Keine Mithaftung bei Kollision mit Einbiegendem
Rechts vor links auf schmalen Straßen
Kracht es im Kreuzungsbereich bei "rechts vor links", trägt der von links kommende meist die Schuld. Das gilt sogar, wenn der Unfallgegner in der Mitte der Straße fährt.
Saarbrücken - Kleine Straßen mit parkenden Autos sind eine besondere Herausforderung für Autofahrer. Unter Umständen müssen sie die Verkehrsregeln flexibel auslegen - und in der Mitte der Fahrbahn fahren. Doch wer haftet, wenn es dann zum Zusammenstoß mit einem einbiegenden Fahrzeug kommt? Das Landgericht Saarbrücken entschied jetzt: Allein der Einbiegende muss für Schäden haften.
Im verhandelten Fall, auf den der ADAC hinweist, wollte ein Autofahrer an einer Kreuzung rechts auf eine Straße einbiegen. Er fuhr los und stieß im Kreuzungsbereich mit einem von rechts kommenden Auto zusammen. Weil die Straße so eng und von parkenden Fahrzeuge gesäumt war, konnte der Fahrer nicht äußerst rechts fahren.
Der Einbiegende wollte 25 Prozent seines Schadens ersetzt haben. Der von rechts kommende sei ohne verkehrsbedingten Grund zu weit in der Mitte gefahren. Außerdem sei der Unfall nicht mehr im geschützten Kreuzungsbereich passiert. Die Versicherung des von rechts Kommenden lehnte ab.
Das Gericht gab ihr Recht. Der Kläger hätte wegen der Regelung "rechts vor links" warten müssen - und nur losfahren dürfen, wenn er den bevorrechtigten Verkehr weder behindert noch gefährdet hätte. Das gelte nicht nur für das sogenannte Kreuzungsviereck sondern für den Bereich, wo sich die Fahrlinien der Autos kreuzen, berühren oder sich in gefährlicher Weise annähern.
Hier außerdem zu beachten: die Enge der Straße ohne Mittellinie, die parkende Autos weiter schmälerten. Der Wartepflichtige durfte nicht darauf bauen, dass er ohne Behinderung anderer nach rechts abbiegen konnte. Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot konnte das Gericht ebenfalls nicht erkennen.
Quelle: dpa
Bedeutet äußerst rechts fahren etwa nicht, soweit möglich rechts fahren?
Wenn da Hindernisse sind kann man schlecht wenige Zentimeter vom Straßenrand entfernt lang fahren. Wenn man dagegen mit dem vertretbar geringstem Abstand am Hindernis vorbei fährt, dann ist das doch: Äußerst rechts oder habe ich da einen Denkfehler?
Straßenparkerei sollte abgeschafft werden. Die Straßen sind zum Fahren da und nicht um überzählige Autos drauf abzustellen.
Ja, der von rechts kommende darf sich anscheinend alle Freiheiten rausnehmen, nur weil er zufällig von rechts kommt.
Diese leidvolle Erfahrung hab ich auch schon machen müssen :
Enge Ortsdurchfahrt, rechts-vor-links-Kreuzung mit Grenzbebauung an der entscheidenden Ecke und ohne Gehweg, Verkehrsspiegel vorhanden (aber blöderweise falsch eingestellt, sieht man nix), Tempo-30-Zone.
Mußte mich also langsam in die Kreuzung reintasten, um überhaupt was zu sehen, und was ich dann sehen konnte war ein Linienbus in der Fahrbahnmitte . . . naja, läßt ihn eben vorbei . . . dachte ich . . .
Aber der Busfahrer mit sturem Blick nach rechts (um dort seinerseits rechts-vor-links zu beachten) hat gar nicht gemerkt, daß er immer mehr auf die Gegenfahrbahn kam . . . naja, so schnell konnte ich den Rückwärtsgang gar nicht einlegen, da hatte er mich schon gestreift.
Herbeigerufene Polizei hat trotz
---> 36 km/h (Tachoscheibe Bus) und
---> Fahren mehr auf der Gegenfahrbahn als auf der eigenen (ohne Grund übrigens, kein Hindernis, seine Spur war frei und die Bus-Reifenspuren waren auf der nassen Straße noch sehr gut zu sehen, hab ich natürlich gleich fotografiert)
---> dauerhaftem Blick des Busfahrers nach rechts (Zeuge mein Beifahrer)
---> Aussage Busfahrer : Hab den PKW (meinen weißen, keine graue Maus also, taghell war's auch) erst im Rückspiegel gesehen, als es schon gescheppert hatte
mir die volle Schuld zugesprochen. Und mir dazu noch ein Bußgeld aufgebrummt.
