkstatt zu erscheinen. Wird der Termin verpasst, droht Ärger beim nächsten HU-Termin.
Berlin - Wer vom Abgasskandal betroffene VW-Diesel nicht umrüsten lässt, könnte Probleme bei der nächsten Hauptuntersuchung bekommen. Die Prüforganisationen sind angehalten, die fristgerechte Teilnahme an der Rückrufaktion zu überprüfen, wie die Bundesregierung nun klargestellt hat. Dies diene als weiterer Baustein zur Herstellung der Konformität der betroffenen Fahrzeuge.
Für jedes Fahrzeug gilt eine eineinhalbjährige Übergangsfrist. In dieser Zeit muss der Halter in der Vertragswerkstatt vorfahren und die Umrüstung vornehmen lassen. Stichtag ist das Datum der Umrüstfreigabe für das jeweilige Fahrzeugmodell durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die letzte noch offene Freigabe erteilte die Behörde im April 2017.
Die Regelung gilt für die 2,4 Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns, die das Bundesverkehrsministerium verpflichtend zurückgerufen hat. Die rund 630.000 freiwillig zurückgerufenen Pkw anderer Hersteller sind nicht betroffen. Zuletzt hatte der VW-Konzern gemeldet, dass 65 Prozent der zurückgerufenen Fahrzeuge bereits umgerüstet wurden.
Quelle: SP-X
Das ist doch jetzt keine Neuigkeit mehr.
Den einzigen betroffenen Diesel in der Familie hab ich 4 Wochen früher (als Stichtag wurde ja Juli 2017 genannt) zum TÜV geschickt. Jetzt ist da erst mal 2 Jahre Zeit.
Gruß Metalhead
Haha 😆
Haben hier ja viele angekündigt, dass sie das Update nicht machen lassen wollen. Freu mich schon auf das Geheule, wenn es beim TÜV dann nicht geklappt hat 😆
Hi,
hab ich schon früher gesagt und dafür hart angegriffen!!
Jetzt haben die Verweigere keine andere Wahl. Genauso die ganzen Rückspieler der Software!
MfG
Super-TEC
...naja, es muss estmal nachgewiesen werden, dass die Umrüstung auch
so stimmig ist...
Bin mal gespannt wan die ersten Klagen gegen diesen Entscheid kommen,
denn in Sachen "Rückabwicklung" hält sich VW ja auch bedeckt.
Bisher weigern sie sich den Gerichten ihre Tests vorzulegen, sodass
so ziemlich jede Verhandlung "verlieren"..
Grüße
Glaube ich nicht. Otto-Normal-Tiguan-Fahrer wird seinen Wagen brav umrüsten lassen um ja keine Probleme zu bekommen und die anderen lassen es auch machen und fahren anschließend zu ihrem Hinterhoftuner des Vertrauens und lassen es wieder rückgängig (oder gleich besser) machen. Merkt dank OBD-ASU absolut niemand. Gemessen wird da nicht mehr viel, da wird das Auto eigentlich nur gefragt ob mit dem Abgas bzw. den zugehörigen Systemen alles OK ist.
Anwälte reiben sich schon ungeduldig die Hände
Bleibt die Frage wie das in der Praxis umgesetzt werden soll.
Bei der OBD HU wird der Fehlerspeicher auf Abgasrelevante Fehler abgerufen.
Bleibt nur der Bestätigungszettel von VW. Und der soll wielange lesbar aufbewahrt werden?
Lach mich schlapp.
Lesenswert:
http://www.focus.de/.../...amkeit-des-software-updates_id_7340807.html
Die brauchen doch nur die Softwareversion des MSG auslesen.
Das ist ja wirklich keine Kunst.
Sehe ich anders, da ist der letzte Drops noch lange nicht gelutscht. Zuerst sollte man mal die geprellten Nutzer informieren, welcher Stichtag für ihr Modell gültig ist. In allen bisher erhaltenen Bettelbriefen seitens VW und des Freundlichen steht da rein gar nix drin, wann für welches Modell das "Update" verfügbar war und der Ticker anfängt zu laufen. Ich wurde schon in die Werkstatt gerufen, da wusste mein Freundlicher noch lange nix von der Verfügbarkeit für mein Modell. Ich wurde irgendwann mal angerufen, dass da nun etwas für mein Modell verfügbar ist und ich in die Werkstatt kommen möchte. Kein Schrieb, nix.
