So kommen Autofahrer gut durch eine Verkehrskontrolle
Rechte und Pflichten bei der Polizeikontrolle
Eine Verkehrskontrolle mag niemand, ist aber kein Grund, nervös zu werden. Hände aufs Lenkrad und tief durchatmen - das ist meist ein guter Start. Aber was sollte man noch beachten?
Hamburg/Saarbrücken - Wer sich korrekt verhält, hat bei einer Verkehrskontrolle eigentlich nichts zu befürchten. Trotzdem: Angenehm ist die Situation nicht. Und je nervöser man hinter dem Lenkrad zappelt, desto verdächtiger wirkt man. Und riskiert eine umso längere Kontrolle. Wer weiß, was er darf und was nicht, was er muss und nicht muss, kann der Polizei entspannter gegenüber treten. Ein Ratgeber.
Rechts ranfahren bei einer Verkehrskontrolle - muss das sein?
Grundsätzlich gilt: Der Leuchtschrift am Polizeiauto oder dem Wink mit der Polizeikelle müssen Autofahrer umgehend folgen. "Man sollte sich dabei ruhig und besonnen verhalten und an der nächsten geeigneten Stelle halten", sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Wer die Aufforderung ignoriert, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei Kontrollen am Abend kann es auch sinnvoll sein, die Innenbeleuchtung einzuschalten.
Handelt es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle, dürfen die Polizisten den Fahrzeugzustand, die Fahrtüchtigkeit des Fahrers und die Papiere überprüfen, sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg. Das kann etwa bei einer Personensuche oder bei konkretem Verdacht anders sein - zum Beispiel wenn es im Auto nach Cannabis riecht. "Man kann den Polizeibeamten fragen, auf welcher gesetzlichen Grundlage er handelt", sagt Mielchen.
Wie sollten sich Autofahrer verhalten?
Der Autofahrer sollte stets ruhig bleiben und den Anweisungen der Polizisten folgen. "Eine offene und freundliche Kommunikation mit den Beamten ist die beste Voraussetzung, um Missverständnisse zu vermeiden", sagt Polizeihauptkommissar Clemens Gergen vom Landespolizeipräsidium Saarland. Aggressive oder abrupte Reaktionen sind tabu. Wer die Hände auf das Lenkrad legt, ist auf der sicheren Seite. "Greifen Sie nicht unaufgefordert in das Handschuhfach, in die Jackentasche oder unter den Sitz", rät Anja Smetanin vom Auto Club Europa (ACE). Anschließend können die Polizisten den Fahrer dazu auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. "Steigen Sie nicht unaufgefordert aus dem Auto aus", so Smetanin.
Fragen beantworten oder schweigen?
"Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte", heißt es oft gleich am Anfang einer Kontrolle. Zur Herausgabe sind Autofahrer verpflichtet. Das gilt auch für Angaben zur Person: Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Wohnortanschrift und Staatsangehörigkeit.
"Spätestens nach der Begrüßung sollte man sich aber auf die wichtigste Regel in Verkehrskontrollen besinnen, nämlich zu schweigen", rät Mielchen. Das gilt besonders für Sätze wie: "Ich habe nur ein Bier getrunken" oder "Ich weiß, ich bin ein bisschen zu schnell gefahren". Damit könnte man sich selbst belasten. Das Schweigen hingegen dürfen die Beamten nicht nachteilig auslegen.
Was darf die Polizei - und was nicht?
Bei einer Verkehrskontrolle ohne konkreten Verdacht dürfen sich die Polizisten das Fahrzeug zwar ansehen, haben aber keinen Anspruch auf einen Blick in das Handschuhfach oder den Kofferraum. "Manche Fahrzeugführer bewahren daher Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten in der Fahrgastzelle auf", sagt Mielchen.
Gelegentlich will die Polizei die Verkehrstüchtigkeit des Fahrers überprüfen. Was Autofahrer oft nicht wissen: Die Teilnahme an diesen Tests ist freiwillig und kann verweigert werden, so Mielchen. "Selbst das Überprüfen der Pupillenreaktion durch Leuchten mit einer Taschenlampe in die Augen kann abgelehnt werden", sagt sie. Die Sache hat allerdings einen Haken: Wer die freiwillige Teilnahme verweigert, muss die Polizisten unter Umständen zur Blutabnahme auf die Wache begleiten. "Nur wenn man sicher ist, weder Alkohol noch Drogen konsumiert zu haben, sollte man die freiwilligen Tests im Rahmen der Verkehrskontrolle mitmachen."
Was tun, wenn etwas schief geht?
