Reißverschlussverfahren nur bei offiziell gesperrten Spuren
Reißverschlussprinzip gilt nicht bei zufällig blockierter Spur
Das Reißverschlussprinzip gilt im Verkehr nur, wenn ein Fahrstreifen auf einer mehrspurigen Straße offiziell gesperrt ist - etwa wegen einer Baustelle.
München - Blockiert dagegen ein zufälliges Hindernis eine Spur, müssen Fahrer so lange dahinter warten, bis ein Spurwechsel gefahrlos möglich ist. Steht zum Beispiel ein Möbelwagen im Weg, können sie nicht davon ausgehen, dass ihnen auf der Nebenspur Platz gemacht wird. Das stellte das Amtsgericht München in einem Urteil klar (Az.: 334 C 28675/11).
Ein Möbelwagen hatte einer Cabrio-Fahrerin den Weg versperrt. Als sie auf die Nebenspur wechselte, krachte sie in einen Kleinwagen. Die Frau forderte insgesamt 2071 Euro Schadenersatz für Reparatur und Nutzungsausfall ihres Autos sowie ein Sachverständigengutachten, weil sie die Schuld bei der Kleinwagenfahrerin sah. Als deren Versicherung nicht zahlen wollte, klagte die Cabrio-Besitzerin.Das Gericht wies die Klage ab: Die Fahrerin des Kleinwagens sei nicht verpflichtet gewesen, Platz zu machen. Denn das Reißverschlussprinzip gelte nur beim Wegfall einer Spur und nicht, wenn diese zufällig blockiert sei.
Quelle: dpa
DNS heißt ausgeschrieben Desoxyribonnucleinsäure!
Danke für den Tipp aber Reißverschluss auf der Bahn ist ein Fremdwort. War so, ist so, bleibt so.
20 Ochsen überholen links den Stau auf der Rechten, um sich ganz vorne einzudrängeln.
200 Geduldige dürfen dafür länger im Stau stehen, bzw wegen den Ochsen entsteht
überhaupt der Stau.
Und zu schimpfst gerade gegen den Reißverschluss....
Ich finde übrigens, meist klappt es, was nicht klappt, ist wenn die LKW eigenmächtig die Standspur als neue rechte Spur aufmachen um den Verkehrsfluss schneller durchzubekommen, die Hobbyautofahrer blicken das einfach nicht...
Hi,
der Stau entsteht, weil entweder dicht gemacht wird, also extrem dichtes Auffahren mit den dazugehörigen zwischenzeitlichen Vollbremsungen auf der weiterführenden Spur oder weil Autofahrer aus Angst nicht reingelassen zu werden, versuchen, sich schon 5 km vorher auf die andere Spur quetschen wollen. Vernünftigerweise fährt jeder zweite rüber bis zur Einfädelspur, dann mit genügend Abstand wieder per Reißverschluss zusammen, dann funzt das wunderbar. Aber der dämliche Drängeldeutsche wird das nie kapieren.
Dieser Richterspruch ist nichts Neues.
Das hat nichts mit "reindrängeln" zu tun, das ist das Reißverschlußverfahren.
das reissverschlussverfahren - seit novellierung der stvo aus dem jahr 2001 - einigermassen detailliert niedergeschrieben, ist im grunde das papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.
nach einem ernstfall liegt weiterhin die komplette beweislast auf dem spurwechsler, was sich bei - aussage gegen aussage - konstellationen regelmaessig dahingehend darstellt, dass ruecksichtslose ohne jede wahrnehmung offensiv behindernd auf dem durchgehenden fahrstreifen fahren koennen, weil am ende einfach §7 absatz 5 stvo bemueht wird. bedeutet im klartext - man steht bis zum juengsten tag und wartet, oder ist im zweifel schuld.
gruesse vom doc
nur fuer den fall dass mir gerade ironie entgangen ist - warum ist es fuer deutsche autofahrer eigentlich immer ein riesenproblem, jemandem vor sich einfach das einfaedeln zu ermoeglichen ?
in vielen faellen reicht es schon einfach den fuss vom gas zu nehmen und der rest regelt sich im selbstlauf.
gruesse vom doc
Das frage ich mich auch jedesmal auf's Neue, wenn ich am Ende der Spur eine Lücke suche...🙄
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Das is ja mal geil ...so offensichtlich hat glaub ich noch keiner präsentiert daß er's nicht geschnallt hat 😕
Aber die gleiche Denkweise haben leider viele. Die wenigen die's richtig machen werden als "Reindrängler" angesehen und es wird schön dicht gemacht.
Bei etlichen dieser "Geduldigen" wäre wohl eine Nachschulung empfehlenswert...
In einer typischen Reissverschlussverfahrenssituation hat Esprit gerade voll den Vogel abgeschossen.
Andererseits gibt es Situationen wo er recht hat. Wenn eine Ausfahrt z.B. staut und auf der Fahrbahn links überholt wird, dann versucht wird einzuscheren/einzufädeln und dadurch der flüssige Verkehr geradeaus behindert wird.
Ansonsten... Glückwunsch ... 🙄
Ich hatte letztens (bei Raststätte Hardtwald) das Vergnügen der Sperrung der rechten Spur.
Ich konnte ganze 600m auf der rechten Spur vorbeifahren bis das Hindernis da war und die Spur endete.
Also mir war's zu dem Zeitpunkt recht. 😆
das hat auch wenig mit reissverschluss zu tun, der gilt ja im speziellen nur bei wegfall eines fahrstreifens - wie gerade hier nochmal durch das ag muenchen bestaetigt.
gruesse vom doc
Ja, mein ich ja. Das hat sich nur auf die Situation bezogen die Esprit beschrieben hat.