Versicherung hatte auch keinerlei Interesse daran, da irgendwas zu unternehmen um vielleicht weniger zahlen zu müssen (Rechtsschutz hab ich auch keinen), sondern hat die 5.000 € einfach so bezahlt und mich hochgestuft. Kam nur noch ein recht vorwurfsvoll formulierter Brief, um mich irgendwie betroffen zu machen, daß ich einen 5.000 € Schaden verursacht hätte, den sie jetzt hätten bezahlen müssen. Hab dann gekündigt, war mir dann auch zu doof.
7m Streifspuren an mehreren seitlichen Klappen des Bus (5.000 €), an meinem BMW nur eine Plastikverkleidung der Stoßstange (20 € und ein Spritzer Lack für die Stoßstange) zerdeppert.
Aber wäre da ein Fußgänger/Radfahrer auch nur einen Schritt weiter auf der Fahrbahn gewesen, der Bus hätte den gnadenlos und unbemerkt überrollt. Und wär auch noch im Recht gewesen . . .
Fazit : wer von links kommt ist der Dumme, auch wenn der von rechts sehr viel falsch macht . . . aber er kommt halt von rechts . . .
Ich verstehe nicht ganz den Zusammenhang mit der "Rechts vor links Regelung", die ich schwachsinnig finde, weil sie die Vorfahrtsregen verkompliziert.
Wenn ich aus einer Vorfahrtsstraße rechts in eine schmale Straße abbiege, darf ich doch auch nicht in den Gegenverkehr fahren, der nicht ausweichen kann oder besagt jetzt dieses Urteil das Gegenteil?
Quatsch, bei per Schildern definierter Vorfahrt != RvL kann es solche Problemkonstellationen auch geben.
Glaube, es gab da einfach keine derartigen Schilder, die eine andere Vorfahrtsregelung als RvL definiert haben.
Wollte gerade fragen, ob das Urteil um Umkehrschluss bedeutet, dass wenn man einfach aufgrund meiner Vorfahrt nach links abgebogen und dabei einem dann entgegenkommenden (also von links kommenden) in der Mitte fahrenden Auto reinfährt, ob dann der andere Schuld ist.
notting
Rechts vor links is ein absolut dämlicher Teil der STVO 😮
Warum lernt DE nie etwas aus dem Ausland ???
Dort gilt Vorfahrt für die Hauptstraße!
Das würde auch den Feinstaub reduzieren
Die Hauptstr. sind doch so gut wie immer als Vorfahrtsstr. oder zumindet viele Kreuzungen mit Vorfahrt-Schildern ausgestattet, sodass genau dieser Effekt erreicht wird?! Wie soll man sonst zweifelsfrei erkennen, was die Hauptstr. ist bzw. was wenn sich 2 Hauptstr. kreuzen?!
notting
Ich meine 30er Zonen.
Hauptstr. = fährt gerade aus
Trifft in vielen Wohngebieten zu
Bei einer Kreuzung müsste dann halt ein Schild her
Dann sieht eben jeder in seiner Richtung eine Hauptstr. -> noch mehr Schilderwald nötig ohne RvL!
notting
Und Rechts vor Links zwingt nun mal mehr, oder weniger dazu, die durchgehende Straße etwas gesitteter entlang zu fahren. In Wohngebieten, 30er Zonen usw. eine sicherliche sinnvolle Art und Weise, dies zu erreichen. 😉
Da bin ich anderer Meinung
Wenn man einmal das ausländische System erfahren durfte, ist rechts vor links mehr denn je eine qual 😮
Der von rechts kommende, hat nunmal gegenüber dem Einfahrenden auf der ganzen Fahrbahnbreite Vorrang...
Ich verstehe die ganze künstliche Aufregung jetzt nicht !
Wenn ich nach rechts abbiege und mir kommt aus der Seitenstrasse ein Fahrzeug auf "meiner" Seite
entgegen, weil auf seinem Fahrstreifen alles zugeparkt ist, dann warte ich eben kurz. Das habe ich seit >40 Jahren so gemacht und es besteht kein Grund einfach blind zuzufahren.
Am Besten wir führen hier auch die US-amerikanischen All-Way-Stops ein. Jeder muss stoppen, wer zuerst an der Kreuzung war darf auch zuerst fahren. Funktioniert hier in Deutschland bestimmt prima :-D