Vor Ort lässt sich wenig machen, sollte ein Polizist zu weit gehen. "Sprechen Sie Ihre Bedenken gegen das Verhalten unmittelbar vor Ort an. Der Ton macht die Musik. Insofern die Kontrolle für übermäßig erachtet wird, hilft nachfragen nach den Gründen.", sagt Smetanin. Das unterstützt auch Clemens Gergen. Eine rechtliche Überprüfung der Maßnahmen ist erst im Nachhinein durch ein Gericht möglich. Dafür sollte man sich vor Ort die Dienstnummer des Beamten notieren.
"Im Nachgang kann man überdenken, eine Strafanzeige zu erstatten oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben", sagt Mielchen. Beschwerden gehen - je nach Bundesland - an die Polizeidirektion oder das Polizeipräsidium.
Wie ist das bei Fahrzeugkontrollen im Ausland?
Auch hier gilt: Ruhe bewahren und fair bleiben. Wer sich vorher gut über die Verkehrsvorschriften des Landes informiert hat, ist natürlich im Vorteil. Es lohnt sich, beispielsweise bei der Autovermietung vor Ort oder bei einem der deutschen Automobilclubs nachzufragen. "Oftmals dauern Kontrollen im Ausland länger, da Dokumente übersetzt werden müssen oder Gegenstände fehlen, welche in dem Land Vorschrift sind", sagt Smetanin. Außerdem sollten Betroffene daran denken, dass sie eventuelle Strafen in der Regel direkt vor Ort zahlen müssen, ergänzt Herbert Engelmohr vom AvD.
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Quelle: dpa
Sind das Ratschläge für USA oder Deutschland? Hierzulande hätte ich kein Problem auszusteigen, speziell wenn ich schon länger gefahren bin.
Wirklich? Ich hab was von "auf Verlangen vorzeigen" im Kopf.
Gruß Metalhead
Dienstaufsichtsbeschwerden sind witzig - frist-, form-, und fruchtlos... 😜
Ansonsten hab kein Problem mal kontrolliert zu werden, hier meistens vom Zoll wegen der benachbarten CZ-Grenze und dem florierenden Menschen-, Drogen-, Waffen- und Zigarettenschmuggel, Probleme gab es aber eigentlich noch nie. Warum auch, die machen letztlich auch nur ihren Job...
Hier am Ort gibt es allerdings 2 Beamten, da fällt mir nur "Dumm und Dümmer" ein, aber gut, anderes Thema... 😆
Wir leben in Deutschland und sollten keine amerikanische Verhältnisse überhaupt nur im Ansatz unterstützen. Eine Zvilgesellschaft hat es auszuhalten, dass sich Zivilisten auch wie Zivilisten verhalten. Wenn ich aus dem Auto steigen will, dann steige ich aus.
Diese oben von mir schnell zitierten Hilfsanweisungen tragen eher dazu bei, die Kluft zwischen Bürger und den Ordnungshütern zu erhöhen.
Daher bitte mal die Kirche im Dorf lassen und den Leuten selbst die Entscheidung überlassen, wie sie mit der Polizei in Interaktion treten.
Das ist pauschal ausgedrückt falsch.
ihr solltest bei solchen "Rechte und Pflichten" Beiträgen sicherheitshabler immer als erstes erwähnen, dass das NUR in DEUTSCHLAND gilt..
Bei "Bitte folgen" soll man anhalten ?
. . . also ich würd da erstmal hinterherfahren ;-)
Bei "Stop Polizei" wär anhalten eher angebracht 😆
Und die haben auch noch andere Texte auf Lager. Manchmal auch nur den Warnhinweis "Unfall", da muß man nicht unbedingt anhalten, eher vorsichtig vorbeifahren ohne groß zu gaffen.
Ich bin absoluter nicht Alkohol trinker:
Das stimmt nicht, auch das darf man verweigern. Eine Blutentnahme ist ein Eingriff und mit Schmerzen verbunden, kann auch bei falscher Entnahme Folgen haben. Es muss ein begründeter Verdacht vorliegen um eine Blutentnahme zu veranlassen.
Den begründeten Verdacht entscheidet der Richter in Rufbereitschaft. In der Regel hat der Polizist Schwierigkeiten das einem Richter gegenüber zu erklären, sofern man sich korrekt verhalten hat natürlich!
Was soll das bringen? Im Zweifel hat der Polizist immer Recht (wenn man später mal Protest einlegt).
🙄 Ja klar, dann nehmen sie einen halt mit und befragen auf der Wache, für einen selbst sinnloser Zeitverlust.
