Punktereform, Ramsauer
Punktereform: Ramsauer setzt auf den Tacho
Die Karten sind auf dem Tisch: Heute hat das Bundesverkehrsministerium seinen Reformplan für die schon länger geplante Punktereform vorgelegt.
Im Mittelpunkt steht dabei ein Tacho. So möchte Verkehrsminister Ramsauer die neue Regelung für jeden verständlich machen. Trotz einer vereinfachten Punkteskala von 1-8 müssen sich die deutschen Kraftfahrer auch neue Begriffe einprägen: Das bisherige "Verkehrszentralregister" (VZR) soll künftig "Fahreignungsregister" (FAER) heißen. Aus dem "Mehrfachtäter-Punktesystem" soll das "Fahreignungs-Bewertungssystem" werden.
Im Mittelpunkt der Reform steht Ramsauer zufolge nicht mehr das Bestrafen von „einmaligen Sündern“, sondern das Ermitteln von schwer belehrbaren Widerholungstätern. Wer mehrfach besonders auffällig wird, soll künftig schneller seine Pappe loswerden.
So gibt es bei der Umrechnung durchaus Gewinner und Verlierer: Das Ministerium rechnet mit etwa einer Million Personen, die derzeit wegen leichter Verstöße registriert sind und die künftig nicht mehr erfasst wären. Schwere Jungs dagegen bekommen Probleme: Einen Entzug der Fahrerlaubnis könnte es nach Schätzungen des Verkehrsministeriums zukünftig jährlich bei 500 Personen mehr als bisher geben.
Die neue Punkteregelung
Bei den Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot, auf die früher drei oder vier Punkte standen, soll es dann pauschal zwei Punkte geben. Ebenfalls mit zwei Punkten sollen die früher mit fünf bis sieben Punkten bewerteten Straftaten belegt werden. Alle mit zwei Punkten bedachten Delikte sollen dann in Zukunft „besonders schwerer Verstoß“ heißen.
Im neuen „Fahreignungsregister“ soll der Punktestand eines Fahrers in drei Stufen unterteilt werden. Bei null bis drei Punkten sollen keinerlei Maßnahmen ergriffen werden. Erst mit vier oder fünf Punkten wäre die erste, gelbe Stufe erreicht, bei der man eine Ermahnung erhält. Das Erreichen der zweiten, roten Stufe mit sieben oder acht Punkten soll eine Verwarnung und die Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zu Folge haben. Sind acht Punkte erreicht soll der Fahrer schwarz sehen – die dritte Stufe ist erreicht, der „Lappen“ ist weg.
Es gibt künftig also nur noch zwei Kategorien, aber drei Fristen: Schwere Verstöße, die Ordnungswidrigkeiten darstellen, sind nach zweieinhalb Jahren getilgt (bisher zwei Jahre). Besonders schwere Verstöße, die Ordnungswidrigkeiten darstellen, sind nach fünf Jahren getilgt (bisher zwei Jahre). Bei Straftaten gilt zukünftig ohne Ausnahme eine Tilgungsfrist von zehn Jahren (bisher waren auch kürzere Fristen zwischen fünf und zehn Jahren möglich).
Punkteabbau entfällt
Ein Abbau von Punkten durch eine freiwillige Teilnahme an Verkehrsseminaren ist nicht mehr vorgesehen. Trotzdem sollen solche Seminare auch künftig bei Erreichen der roten „Verwarnstufe“ angeordnet werden. Ziel: Einem Fahrverbot (ein- bis dreimonatige Fahrverbote nach Bußgeldkatalogverordnung können weiterhin ausgesprochen werden) oder gar Führerscheinentzug soll man nur noch durch eine angepasstere Fahrweise, nicht aber durch Kurse, entgehen können.
Auch der Wegfall von Punkten soll drastisch vereinfacht werden. Anders als bisher verfallen Punkte stets nach einem klar definierten Zeitraum. Sie verlängern sich also nicht durch einen neuen Verkehrsverstoß und können nach Tilgung auch nicht wieder aufleben. Allerdings gibt es nichts umsonst: Die Tilgungsfristen werden im Gegenzug teilweise deutlich verlängert.
Die Fristen beginnen nach den Plänen nicht mehr am Tag des Verstoßes, sondern am Tag der Rechtskraft der Entscheidung.
Was Tacho-Mann Ramsauer auf jeden Fall vermeiden möchte, ist der Eindruck, es gäbe eine Generalamnestie für aktuell reich bepunktete Verkehrsteilnehmer. Die bestehenden Punkte sollen möglichst fair in das neue System überführt werden, so dass niemand besser oder schlechter dastehe als bisher.
