Einsatzfahrzeug von hinten: Darf man bei Rot über die Ampel fahren?
Ratgeber: Bahn freimachen für Feuerwehr und Krankenwagen
Darf man eine rote Ampel überfahren, um einem Einsatzfahrzeug Platz zu machen? Ja. Man darf nicht nur, man muss sogar.
Essen - Die Situation kennt wohl jeder: Von hinten nähert sich ein Polizei- oder Rettungsfahrzeug mit Blaulicht, und man steht mit seinem Fahrzeug direkt vor der roten Ampel. Wenn es keine Möglichkeit gibt, rechts oder links zur Seite auszuweichen, dann bleibt nur, nach vorn über die rote Ampel zu fahren.
Das ist laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch erlaubt, ja sogar vorgeschrieben, so der TÜV Nord. Paragraph 38 StVO stellt für den Fall, dass sich ein Einsatzfahrzeug nähert, klar: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." Allerdings ist es auch geboten, langsam und nur soweit wie nötig über die Haltelinie, also in den geschützten Bereich einer Ampel einzufahren und dabei niemanden zu gefährden.
Auch Stoppschilder, Haltelinien und durchgezogene Linien dürfen überfahren werden, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Horn versucht, sich freie Bahn zu schaffen.
Weitere wichtige Infos zum Thema "Rettungsgasse" findet Ihr hier.
Das muss hier gemeldet werden? Das sollte eigentlich jedem Fahrerlaubnisinhaber klar sein. 😕
leider alltag
Und wie ist es dann, wenn an der Ampel ein fester Blitzer steht? Man wird geblitzt. Wenn man dann Post bekommt müsste man ja dann den Polizei / Feuerwehr Einsatz angeben?
Jo, aber eine Auffrischung kann nicht schaden.😉 Daumen hoch!😊
Theoretisch sollte das dann sogar auf dem Foto im Hintergrund ersichtlich sein.
notting
Ja genau, wenn du tatsächlich danach Post bekommst kannst du angeben, dass du einem Einsatzfahrzeug Platz machen musstest. Da die Einsatzfahrten, meine ich, dokumentiert werden, wird das dann geklärt.
Sorry, aber der Artikel ist Schwachsinn. Einzige Ausnahme: Der allerletzte Satz.
-> Nur Blaulicht = Absicherung einer Einsatzstelle!
-> Nur bei Blaulicht _und_ Martinshorn müssen alle anderen VT freie Bahn schaffen!
notting
Das ist Pfennigfuchserei! Denn kein Einsatzfahrzeug würde versuchen über eine rote Ampel zu fahren OHNE Martinshorn UND Blaulicht eingeschaltet zu haben, denn das ist auch bei den Kollegen PFLICHT, in dieser Situation.
Mag sein, dass sich in der Situation der VT idiotisch verhalten hat. Andererseits kann auch das gezeigte Verhalten der Einsatzkräfte in so einer Situation idiotisch sein (hinter einem liegengebliebenen Fahrzeug warten statt sich einen anderen Weg zu suchen oder helfen das Fahrzeug wegzuschieben - bei dem Lärm den die verursachen, kann ich gut verstehen, wenn man seinen Ohren zu Liebe im Pannenfahrzeug bleibt, bis der Krach wieder weg ist).
notting
in dem Fall hätte es ja gereicht mal als Beifahrer des Einsatzfahrzeugs kurz rauszuhüpfen und dem VT auf die Sprünge zu helfen.
Ist es nicht! Mir gegenüber wurde in solchen Situationen schon argumentiert, dass es Situationen gibt, wo es angeblich besser ist ohne Blaulicht zu fahren (z. B. damit der gemeldete Selbstmörder auf dem Dach nicht springt weil er Martinshörner hört). Evtl. hat man es auch einfach nur mit einem Messwagen der Feuerwehr zutun, der nur mit Blaulicht ohne Martinshorn rumfährt, weil er halt wg. der Messungen langsam fahren muss, sodass es keinen ausreichenden Grund gibt, dass er über rote Ampeln fährt oder gar andere VT dazu zu zwingen über rote Ampeln zu fahren?
notting
PS: Außerdem ist es sehr verbreitet, dass z. B. Privat-Fahrzeuge von Mitgliedern freiwilliger Feuerwehren (ohne jeg. Blaulicht/Martinshorn) wenn sie wg. Alarm zur Wache fahren über rote Ampeln etc. fahren. Das Stichwort in der StVO heißt Sonderrechte. So jemand hat dann halt Pech und muss warten, wenn ich ihm trotz korrekter Fahrweise meinerseits im Weg stehe.
Dann haben die Kollegen aber auch keine Wegerechte. Über die rote Ampel fahren darf er (gedeckt durch das Sonderrecht), er muss dann aber dennoch die Vorfahrt der grün habenden Verkehrsteilnehmer beachten. Praktisch macht das nur Sinn z.B. bei Fußgängerampeln (wenn kein Fußgänger mehr da ist) oder bei übersichtlichen Kreuzungen, wenn sowieso keiner kommt.
So ist es. Sonderrechte ja, Wegerechte nein. Und damit begeben sich die Kameraden der freiwilligen Feuerwehr auch auf sehr dünnes Eis, wenn sie auf dem Weg zum Feuerwehrhaus über eine rote Ampel fahren. Ich persönlich habe das nie gemacht und werde es auch nicht tun. Bei einem Unfall während einer solchen Aktion hilft Dir keiner...
Genau deswegen darf man IMHO nicht schreiben:
Du siehst, dass das Wort "Martinshorn" am Anfang des Ratgeber-Artikels nicht vorkommt?
Und wie gesagt, es gibt wohl durchaus Rettungskräfte, die mit Blaulicht aber angeblichen guten Gründen bewusst ohne Martinshorn zum Einsatz fahren.
notting
Alles schön und gut. Ich wollte einem von hinten herannahenden Feuerwehrwagen mit Blaulicht und Martinshorn den Weg freimachen, fand aber, da seitlich alles zugeparkt war, keine Möglichkeit zum Anhalten. Also gab ich etwas Gas, um weiter vorne anhalten zu können. In diesem Moment wurde ich geblitzt. Wenige Tage später bekam ich dann mein Knöllchen mit Foto, auf dem leider der Einsatzwagen noch nicht zu sehen war. Ein Einspruch wurde ablehnend beschieden, da das Einsatzfahrzeug auf dem Foto nicht zu sehen war und außerdem kein Einsatz zu diesem Zeitpunkt bekannt sei. Also dann doch lieber langsam weiterfahren und den Einsatzwagen eine Zeit lang behindern? Ich empfand das als dreiste Abzocke.