Lkw-Fahrer muss Länge von Fahrbahnmarkierung nicht kennen
Recht: Kein Bußgeld für zu geringen Abstand
Eine Autobahnmarkierung ist sechs Meter lang, der Abstand dazwischen misst zwölf Meter. Doch das muss ein Lkw-Fahrer nicht wissen, findet das OLG Oldenburg.
Oldenburg - Ein Lastwagenfahrer muss nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht wissen, wie lang die Striche der Fahrbahnmarkierung auf einer Autobahn sind. Bei dem verhandelten Fall hatte ein Lkw-Fahrer den Mindestabstand von 50 Metern nicht beachtet und sollte deshalb ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro bezahlen. Das Amtsgericht Wildeshausen wies die Klage des Truckers ab, weil der Lkw-Fahrer den Abstand anhand der unterbrochenen Mittellinie hätte erkennen müssen.
Dieser Begründung folgte der Senat des Oberlandesgerichts nicht. Zwar ergebe sich aus der Richtlinie für Straßenmarkierungen die Länge der Striche von sechs Metern und die der Zwischenräume von zwölf Metern. Das sei dem durchschnittlichen Kraftfahrer aber nicht bekannt, hieß es in dem am Donnerstag mitgeteilten Beschluss vom 5. Januar. Der Senat des Oberlandesgerichts verwies die Sache an das Amtsgericht mit dem Hinweis zurück, dass er eine erneute Verurteilung für möglich halte.
Wenn der Trucker nicht in der Lage ist, 50m abzuschätzen, dann hat er auf der Straße nichts verloren.
Ob es jetzt 47m oder 52m ist unerheblich. Aber die Diskussion darauf aufzubauen, dass man nicht wisse, wie lang die Streifen der Mittenmarkierung sind, kann ja nur von einem Rechtsverdreher stammen.
Und was ist mit den Pfosten neben der Fahrbahn?
Da lernt man in der Fahrschule (PKW als auch LKW),das diese auf Autobahnen 50 Meter auseinanderstehen.....immer wieder diese dummen Ausreden und Versuche sich aus einer gerechtfertigten Strafe rauszuwinden....
Greetz
Cap
Es kommt aber eben auch darauf an, wie das Amtsgericht das Urteil begründet. Wenn das Gericht das Urteil nicht rechtssicher begründet, dann ist das Urteil eben angreifbar. Das müssen die doch eigentlich wissen. Wo Rechts gesprochen wird, da muß es auch korrekt sein.
- Aber heutzutage wird halt auch seitens der Behörden schlampig gearbeitet. Daran muß man sie packen. 😉
Jeder LKW-Fahrer weiß, dass ab 50 km/h ein Mindestabstand von 50 m einzuhalten ist. Es gibt aber 1000 Gründe, warum es in einer bestimmten Situation nicht möglich ist.
So ist es besonders beliebt, von PKW-Fahrern vor einer Ausfahrt direkt vor den LKW zu ziehen und dann ausrollen zu lassen. Genauso bei Auffahrten. Direkt vor die Nase ziehen und dann das Gaspedal nicht finden. Weiterhin gibt es LKW-Fahrer die nach dem Überholen mit 1 km/h schneller direkt vor die Nase ziehen und man genötigt ist, zu bremsen um den Abstand wieder her zu stellen. Das führt dazu, dass der LKW hinter einen jetzt ebenfalls zum Überholen ansetzt. Und immer so weiter. Dann gibt es da noch die Trödelfritzen, welche ständig mit der Geschwindigkeit schwanken. Aber sowie man aufschließt um dann zu überholen, wieder schneller werden. Dann gibt es noch die Situation, dass der Verkehr auf verschiedenen Fahrspuren unterschiedlich schnell läuft und Fahrzeuge wild durcheinander die Spuren wechseln. So kann der Abstand zum vorausfahrenden extrem wechseln, einfach weil die vor einem fahrenden mal schnell, mal langsam fahren.
Dann gibt es auch noch die Messstellen an Brücken, wo auch der Verkehr plötzlich zusammen schiebt, da alle bremsen.
Das soll aber nicht heißen, dass ich es gut finde, wenn im LKW-Überholverbot mit 20 m Abstand lange Zeit hinterher gefahren wird, in der Hoffnung dass der Vorrausfahrende schneller wird. Das sollten nur einige Beispiele sein, dass die Theorie und die Praxis nicht immer passen.