Dafür wird für die aktuell bestehenden rund 47 Millionen Punkte ein Umrechnungssystem erstellt, das angesammelte Punkte ins neue System überführt. Ein bis drei Punkte entsprechen künftig einem Punkt. Vier bis fünf aktuelle Punkte werden zu zwei Punkten, sechs bis sieben Punkte zu drei Punkten. Hier befindet sich der Verkehrsteilnehmer noch in der Vormerkungsphase.
Hat er dagegen bislang mindestens acht und höchstens 13 Punkte angesammelt, so erhält er dafür nun vier oder fünf „neue“ Punkte und tritt in die Ermahnungsphase ein. Wer aktuell 14 bis 17 Punkte sein Eigen nennt, kann sich ob des roten Verwarnungsstatus über die nur noch sechs bis sieben Punkte nicht wirklich freuen. Wer 18 oder mehr Punkte hat, hat nach der neuen Regelung nur noch acht Punkte, aber trotzdem wie bisher keinen Führerschein mehr.
Und wie kriegt man seinen Führerschein im Falle des Falles zurück? Da soll sich nichts ändern: Durch einen Antrag auf Neuerteilung nach frühestens sechs Monaten. Wann die Reform in Kraft tritt, steht noch nicht fest, man will sich aber nun kurzfristig um die Verabschiedung der nötigen Gesetze bemühen.
(bmt/pm)
Quelle: MOTOR-TALK
Das neue System hat 2 Vorteile:
1.
Es ist einfacher zu verstehen.
2.
Wer es jetzt immer noch nicht versteht und weiterhin eine Gefahr für den Verkehr darstellt, verliert schneller seine Fahrerlaubnis.
Meine ehemaligen 21 Punkte wären nach dieser Regelung 7. Den Lappen bin ich seinerzeit übrigens deshalb nicht losgeworden, weil nach 15 bzw. nach dem Ramsauer-System 5 Punkten keine Warnung für die rote Stufe kam.
Jetzt wird also das Fahren über ein Stopschild (Ordnundsgwidrigkeit mit Fahrverbot von einem Monat) gleichgesetzt mit Straftaten wie Nötigung, Fahren mit Vollrausch, Fahrerflucht, unterlassene Hilfeleistung etc.
Bravo Herr Ramsauer!
Na da hat der Ramses nach dem Wechselkennzeichen wieder was ganz feines für uns Autofahrer.
Naja die nächste Wahl kommt, und dann spiel ich den Ball mal nach rechts außen!
Ja, das war eigentlich schon lange überfällig. Es wäre ja unsinnig gewesen, die Stopschilder noch größer und noch roter zu gestalten, damit es auch der letzte Ignorant rafft.
ja die autobahnen gehören auf jeden fall ausgebaut 🙄
Im Gegensatz zum Wechselkennzeichen ist dem Ministerium mit der neuen Punkte-Regelung für Verkehrssünder endlich mal ein wirklich großer Wurf gelungen.
da sieht man mal wieder mit was sich die hoffnungslosen taugenichts beschäftigen.
Ich verstehe irgendwie nicht, warum man das System überhaupt ändern will. Ich glaube, dass es in Deutschland wichtigere Themen gibt.
Weil das alte System zu kompliziert ist und zu viel Verwaltungsaufwand erfordert. Außerdem wurde es bereits von der Realität überholt.
darüber kann man freilich diskutieren...und sicher gibt es dringendere probleme.
ich finde aber ein vereinfachtes system mit klareren fristen und regeln nicht schlecht.
Der nächste große Wurf wird dann das Übertragen dieses Prinzip auf andere Gesetze. z.B. könnte der Diebstahl einer Packung Kaugummi doch gleich mit Mord gleichgesetzt werden. Das spart auch Verwaltungskosten.
Also mir reicht der Monat Fahrverbot, der dafür droht. Leider scheinen viele die Konsequenzen nicht zu kennen. Daher wird auch eine Gefägnisstrafe auf diese Ordnungswidrigkeit nichts an der Situation ändern.
Damit wir uns nicht missverstehen: Ich meine, dass die zwei Punkte für Straftaten viel zu wenig sind und wenigstens hier zu Ordnungswidrigkeiten unterschieden werden sollte, indem es für Straftaten min. 3 Punkte gibt.
Wie schnell die Entwicklung voranschreitet, verdeutlicht der folgende Thread:
http://www.motor-talk.de/.../...r-die-verkehrssicherheit-t3786436.html
Hier wird man die StVO wohl auch bald dem technischen Fortschritt anpassen müssen.
So ein schwachsinn, die zb Punkteregelung für Umweltplakette hätte man au so raus streichen können ohne den Mehraufwand was nun veranstaltet wird! Kostet uns Steuerzahler mal wieder nur unnötig Geld