Recht: Kleinwüchsige können Zuschüsse beim Autokauf einfordern
Rentenversicherung muss berufliche Mobilität unterstützen
Autofahrer mit Behinderung können sich den Neukauf und den Umbau ihres Wagens bezuschussen lassen. Auch Kleinwüchsigen steht diese Leistung zu, wie ein Gericht urteilte.
Mainz/Berlin - Kleinwüchsigen steht beim Autokauf unter Umständen ein Zuschuss von der Rentenversicherung zu. Vorausgesetzt, sie brauchen das Fahrzeug aus beruflichen Gründen und wollen es behindertengerecht umbauen lassen. Dann haben sie in der Regel genau wie Behinderte Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung. Das ergibt sich aus einem Urteil des Sozialgerichts in Mainz (Az.: S 1 R 701/13).
In dem verhandelten Fall erwarb ein kleinwüchsiger Mann einen neuen Wagen, der behindertengerecht umgebaut werden musste. Für die Neuanschaffung und die Kosten der Anpassung verlangte er von der Rentenversicherung einen Zuschuss. Er argumentierte, er benötige den Wagen, um zur Arbeit zu fahren. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sei ungünstig. Die Rentenversicherung verweigerte den Zuschuss mit der Begründung: Auch Nichtbehinderte seien in dieser Situation auf ein Auto angewiesen. Dagegen klagte der Mann.
Die Richter sahen die Sachlage anders und gaben dem Kläger Recht. Denn es sei nicht entscheidend, ob ein Nichtbehinderter in der Situation auch auf einen Pkw angewiesen sei. Dieses Kriterium stehe auch dem Anspruch auf einen Zuschuss nicht entgegen. Es sei nicht erforderlich, dass die Behinderung die alleinige Ursache dafür sei, dass der Mann auf ein Auto angewiesen sei. Die Rentenversicherung musste dem Kläger den Zuschuss gewähren.
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Betrifft mich und meine Familie zwar nicht, wäre aber schön zu erwähnen, bis zu welcher Größe man einen Zuschuß erhalten kann - nicht das jetzt alle zur Rentenversicherung laufen 😆
Steht dem Nichtbeeinträchtigten dann auch ein Zuschuss zu? Wäre doch sonst diskriminierend? Ich kann nichts dafür Gesund zu sein.
Mal als Grundsatzdiskussion.
Um mal ebenso theoretisch zu antworten:
Ja, nämlich genau Null Euro für den erforderlichen Umbau von Nichts.
Sein Serienfahrzeug in der Grundausstattung wurde dem Manne ja nicht bezuschusst - weshalb sollte Dir dann das Fahrzeug bezuschusst werden?
Lediglich ein Anteil für den erforderlichen Umbau, den ein "gesunder" nicht braucht.
Und die ggf über den Umbau hinaus gehende Bezuschussung hat das Gericht ja im Urteil mit dem Bedarf des Mannes unabhängig von dem Arbeitsweg begründet- also immer noch nix für Dich :-P
Bei aller Freundschaft, wenn Jemand nicht den Abmaßen für handels-
übliche Autos entspricht, verdient Er einen Zuschuß zu dem Umbau,
damit Er ein handelsübliches Auto bedienen kann. Das wäre rechtens,
der Ausgleich für seinen unverschuldeten Zwergenwuchs. Auch
schwerbehinderten Menschen gesteht man Dies zu. Vielleicht wäre
das Versorgungsamt auch anzusprechen, wenn die DRV nicht willig
zu zahlen ist.
Dem vorstehend Gesunden normalen Menschen, der sich ungerecht
behandelt fühlt, empfehle ich, einfach mal einen Antrag auf Zuschuss
zum Kaufpreis zu stellen. irgendwie wird die DRV schon darauf Ant-
worten. Gruß aus B...........
Nein, eine Diskriminierung ist hier nicht erkennbar.
Ich glaub Weizsäcker hat mal gesagt "Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."
Also einfach mal bei Deinen Eltern, Mutter Natur oder Deinem Genpool bedanken und Klappe halten.
Hab im Zivildienst viel mit behinderten Menschen zu tun gehabt, und weiß Gott hat mir das gezeigt, wie froh ich sein kann, gesund zu sein. Und ja ich bin auch der Meinung dass sie es mit der Anzahl der Behindertenparkplätzen manchmal übertreiben, aber hier von Diskriminierung wegen der Bezuschussung zu reden ist schon n starkes Stück.
Eine Diskriminierung liegt (meiner Einschätzung nach) schon deshalb nicht vor, weil eine Person mit einer solchen Behinderung wahrscheinlich auch deutlich höhere Beiträge für ihre Versicherungen zahlen müssen.
Ansonsten ist das Urteil zu begrüßen.
Versicherungen vergessen Tag für Tag immer mehr, welchen Job sie eigentlich haben.
Eine entschiedene Gegenwirkung ist daher leider unumgänglich.
Erkläre das doch jemanden der Tag für Tag arbeiten geht um am Monatsende aufzustocken. Oder jemanden der tagsüber seinem regulären Job nachgeht und abends noch putzen muss.
Wo ist da der Zusammenhang zu jemandem, der durch welchen Grund auch immer behindert ist? 😕
Wenn derjenige gesund ist, sollte das doch kein erklärungsbedürftiges Problem darstellen, oder?
@Ralle 1461,
Zu Deinem Anliegen folgenden Rat:
Wenn Du einen Zweit- , Dritt- und Viertjob ausüben mußt, da weder Dein
monatl. Lohn/Gehalt ausreicht und auch die Aufstockung nicht zum
Unterhalt deiner Familie ausreicht und Du ohne Auto Deine vielen Jobs
nicht pünktlich erreichen kannst, Du ein Auto aber nicht bezahlen kannst,
dann wäre Dies ein Grund, bei der DRV einen Zuschuß zum Auto zu bean-
tragen. Da es sich ja so verhalten soll, nur zu, den Antrag wirst Du schon
hinbekommen, beim Aufstocken hat es ja auch geklappt. Gruß...........
Ich bin nur 1.68, was beim Krad durchaus ein Problem darstellt, und stark unterdurchschnittlich ist's auch.
Hätte man da Ansprüche auf bezahltes Tieferlegen / Abpolstern?