VW-Abgas-Skandal: Rücktritt vom Kaufvertrag nicht sofort möglich
Recht: Volkswagen darf zunächst nachbessern
Wer sich erst kürzlich einen VW mit möglicherweise manipuliertem Diesel bestellt hat, kann nicht so einfach vom Kaufvertrag zurücktreten. VW hat zunächst ein Recht auf Nachbesserung.
Quelle: picture alliance / dpa
Hamburg - Die Manipulation der Abgaswerte in VW-Dieselmodellen in den USA hat das Vertrauen vieler Autofahrer erschüttert. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sind auch Fahrzeuge in Europa von dem Skandal betroffen. Wie viele, ist noch unklar. Doch was bedeutet das für Kunden, die sich gerade erst einen VW mit dem betroffenen Motor bestellt haben?
Sie können nicht ohne Weiteres von dem Vertrag zurücktreten. "Kunden haben zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung", erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Laut Gesetz muss der Verkäufer die Möglichkeit haben, Mängel zu beseitigen. Dafür muss dem Verkäufer eine angemessene Frist eingeräumt werden.
Wie lange diese Frist ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Rücktritt sollte grundsätzlich nur das letzte Mittel sein. Wichtig hierbei zu beachten: "Sowohl für den Rücktritt als auch den Anspruch auf Nacherfüllung gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeuges."
Bevor ein Rücktritt überhaupt in Betracht kommt, muss klar sein, dass ein Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorliegt. In diesem Fall kommt es also unter Umständen auch darauf an, ob im Vertrag eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen oder ob ausdrücklich mit den Abgaswerten geworben wurde. "Sollte dies nicht der Fall sein und die Betriebserlaubnis bestehenbleiben, dürfte kein Mangel bestehen."
Anders kann es aber sein, wenn erhöhte Abgaswerte dazu führen, dass das Fahrzeug gegebenenfalls in Umweltzonen nicht mehr genutzt werden kann. Auch wenn die Betriebserlaubnis erlöschen sollte, dürfte dies einen Sachmangel darstellen.
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Verkäufer muss den Mangel beseitigen können
Sie können nicht ohne Weiteres von dem Vertrag zurücktreten. "Kunden haben zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung", erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Laut Gesetz muss der Verkäufer die Möglichkeit haben, Mängel zu beseitigen. Dafür muss dem Verkäufer eine angemessene Frist eingeräumt werden.
Wie lange diese Frist ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Rücktritt sollte grundsätzlich nur das letzte Mittel sein. Wichtig hierbei zu beachten: "Sowohl für den Rücktritt als auch den Anspruch auf Nacherfüllung gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Fahrzeuges."
Rücktritt nur möglich, wenn ein Sachmangel vorliegt
Bevor ein Rücktritt überhaupt in Betracht kommt, muss klar sein, dass ein Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorliegt. In diesem Fall kommt es also unter Umständen auch darauf an, ob im Vertrag eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen oder ob ausdrücklich mit den Abgaswerten geworben wurde. "Sollte dies nicht der Fall sein und die Betriebserlaubnis bestehenbleiben, dürfte kein Mangel bestehen."
Anders kann es aber sein, wenn erhöhte Abgaswerte dazu führen, dass das Fahrzeug gegebenenfalls in Umweltzonen nicht mehr genutzt werden kann. Auch wenn die Betriebserlaubnis erlöschen sollte, dürfte dies einen Sachmangel darstellen.
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Und was ist, wenn bei der "Nachbesserung" ein Update aufgespielt wird, welches die Motorleistung drastisch reduziert? Mir jedenfalls wäre die Leistung wichtiger als der Schadstoffausstoß.
Ein Kindergarten ist das... und als ob der Wagen bei Maximalleistung nicht auch raushauen dürfte, was er will und kann.
Siehe den "Skandal" mit dem Smart, wenn man ihn auf der Autobahn tritt oder - einfach mal - bei einem bayerischen Premiumprodukt - insbesondere Benzinern - auf den Auspuff gucken, wenn die ihre 300 bis 500 Pferdchen loslassen.
Der NEFZ ist so gewollt, als Vergleichsbasis, mehr nicht. Der Rest ist vollkommen egal und so schaut´s auch aus. Kann man gut finden oder schlecht... oder... ist eben so.
Da du ja einen Benziner fährst, kann es dir doch egal sein, was mit den Dieseln passiert oder?
Hi,
Das heißt VW wäre bei einem Großteil der Fahrzeuge rechtlich komplett raus. Zwangsstilllegung oder Rückstufung der Abgasnorm könnte VW völlig am Arsch vorbei gehen.
Wird natürlich nicht passieren und VW "kulante" Lösungen für den Kunden finden 😉
Der letzte Absatz im Eröffnungsbeitrag ist letztlich der Entscheidende.
Bis es soweit ist, muss aber erst mal amtlich getestet und umgestuft werden.
Das wird noch ein gutes Jahr dauern... 😉
Ob man das auch über die Hersteller-Garantiebedingungen abwickeln kann? Dazu müsste man die genauen Bedingungen kennen.
notting
Also bitte.....WER kauft sich einen DIESEL,um die UMWELT zu SCHONEN?!
Und dann noch ankommen und auf Wandlung bestehen wollen,diese Scheinheiligen..... 🙄
Wenn ich die Umwelt schonen will,kauf ich mir mehrere Paar Wanderschuhe....damit schone ich die Umwelt auf jeden Fall und tue was für meine Gesundheit....dann braucht man auch nicht vom Kauf eines "blauen" Diesels zurücktreten wollen (wobei ich bis heute nicht kapiere,was "blue" mit "Umweltschutz" gemeinsam hat....dachte immer,das wäre "green"....)....
Greetz
Cap
notting
Hat es jemanden Interessiert? Nein!
Aber ich würde dir gern dabei zusehen,wie du DAS versuchst. 😆 😆
Greetz
Cap