Und wenn man nicht sicher ist, dann gibt einem der Bluttest Gewissheit. Super!
Die man natürlich bereitwillig überreicht bekommt ...
Leider kriegen wir immer mehr Zustände wie in den USA, weshalb ich die Ratschläge wo man die Hände lassen sollte und zum Aussteigen nachvollziehen kann.
Macht es auch für die Polizisten entspannten wenn sie sich weniger Gedanken um ihre Sicherheit machen müssen.
Die Angriffe auf Polizisten, Feuerwehr und Rettungskräfte nehmen traurigerweise immer mehr zu.
Man darf eine Blutabnahme nicht verweigern. Wie du selbst geschrieben hast, wird diese durch einen Richter genehmigt und wird dann durchgeführt mit oder ohne Einwilligung des Beschuldigten, ansonsten wäre es ja nie möglich Beweise zu sichern, wenn der Beschuldigte immer nein sagen könnte.
Es stimmt jedoch, dass es dafür gute Gründe geben muss.
Wenn ich sowas lese wie "was darf die Polizei", dann wundere ich mich 0 warum niemand mehr Respekt vor der Polizei hat. Wenn selbst irgendein dahergelaufenes Internetforum irgendwelchen Halbstarken schon mit an die Hand gibt, sich aufmüpfig zu verhalten, kann das auch nichts werden.
Wird vor einem Polizisten dann mit "das dürfen sie aber nicht mimimi" argumentiert, hat man erstmal verloren. Dann kann man - wenn der Polizist keinen Bock drauf hat - das volle Programm einer Untersuchung über sich ergehen lassen. Auch wenn die das nicht dürfen, wen will man denn um Hilfe rufen in der Situation? Will der Polizist den 1st Aid Kasten sehen -> aussteigen -> zeigen -> schönen Tag noch -> weiterfahren. 3 Minuten. Diskutier ich rum steh ich da eine Stunde oder länger.
Dann fahr mal ein getuntes Auto... da wirste inzwischen zum Schwerverbrecher... teilweise springen die mit 8 Beamten um das Auto umzu... Eintragungen werden Pauschal angezweifelt egal wie absurd es ist...
Ne danke mit dem Thema bin ich erstmal durch. Solange Polizeibeamten ohne Plan nicht verboten wird Eintragungen anzuzweifeln die ein Amtlich anerkanter TÜV Ing. durchgeführt hat stehe ich denen sehr kritisch gegenüber.
Na wenn Ihr so fragt: 😉
Man sollte noch beachten, daß man den Beamten keine Vorlesung in "Polizeirecht- 5. Semester" hält/oder versucht zu halten, während man ganz cool draußen mit denen rumsteht, während die Kollegen den Wagen durchsuchen. Wenn man dabei dann noch eine Kippenpackung rausholt und die Folie ganz cool wegwirft, könnte dies ein *Achtung-O-Ton* "Verwarngeld für unsachgemäße Entsorgung von Abfall" nach sich ziehen. Damals DM 10,- Aber noch cooler ausgesprochen...Haben alle gelacht haha 😊 Daumen hoch für die Beamten.
Ist nem Kumpel mal passiert! 😆 Ich schwör, Kumpel...ich war nur dabei hahaha Ich würds zugeben, war ja nix...😆
Wie ist das bei Fahrzeugkontrollen im Ausland?
Ja gut, in Bayern ist das alles bisl anders! Stimmt! 😎
Im Grunde wurde ich nur 3x von der Polizei/Zoll angehalten.
Das erste Mal war es nachts und da sollte wohl eine Alkoholkontrolle erfolgen. Da ich nichts trinke und das dem Polizisten auch nett gesagt habe, durfte ich nach wenigen Momenten wieder fahren.
Die anderen beiden Male war es auf der Autobahn der Zoll. Einmal auf der A3 in der Nähe von Nürnberg. Da dachten sie wohl, dass wir aus Tschechien kommen, wir kamen aber aus Herzogenaurach und haben dort bei adidas geshoppt 😉 Haben uns nett unterhalten und dann durften wir auch schnell wieder weiterfahren.
Das andere Mal war nachts von Düsseldorf zurück. Da sollte wohl auch ein Alkohol oder Drogentest stattfinden. Trotz meiner stark betrunkenen Mitfahrer verlief das Gespräch sehr freundlich und ich durfte schnell wieder weiterfahren.
Ich muss sagen, dass ich mit der Polizei bisher immer gute Erfahrungen gemacht habe. Freundlich sein hilft schon sehr.