Abschlepper können Auto erst gegen Bezahlung wieder abladen
Ratgeber: Abgeladen wird nur gegen Bares
Hat ein Abschleppunternehmer ein Auto erst einmal aufgeladen, hat er Pfandrecht. Das heißt, er kann für das sofortige Abladen Bargeld verlangen.
Aschaffenburg - Im Halteverbot oder direkt vor einer Einfahrt: Wer falsch parkt, findet sein Fahrzeug schnell auf dem Abschlepper wieder. Doch wenn man dann zurückkommt und sein Auto aufgeladen auf dem Lkw sieht, muss der Abschlepper ihn doch noch abladen, oder? "Nein, muss er nicht", sagt Frank Häcker, Verkehrsrechtsexperte aus Aschaffenburg. "Der Unternehmer hat in dem Fall ein Pfandrecht."
Das heißt: Können die Abschleppkosten nicht vor Ort beglichen werden, darf der Fahrer den Wagen auf seinen Hof mitnehmen. Wer kein Bargeld dabei hat, kann sich eventuell vom Abschleppfahrer mitnehmen lassen und auf dessen Betriebsgelände mit Karte zahlen und sich die Zahlung quittieren lassen.
Übrigens: Wer vor dem Abschlepper zu seinem Auto zurückkommt, ist nicht aus dem Schneider. Auf den Parksünder können dann die Kosten für die Leerfahrt zukommen. Beim Falschparken auf öffentlichem Grund wird außerdem noch ein Bußgeld fällig.
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Vollkommen logisch. Jede anderslautende Regelung wäre IMHO absolut sinnbefreit.
Da habe ich aber mal etwas anderes gelernt: Der Abschleppunternehmer hat sogar bereits ab dem Beginn des Verladevorgangs das Pfandrecht. Das Vorbereiten des Abschleppfahrzeugs (also Plateau absenken und/oder den Kran ausklappen) gehört dabei noch nicht zum Verladevorgang. In der Praxis hatte und hat das eine simple Folge: Die wichtigste Tätigkeit ist das Einhaken des Seils bzw. bei Kranverladung die Anbringung der Radkrallen. Damit beginnt nämlich der Verladevorgang.
Natürlich ist man auch nur Mensch und freundliche Falschparker bekommen ein nur halb verladenes Auto selbstverständlich zum Leerfahrttarif zurück, wogegen etliche meiner Kollegen und ich bei mißbräuchlicher Nutzung eines Schwerbehindertenparkplatzes knallhart vor jedem anderen Arbeitsschritt das Auto ans Seil gehängt haben. Und zwar richtig schnell, wenn man in einiger Entfernung einen Passanten erkennen kann, der es offenbar sehr eilig hat!
Jeder parkt mal falsch; bei Willy Millowitsch hieß das dann: "Wir sind alles kleine Sünderlein..." Aber wenn ich mich schon entscheide, mich über die Vorschriften aus persönlichen, letztlich also egoistischen Gründen hinwegzusetzen, kann ich das überall tun, dafür muß ich nicht einem Mitmenschen den für ihn u. U. einzigen Platz wegnehmen.
"Normal" falsch geparkt? Da kann man dem Falschparker durchaus etwas entgegen kommen. Wenn das Auto aber auf einen deutlich ausgeschilderten Behindertenparkplatz gestellt wurde sollte es keine Gnade geben. Mitnehmen die Kiste, damit die Abholung für den Falschparker möglichst umständlich wird und die Geschichte möglichst viel kostet.
Gruß Michael
...wenn das jeder machen würde...!!! 🙄 - ...stelle mir das gerade für andere Situationen vor... 😆
Meines Erachtens nach völlig unverhältnismäßig vom Wert des Pfandes und der "Forderung"
Aber leider nicht der einzige Unsinn hierzulande....
Die Regelung wurde ja mittlerweile auch vom BGH abgesegnet.
http://www.motor-talk.de/.../...wahrung-nach-abschleppen-t3705179.html
Stell´ dir vor, es macht nicht jeder, aber viele: Reparaturwerkstätten, Reinigungen, Schuster, Änderungsschneider, Möbelspediteure, etc. etc., sofern sie nicht gleich Vorkasse haben wollen. Und das ist auch nicht nur hierzulande üblich, denn nur Bares Ist Wahres!
Grüße vom Ostelch
Quatsch, das macht man anders:
https://www.youtube.com/watch?v=Iczv1RQ2Ht8
Und dann den Abschleppwagen schön im Parkverbot abstellen...
Finde ich nicht richtig. Man sollte nur für die Anfahrt aufkommen, die in Arbeitszeit, bis zum Aufladen gerechnet wird (zu den Spritkosten). Pfandrecht, wenn ich so was schon lese. 🙄 Das Nummernschild hat er doch.
Stimmt, es ist genaugenommen ein Zurückbehaltungsrecht. Wegen dieses Rechts bekommt man in der Regel sein Auto von der Werkstatt auch erst wieder, wenn die Rechnung bezahlt ist, es sei denn man ist kreditwürdig.
