Polizei darf Blutprobe nachts auch ohne Richter veranlassen

Recht: Bluttest gilt notfalls auch ohne gerichtlichen Beschluss

verfasst am Fri Jul 25 11:00:52 CEST 2014

Wer nachts mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt wird, muss unter Umständen auch ohne richterliche Erlaubnis eine Blutprobe abgeben.

Bei einem Verdacht auf Fahren trotz Alkoholkonsum muss die Polizei nachts keine richterliche Genehmigung abwarten, um eine Blutprobe zu veranlassen
Quelle: picture alliance / dpa

Düsseldorf - Wenn nachts kein Richter greifbar ist, darf die Polizei angetrunkenen Autofahrern auch ohne richterliche Genehmigung Blut abnehmen lassen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag entschieden und einen Anwalt wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr zu 1.750 Euro Geldstrafe (25 Tagessätze à 70 Euro) verurteilt. Außerdem darf er mindestens sechs Monate lang kein Auto lenken.

Der Dresdner Anwalt hatte sich darauf berufen, dass ihm die Blutprobe ohne richterliche Anordnung entnommen worden war und hatte gegen deren Verwendung als Beweismittel protestiert. In erster Instanz war er deswegen auch freigesprochen worden. Dagegen war die Staatsanwaltschaft in die Berufung gezogen.

Bei einer Atemalkoholprobe hatte das Messgerät rund 0,9 Promille Blutalkoholgehalt angezeigt. Die Blutprobe hatte einen deutlich höheren Wert von 1,2 Promille ergeben. Die Polizisten hatten argumentiert, je länger sie mit der Blutabnahme gewartet hätten, desto weniger verwertbar wäre das Ergebnis gewesen. Der Anwalt hatte argumentiert, die Beamten hätten nicht zwei Stunden auf den Richter warten wollen.

Weitere MOTOR-TALK-News findet Ihr in unserer übersichtlichen 7-Tage-Ansicht