Schon mal gepostet: ich habe damals ein Fahrzeug gekauft mit gültiger EG-Genehmigung. Wenn jetzt irgendeinem Pansel einfällt, dass das damals unrechtmäßig war, dann sollte der Betrüger und/oder der Gesetzgeber bzw. die damalige Prüfbehörde dafür gerade stehen und das wieder gerade ziehen. Abgesehen von der Wirksamkeit des hingefrickelten aus der Not geborenen Updates hin oder her, man muss sich den Pfusch am Fahrzeug ja auch nicht gefallen lassen. Dafür gibt es ja derzeit eine bestimmte Gangart der Gerichte in eine Richtung, die VW nicht unbedingt gefallen dürfte. Die einzige Lösung wäre die Rückabwicklung der unrechtmäßigen Sache oder gar Umtausch, wie bei jedem anderen Kauf in dieser Höhe auch wenn die Sache in der gekauften Form nicht mehr nutzbar ist. Und durch die Aberkennung der Betriebserlaubnis (nichts anderes ist die Nichterteilung der HU-Plakette) ist das Fahrzeug eben komplett nutzlos und hat nicht nur einen leichten "Mangel". Sollte das wirklich so kommen, dass der TÜV als Instrument missbraucht wird, den von VW und Politik ausgelösten Betrug schnellstmöglich und kostengünstig zu "beenden", hat man die Rechnung ohne die Anwälte gemacht. Die nächste Klagewelle kommt mit Sicherheit, wenn die ersten "zwangsenteignet" sind.
Ich habe auch schon über einige Marken hinweg an Rückrufen, teils sicherheitsrelevant, mitgemacht. Beim TÜV war das jedesmal KEINERLEI Blicke vom Prüfer wert. Solange sich die Politik / Betrugsverein im Kreis dreht und nur heiße Luft ála hätte, könnte, müsste...solange genieße ich noch das Popcorn und fahre den Wagen wie gekauft weiter ohne per Update den Verschleiß übermäßig voranzutreiben. Vom Skandal haben ja bald alle etwas, wenn ein Großteil der Diesel eh zum Update muss :-) Da muss VW dann sicherlich noch mal ran, der Motor muss doch endlich kaputtzukriegen sein.
Die ist aber absolut keine Garantie dafür das auch die 'Betrugsfreie Version' drauf ist.
Gehst zu VW, lässt dir das Update drauf spielen und die Bestätigung noch geben. Dann fährst zu 'nem fähigen Tuner deiner Wahl, der kann dann auch gleich aus deinem 140 PS TDI 'nen 170 PS TDI machen, und der gibt der Software eben die gleiche Softwarenummer wie das Update hat und keiner merkt was.
Flashcounter sollte in der Regel bei fähigem Tuner soweit ich weiß auch nicht erhöht werden.
Außer der TüV misst nach, oder der TüV schaut auf Bit-Ebene.. Aber per OBD kriegt beim TÜV keiner mit ob da die richtige Version drauf ist.
Der Tuner ändert die Kennfelder, aber nicht die Software selber (woher sollte er die auch haben?).
Gruß Metalhead
@MetalHead:
An die Flash-CDs heran zu kommen, ist noch das kleinste Problem. Oder worin glaubst Du, werden die Kennfelder stehen, die es zu manipulieren gilt ?
Ein fähiger Tuner wird sich eine aktuelle Version (je nach Motor 9979-9983) greifen und die AGR totlegen sowie ggf. die gewünschten leistungsrelevanten Kennfelder anpassen. Dann das ganze ins Flash spielen und es wird weiterhin eine offizielle Version angezeigt. Mit den gängigen Prüfer-Mitteln per OBD nicht nachweisbar.
Ob dabei der Flashzähler hochgeht, ist dabei wumpe. Eher wäre ein Update mit Zähler 0 verdächtig.
Und dann? Decompilieren, verstehen und modifizieren?
Dann würde ein Tuning 6-Stellig kosten. 😉
Die werden aus den Fahrzeugen ausgelesen (das ist aber nur einmal nötig).
Es wird die Softwareversion der letzen Offiziellen Software angezeigt.
Wenn das die "legale" Version war, wird das keiner feststellen, das stimmt.
Gruß Metalhead