Grüße vom Ostelch
Ja, nur schließt man da mit seiner Unterschrift einen Vertrag, von sich aus. Nicht jedes Abschleppen ist gesetzeskonform. Rein rechtlich gesehen würde ein Umsetzen des Fahrzeugs reichen.
Bei Nichtbezahlung könnte dann ein behördöicher Mahnbescheid kommen.
Umsetzen wohin? Falsch geparkt wird ja in der Regel nicht zum Spaß, sondern nur, weil die Stadt oft keine andere Möglichkeit mehr zulässt.
Das glaubst du ja wohl selber nicht!
Grüße vom Ostelch
Rein rechtlich gesehen ist das Abschleppen immer ein Umsetzen. Wer sein Fahrzeug unerlaubt auf öffentlichem oder Privaten Grund abstellt setzt damit selbst den Grund, abgeschleppt zu werden. Auch Werkstätten erledigen nicht immer jede Reparatur "gesetzeskonform", trotzdem muss ich die Reparatur erst einmal bezahlen, um die Sache wiederzubekommen.
Es ist auch bezeichnend, dass hier wieder mal mit zweierlei Maß gemessen werden soll. Der Falschparker stellt an sich keine, an die anderen aber hohe Ansprüche. Er darf einfach mal falschparken, die anderen müssen dann aber mit größter Rücksichtnahme auf ihn handeln.
Warum soll der Staat oder ein Privater seinem Geld notfalls mit viel Aufwand hinterher laufen, wenn das Recht einfachere Möglichkeiten zur Verfügung stellt?
Grüße vom Ostelch
Da muß man aber eines klarstellen: Mein Posting bezog sich auf behördlich veranlasste Abschleppvorgänge.
Es gibt Behörden, die das Zurückbehaltungsrecht grundsätzlich nutzen. Der Abschleppunternehmer darf als ausführender Dienstleister das Fahrzeug nur gegen Zahlung aller Kosten herausgeben. Andere Behörden machen es anders und entscheiden selber. Da muß man als Abschlepper also für jedes Fahrzeug anfragen und bekommt dann die Anweisung das Fahrzeug nur gegen Zahlung der Kosten, ohne Zahlung oder auch gar nicht herauszugeben. Das ist z. B. bei der Polizei üblich, wenn diese noch ermittelt.
Zu diesen Supermarktparkplatzgeschichten kann ich nicht viel sagen. Das macht sowieso kein seriöser Abschleppunternehmer. Ich kann auch nicht erkennen, wo die Besitzstandsstörung sein soll, wenn einer auf einem halb leeren Supermarktparkplatz parkt. Diese bekannte Parkräume KG hat es zwar geschafft, noch so gerade eben als legal durchzugehen, aber das liegt wohl eher daran, daß es eben auch falsche und ungerechte Gerichtsurteile in Deutchland gibt.
Hinweis: Ich parke regelmäßig "illegal" auf Supermarktparkplätzen! Und ich behaupte, die Supermärkte sollten froh darüber sein! Warum ich das so sehe? Nun, das ist einfach: In etwa 7 km Entfernung von meinem Wohnort ist ein Supermarkt mit Parkplatz. Direkt nebenan ist noch ein Parkplatz von mehreren Geschäften wie etwa einem Drogeriemarkt und einem Haushaltswarengeschäft. Auf beiden Parkplätzen dürfen nur Kunden für die Dauer des Einkaufs parken. Ich habe keinen der beiden Parkplätze in den letzten 10 Jahren auch nur einmal voll belegt gesehen. Ich habe aber schon oft länger als für die Dauer des Einkaufs geparkt. Weil ich zu Fuß auf das Nachbargrundstück gegangen bin und auch dort eingekauft habe. Sollte mir auch nur ein Fall bekannt werden, daß ein Parkender wegen eines wie von mir regelmäßig durchgeführten Parkverhaltens kritisiert oder gar abgeschleppt worden wäre, würde ich dort nicht mehr parken und einkaufen. Einfache Sache. In die andere Richtung gibt es in nur wenig größerer Entfernung auch genug andere Geschäfte, in denen ich meine Einkäufe erledigen kann.
Gruß Michael
Deine Parklogik erschließt sich mir nicht. Wenn keiner der anderen Parkplätze je voll belegt war, spricht das doch eher für die Parkbeschränkung. Der Ladenbetreiber will den Laden, nicht den Parkplatz voll haben. Im Übrigen ermüdet diese schwarz/weiß-Rechthaberei von einigen, die meinen, sie könnten machen was sie wollen, der Eigentümer eines Parkplatzes aber nicht. Wie immer geht es um ein Mindestmaß an Rücksicht und Toleranz. Wenn das seitens einer bestimmten Gruppe von Kunden zum Nachteil der anderen Kunden mißachtet wird, kommt es eben zu solchen für alle unerfreulichen Zwangsmaßnahmen. Aber man sollte nicht aus eigener Bequemlichkeit Ursache und Wirkung verwechseln.
Grüße vom Ostelch