Medienberichte: „Betrügerische Strategien“ bei Renault
Renault soll seit 1990 bei Abgastests betrogen haben
Schwere Vorwürfe gegen Renault: Laut der französischen Anti-Betrugsbehörde DGCCRF könnte der Hersteller bei Abgastests betrogen haben, möglicherweise schon seit 1990.
Paris – Das Dieselgate könnte in die nächste Runde gehen. Nach dem VW-Konzern, konkret die Marken VW Pkw, Audi, Skoda, Seat und VW Nutzfahrzeuge, steht nun der französische Autobauer Renault in der Kritik. Laut eines Berichts der Anti-Betrugsbehörde DGCCRF könnte der Hersteller bei Abgastests betrogen haben. Das berichten mehrere französische Medien übereinstimmend.
Im Anschluss an den VW-Skandal veranlasste das französische Umweltministerium Tests an Fahrzeugen, die in Frankreich verkauft werden. Schon damals fiel auf: Unter anderem die Renault-Modelle Captur und Talisman stießen viel höhere Schadstoffe aus, wenn der Messzyklus minimal verändert wurde – zum Beispiel durch eine geöffnete Motorhaube.
Ende Dezember übergab die DGCCRF der Staatsanwaltschaft den Abschlussbericht der Untersuchungen. Am 7. Januar 2017 durchsuchten Ermittler den Renault-Sitz in Boulogne-Billancourt und zwei Entwicklungszentren. Sie beschlagnahmten Kisten voll mit Dokumenten. Die französische Zeitung „Libération“ veröffentlichte nun Details aus des DGCCRF-Berichts.
Renault-Gate: Hohe NOx-Werte im Straßenverkehr
Konkrete Beweise für eine Abschalteinrichtung wie bei VW sind diesen Daten nicht zu entnehmen. Aber belastende Indizien: Im Straßenbetrieb sollen die Modelle Captur und Clio IV den erlaubten Stickoxid-Ausstoß um 377 bzw. 305 Prozent überschreiten. Einige Medien melden eine Überschreitung des CO2-Ausstoßes. Die „Libération“ führt aber die NOx-Emissionen auf. Die Modelle Kadjar und Talisman seien in geringerem Maße betroffen
Die Ermittler kommentieren: Diese Überschreitungen lassen vermuten, die Motoren seien speziell auf die Zulassungsprüfung abgestimmt. Das unterstreiche eine E-Mail vom 25. November 2015 zwischen dem Leiter der Rechtsabteilung, der Kommunikationsdirektorin und dem PR-Chef: Die Abgasreinigung sei „auf der Straße schnell unwirksam“, aber funktioniere „während des Tests“.
Die DGCCRF berichtet vom Betrug bei Abgastests seit mehr als sieben Jahren. Die französische Nachrichtenagentur AFP meldete ergänzend, dass gewisse Praktiken schon seit 1990 genutzt worden sein sollen. Diese Aussage stütze sich auf einen ehemaligen Mitarbeiter von Renault.
Renault kennt die genauen Vorwürfe noch nicht
Renault-Vizechef Thierry Bolloré sagte der AFP: „Alle Fahrzeuge wurden gemäß der geltenden Regeln zugelassen.“ Dieser Aussage widersprechen die Testergebnisse nicht – die Abweichungen wurden im Straßenverkehr und in modifizierten Testzyklen festgestellt.
Auf Nachfrage von MOTOR-TALK sendete ein Sprecher ein Statement der Renault-Zentrale in Frankreich. Daraus geht hervor, dass Renault keine Angaben zu laufenden Ermittlungen machen kann. Die Daten seien vertraulich und der Hersteller habe noch kein Zugang zu den Vorwürfen. Renault werde jedoch bei der Aufklärung kooperieren.
Quelle: Mit Material von dpa
Es bleibt spannend. Vor allem, da die Renaultmotoren in vielen Modellen Verwendung finden, vom Dacia Sandero bis zur C-Klasse.
Andererseits ist ja eigentlich nix zu befürchten. in Europa gab es ja bisher weder Sanktionen noch wesentliche Auswirkungen auf die Hersteller.
Aber vieeeel viel Lehrgeld. Bei Konzernen, die deutlich weniger Geld auf der hohen Kante haben als VW (so z.B. Renault) kann sowas ganz schnell existenzbedrohend werden - leider.
ist jetzt nicht wirklich eine Überraschung, dass andere auch beschissen haben, kochen alle nur mit Wasser....Schadenfreude ist aber mEa unangebracht...
Vorraussetzungen ist allerdings das geklagt wird. Und da sehe ich noch nichts wirklich belastenden, wie bei VW halt.
Hey,soll der Hersteller ein Schritt vortreten,der von sich behaupten kann,nicht mit Trickserei zu arbeiten! (treten bestimmt alle vor/lach).
Jetzt kommen erst haufenweise Dementis,dann gibts stückchenweise die Wahrheit und "Freistellungen" von angeblich Verantwortlichen und dann wird ein Neuanfang angekündigt.Kennen wir doch alles schon.Und täglich grüsst das Murmeltier
Abwarten was die als "Ausrede" haben. Sicherlich Motorschutz, aber die Abgasreinigung darf nicht nur an jedem 29. Februar eingeschaltet sein.
Wers genauer mag: http://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32007R0715&from=de Artikel 4 und 5 besonders. Zudem ist eine Abschalteinrichtung recht gut definiert UND beschrieben, wann die eingeschaltet sein darf.
Seit 1990??? Die finanzielle Strafe (falls es soweit kommt) kann nicht mal so ein Riesenkonzern aufbringen, der wäre damit zum Untergang verurteilt. Aber da haben doch auch noch viele andere Instanzen..., dormir bien mon ami.
Und euer Dobrindt jagt seit Monaten Fiat und hier geht ihm so ein dicker Fisch flöten...😆
OT: Genau an der selben Stelle ist mir der Schriftzug beim Entfernen auch abgebrochen 😜
Verdammt, das muss schon 12, 13, 14 Jahre her sein... ^^
Doch doch, der französiche Staat weitet seinen Anteil von 15% aus und verstaatlicht ihn um die Renault-Anteile dann an PSA zu verscherbeln um dort im Gegenzug eine Sperrminorität a la VW und Niedersachsen zu ergattern. :-)
Dann haben wir den europäischen Champion ;-)
Wie oft wird das Renault nun noch vorgeworfen?
Ich glaube seit der Abgasscheiß hochkam hat man Renault mindestens 5x an die Wand gestellt und passiert ist gar nichts und bestätigt hat sich auch nichts...
...und holt sich das Geld dafür vom ESM, das ist EUropäische Wirtschaftspolitik! 😉
..ach echt..
- nicht möglich..
- bin entsetzt...
hätte jetzt nicht gedacht, das PSA auch "wurschtelt".
Btw. war doch richtig, dass der Osterhase am 24.12 kommt ?
Ja seit 1990, da bestimmt beim Diesel mit ungeregeltem Oxi-Kat. Wie lächerlich.... Und alle wussten es seit 27!!! Jahren aber keinen hats interessiert, wäre eigentlich ein Artikel für die Bildzeitung, da kommt dann auch gleich etwas Russ beim Aufschlagen raus 😆
Warum fällt es so vielen Leuten unfassbar schwer, zwischen den Bedingungen des Abgastests und realen Betriebsbedingungen zu unterscheiden. Zulässig ist, dass die Emissionen im Realbetrieb die des Abgastests überschreiten. Egal, wie stark. Unzulässig ist eine Abschaltvorrichtung - die hat VW benutzt.