Mutter-Kind-Parkplätze: Auch für Väter und Omis frei
Reserviert, aber nicht per Verkehrsordnung
Vor großen Supermärkten sind Parkplätze nicht knapp, aber oft ist der Weg zum Eingang weit. Darf man sich einfach auf den Mutter-Kind-Platz direkt am Eingang stellen?
Stuttgart – Schnell mal parken, und zwar möglichst direkt vor dem Supermarkt, Einkaufscenter oder Krankenhaus? Die Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum Eingang sind oft mit einem Kinderwagensymbol für Mütter mit Kind reserviert.
Nutzen dürfen die Parkflächen aber auch andere Kunden, die mit kleinen Kindern unterwegs sind. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin. Ärger mit den Verkehrsbehörden hat ohnehin niemand zu befürchten, der sich dort hinstellt. Denn der Mutter-Kind-Parkplatz ist kein Bestandteil der Straßenverkehrsordnung. Zudem liegen die Plätze in aller Regel auf Privatgrundstücken.
Trotzdem ist es nicht nur moralisch fragwürdig, dort ohne Beisein eines Kindes zu parken. Vor allem akzeptieren Besucher der privaten Einrichtungen mit ihrer Einfahrt die Bedingungen des Betreibers. Der darf per Hausrecht die Nutzung seiner Parkflächen auf bestimmte Gruppen beschränken, ein Hausverbot erteilen und sogar das Auto abschleppen lassen.
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Quelle: ACE
Wieso sollte es moralisch fragwürdig sein, dort zu parken, wenn man ein Kind abholt? Bei Behindertenparkplätzen gibt's eine entspr. offizielle Regelung (nur dass man da formal immer diesen speziellen Ausweis ausgelegt haben muss).
... wobei eben IMHO z. B. geschlechtsspez. Diskriminierung in Betracht kommt, wenn der z. B. gegen Vater mit Kind vorgeht...
Achja: Wenn ich meine Mutter zum Einkaufen mitnehme bzw. ich fahre, bin ich ja auch noch ihr Kind. Bzw. ich würde da ggf. auch parken wenn sonst nix in der Nähe frei ist, weil meine Mutter ziemliche Gehprobleme hat (allerdings zum Glück noch nicht einmal einen Rollator braucht, weswegen sie wohl garantiert keinen Behindertenparkausweis kriegen wird...).
notting
Das ist auch völlig in Ordnung. Zusammenfassend kann man sowas auch Familienparkplatz nennen.
Sobald aber auf dem Parkplatz ausgeschildert ist, dass dort die StVo gilt, kann man solche Schilder getrost ignorieren, genauso wie Frauenparkplätze oder Behindertenparkplätze mit falscher Beschilderung und was man sich sonst noch so einfallen lässt.
Ich find diese Kinderwagen Abstellplätze eine gute Sache, da sie breiter sind und jeder weiß der ein Kind hat, wie anstrengend es ist bei den engen Parklücken ein Kind anzuschnallen.
Was mich dann sauer aufstößt ist, da diese Parkplätze meist näher am Ausgang sind, somit auch von moralisch bedenklichen Leuten mitbenützt werden, die weder einen Kinderwagen besirzen oder einen Kindersitz im Fahrzeug haben.
Da will ich jetzt nicht davon reden das es auch Porche oder Mercedes Amg Fahrer sind sondern auch solche denen es Schlichtweg wurscht ist ob ich mich jetzt 2-3 Etagen höher Parken muss und mich aus dem kleinen Parkplatz zwengen muss und aufpassen muss das ich nicht noch ne Tür schramme, wenn ich das Kind rausbnehme.
Sry, das musste mal gesagt werden! 😊
Naja dafür gibt es die Parkplätze ja auch, damit man mehr Platz zum räumen hat.
Das heißt noch lange nicht, dass kein Kind dabei ist, habe ich erst letztens wieder beobachten müssen -> Beifahrerin angeschnallt und hat das Kind auf dem Schoß 😱
notting
Irrtum, denn es gilt dort immer noch das Hausrecht des Eigentümers. Der Hinweis auf die Gültigkeit des StVO entkräftet das Hausrecht nämlich nicht – dazu gibt es sogar mindestens ein Gerichtsurteil und, wenn ich mich recht erinnere, auch eine News hier bei MT. 😉
Ich wurde mal von einem älteren Herren angepöbelt, dass ich keinen Kinderwagen dabei habe und auf dem Platz, laut dem Schild, nur Eltern mit Kinderwagen parken dürfen😆
Nun dann stellt sich doch die Frage, ob die StVo dort nur eingeschränkt o.ä. gilt. In ihrem vollem Umfang erlaubt die nämlich keine Diskriminierung abseits von ausgewiesenen Behinderungen.
Die Begründung für so ein Urteil wäre zumindest interessant.
Man wird auch von älteren Herren angepöbelt, wenn man auf einem Parkplatz hält (ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit).
Das braucht man im Grunde gar nicht ausschildern, weil die STVO sowieso auf jedem Parkplatz gilt, solange der öffentlich zugänglich ist.
Primär ist es ein privates Grundstück, weshalb erstmal das Hausrecht gilt.
Mit einer B-Klasse passiert sowas nicht. Da wird man zum Bingo eingeladen. 😆
Nein.
Das Hausrecht kann zusätzliche Regelungen des Grundstückseigentümers erlauben, z.B. keine Gasfahrzeuge in Tiefgaragen, Anhängerparklätze vor Baumärkten oder eben Mutter-Kind-Parkplätze. Es schließt aber die STVO in keinem Fall aus, diese gilt immer und uneingeschränkt.
Sonst würden z.B. Behindertenparkplätze, Parkuhrpflicht usw. überhaupt keinen Sinn ergeben. Auch Rundgänge des Ordnungsamtes wären obsolet - sind aber auch auf Supermarktparkplätzen sehr real.
Ich weiß nicht. Finde diese Argumentation etwas merkwürdig. Meine Eltern haben mich in einen 3-Türigen Golf I bugsiert. Kinderwagen hinten rein. War nie ein Problem, wo wir auch hinkamen.
Ich glaube nicht, dass sich "dammalz" je einer beschwert hat.
Nun meint ja jede junge Familie unbedingt ein großes Auto haben zu müssen nur weil man Nachwuchs hat. Vielleicht liegt es also auch daran? Oder liegt es an dem zunehmenden Alter der Eltern (Rückenprobleme)?