Ein Recht auf Dummheit für LKW-Fahrer .... nun vom OLG Oldenburg bestätigt.
Und gleich kommen die Helden der Straßen die mit nicht aufgefüllten Discountern und Billigjoghurt argumentieren, der ja schließlich geliefert werden muss, was mir herzlich egal ist, da die Scheiße jdm. anders essen darf.
Genug gepöbelt für heute 😆
Absolut richtig... Wer 50m nicht abschätzen kann, gehört nicht auf die Strasse. Das hat mal garnichts damit zu tun ob jemand weiss wie lang die mittelmakierungen sind.... RECHTSVERDREHER.
Es geht weniger um Termine. Der Druck resultierend aus den Sozialvorschriften ist um ein Vielfaches Höher. Verstöße können bis zu 24 Monate im Nachhinein noch geahndet werden. Dabei muss man seine Fahrzeit am Stück, am Tag in der Woche und in der Doppelwoche im Auge behalten. Dazu kommen dann Vorschriften wie Abstand, LKW-Fahrverbot, Überholverbot und Pausenzeiten. Dann irgendwann kommen die Kunden, welche auch noch Termine eingehalten sehen möchten, sonst kann man auch schonmal bis zum nächsten Tag warten.
Deine Provokation habe ich jetzt mal überlesen.🙄
Mich würde mal interessieren, welche Firmen überhaupt solche Leute als Fahrer einstellen. Offenbar ist hier der akzeptierte Stundenlohn wichtiger als die Qualifikation des Bewerbers.
Da kann man nur offen, daß sich wenigstens die Fahrer von Gefahrguttransporten im Straßenverkehr umsichtiger verhalten...
Fahrer von Gefahrengut-Transporten sind genauso gut oder schlecht, wie alle anderen. Der einzige Unterschied besteht in einem Lehrgang von 3 Tagen Dauer (Tankwagen 5 Tage).
Die Begründung ist aber auch wirklich völliger Käse. 6 und 12 m? Wer soll das wissen und wer fängt beim Fahren an, die Striche zu zählen? Also 6 + 12 = 18, rund 50 m braucht man, also ja, jetzt macht das mal im Kopf...
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Es sind 3 Striche und 3 Zwischenräume, um auf über 50 m zu kommen...
Pfosten? 50 m Abstand?
Zeit? 2 Sekunden?
Ach ne, zu einfach. Mich wundert es wirklich nicht, dass da draußen nur Leute fahren, die sich wie Idioten aufführen. Man kommt ihnen nicht einmal ans Leder, weil man zu
dummspeziell ist, ein Urteil ordentlich zu begründen.nun und abgesehen davon soll man auf den Verkehr achten und nicht auf Striche und Lücken. ich hätte es auch nicht gewusst. Ich denke mal gerade Kraftfahrer die International fahren wissen das nicht. Da wird sicher jetzt Land seine eigenen Maße haben.
Aus dem Urteil konnte man nicht erlesen ob der LKW nun 20m oder 45m Abstand hatte nur halt die 50m nicht.
War das nicht so, dass die auf der AB 100 Meter und auf Landstraßen 50 Meter auseinander sind?
Im vorliegendem Fall ging es darum, daß ein Amtsgericht sein Urteil nicht richtig begründet hat.
Gerade von den Justiz-Behörden erwarte ich als Staatsbürger mit Recht, daß es ordentlich arbeitet. Jeder der recht hat, muß auch sein Recht bekommen.
Dazu gehört es, daß Gerichte unangreifbare Urteile beschließen. Im vorliegendem Fall war das aber leider nicht der Fall. Deshalb hat das Landgericht den Fall an das untergeordnete Amtsgericht zurück verwiesen. Hätte das Amtsgericht ordentlich gearbeitet, wäre eine Beschwerde beim Landgericht und die Rückgabe der Klage an das Amtsgericht unnötig gewesen.
Es geht hier nicht um Schuld oder Unschuld des Angeklagten, sondern um das einwandfreie Arbeiten unserer Justitz! So wie es in einem Rechtsstaat verlangt werden muß.
Google mal. 😉
Es sind 50 Meter,auf Autobahnen und Landstraßen.
Kannst das auch anhand deines Tageskilometerzählers checken.Der wird erst ne Nachkommastelle weiterrücken,wenn du an mindestens zwei Pfosten vorbei bist.
Greetz
Cap