Auto News
Reformen beim TÜV: Neue Regeln für die Hauptuntersuchung
2012 wird sich einiges ändern. Auch die ungeliebte Hauptuntersuchung bleibt davon nicht verschont, gleich drei Neuerungen sollen umgesetzt werden.
Für die meisten Autofahrer ist es reine Routine: Alle zwei Jahre wirft der Prüfingenieur einen kritischen Blick aufs (und unters) Auto. Im Anschluss gibt’s entweder eine frische Plakette auf das hintere Kennzeichen, oder eine mehr oder weniger umfangreiche Mängelliste. Und genau diese soll verbessert werden.Teilweise waren die Hinweise sehr allgemein gehalten oder für den Laien schwer verständlich. Ab dem 1. April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen nach einem neuen Schema, Mängelbaum genannt. Dadurch soll eine unmissverständliche und klare Auflistung aller Defekte ermöglicht werden, die eine spätere Reparatur vereinfachen soll.
Bundesweit keine Rückdatierung
Bisher gab es keine einheitliche Regelung für den Umgang mit Nachzüglern. Eigentlich soll im Falle einer späteren Prüfung die TÜV-Plakette rückdatiert werden, um eine vorsätzliche Verlängerung des Prüvintervalls zu verhindern. In einigen Bundesländern sah man allerdings über diese Regel hinweg – Laut ADAC zurecht. Der technische Zustand sei nicht vom vorgeschriebenen Datum der Prüfung abhängig, sondern vom tatsächlichen Termin.
Das scheint jetzt auch der Gesetzgeber eingesehen zu haben: Bis zum 1. April soll die Rückdatierung wegfallen. Damit das kein Freifahrtschein wird, sind weitere Änderungen vorgesehen: Wird der eigentliche Termin verpasst, drohen dem Fahrzeughalter zusätzliche Kosten. Veranschlagt sind 20 Prozent Aufschlag bei einer Überziehung von zwei Monaten oder mehr.
Hauptuntersuchung mit Probefahrt
Zum gleichen Datum soll auch eine Änderung der Prüfroutine in der StVZO festgehalten werden: Eine Probefahrt soll zusätzliche Mängel aufdecken. Der TÜV Süd hat auch schon genaue Vorstellungen. So muss das Fahrzeug auf mindestens acht Stundenkilometer beschleunigt, der volle Lenkeinschlag in beide Richtungen überprüft und eine Vollbremsung vollzogen werden. Eventuelle Defekte an Assistenzsystemen können dadurch einfacher entlarvt werden.
Kritiker weisen allerdings auf Probleme bei der Umsetzung hin. Viele Prüfstellen haben keinen Platz, um diesen zusätzlichen Test durchzuführen. Immerhin ist bis zur Umsetzung noch etwas Zeit, die neue Regelung gilt nur für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 1. April 2012.
(pm)
Quelle: MOTOR-TALK
Es gibt weder Reformen beim "TÜV" noch gibt es überhaupt eine "TÜV" Plakette !!!
Keine Ahnung wer hier derartige Artikel verfasst ...
Der TÜV ist eine Prüforganisation wie DEKRA, oder GTÜ und was es nicht alles gibt.
Die Prozedur der Hauptuntersuchung hat sich geändert, und zwar bei allen Prüforganisationen.
Man kann, denke ich hier etwas mehr, Fachkompetenz erwarten, anstatt mit Bäuerlicher Umgangssprache wirre Beiträger zu verfassen !!!
Strenggenommen hast Du natürlich Recht.
"TÜV" hat sich halt sprachlich durchgesetzt für "Hauptuntersuchung", wie "Tempo" für "Papiertaschentuch".
Aber ich sollte die Klappe halten, ich korrigiere auch Leute, die Wachse "auspolieren" wollen 😆😆😆
Statt rückdatiert zu werden, zahle ich jetzt also 20€ Strafe. Faszinierend wie sie es doch immer wieder schaffen, eine neue "Geldquelle" zu erschließen...
🙄
Die ja auch sowas von sprudelt... die meisten Strafen sind doch in Deutschland Peanuts und trotzdem wird so gejammert... weicheier, dann geht man halt pünktlich, ist ja nicht so schwer und falls man trotzdem so trottelig war, ist es kein Weltuntergang!
Was zählt eigentlich als Termin bei der HU? Das was im Schein steht, oder die aufgeklebte Plakette? Bei einem Anhänger ist die Plakette verkehrt herum aufgeklebt worden. Also statt im Februar müssen wir so erst im August zur HU. Laut Schein und letztem Bericht allerdings schon im Februar. Kann man sich da rausreden?
Bei Differenzen zwischen Stempel im Schein und Plakette zählt die Plakette. Die Zuteilung derselben ist der eigentliche Verwaltungsakt, nicht die schriftliche Dokumentation.
@topic
Betreffend der HU 2012 wartet doch bitte, bis es beschlossen und im Verkehrsblatt verkündet wird. Noch liegt der ganze Kram beim Bundesrat, und ich bin sicher, dass sich noch einiges ändern wird. Verbreitet also nicht soviel Halbwissen. Danke!
Gardiner
Natürlich der Monat was im Schein steht!
Ach und......
wenn ich dann früher zur Untersuchung gehe dann bekomme ich eine Rückvergütung hääää???
Wieder sone Abzocke!
Einen Monat später erscheinen ist Pflicht!😆😆😆
Hi,
ich kann mich nur den Vorredern anschließen. Es zählt grundsätzlich, was im Schein steht!
MfG
Super-TEC
Leider falsch.
Hi,
bei unseren TÜV ist es aber so ( da es die Plakette auf dem Schwarzmarkt gibt und sehr viele sich diese dort besorgen ). Sowie bei unterwegs Kontrollen, der Polizei, zählt was im Schein steht! Informiere Dich mal darüber. Meine Informationen sind vom TÜV Beamten und Polizeibeamten.
MfG
Super-TEC
Es zählt eben nicht, was im Schein steht.
Hi,
werde nochmals nachfragen.
MfG
Super-TEC
Blau/Silber geht immer von der Plakette aus. Desweiteren, was machst du wenn dein Fzg. Schein voll ist und keine Stempel mehr reinpassen ?...
Hi,
da bekommst Du, einen Neuen ausgestellt, natürlich auf deine Kosten.
MfG
Super-TEC