Trotz Blaulicht und Sirene: Rettungsfahrer muss haften
Rettungsfahrer haftet bei Unfall mit Blaulicht
Der Fahrer eines Rettungswagens muss auch mit Blaulicht und Sirene äußerst vorsichtig fahren. Kommt es zu einem Unfall, trifft ihn sonst die überwiegende Haftung.
Düsseldorf - Blaulicht und Martinshorn geben Rettungsfahrern das Recht, unter anderem die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer außer Acht zu lassen. Allerdings gilt das nur, wenn sie dies mit der größten Sorgfalt tun. Fahren sie etwa zu schnell in eine Kreuzung, kann es sein, dass sie nach einem Unfall zu einem überwiegenden Teil haften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: I-1 U 112/127).
In diesem Fall ging es um einen Rettungsfahrer, der im Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn in eine Kreuzung fuhr. Das 43 km/h schnelle Rettungsauto stieß dort mit einem anderen Auto zusammen, das nicht mehr rechtzeitig ausweichen konnte. Der Rettungsfahrer verlangte Schadenersatz. Er berief sich auf absoluten Vorrang aufgrund der Sonderzeichen. Die Versicherung der Autofahrerin weigerte sich, da das Rettungsauto in ihren Augen viel zu schnell unterwegs war.
Vor Gericht bekam die Autofahrerin überwiegend Recht. Zwar dürften sogenannte Sonderrechtsfahrer Vorfahrtsrechte anderer im Zusammenhang mit dem Einsatz außer Acht lassen - aber nur unter größtmöglicher Sorgfalt. So hätte hier der Rettungsfahrer nur langsam und unter Berücksichtigung des Querverkehrs in die Kreuzung fahren dürfen.
Ein Sachverständiger ermittelte, dass die Autofahrerin mit circa 60 km/h etwas zu schnell gefahren war, doch habe sie sofort reagiert, nachdem sie den Rettungswagen wahrgenommen hatte. Der Fahrer des Rettungswagens sei zu schnell und ohne abzubremsen in die Kreuzung gefahren und musste zu 80 Prozent haften. Der Tempoverstoß der Autofahrerin sei nachrangig, sie wurde mit 20 Prozent in die Haftung genommen.
Quelle: dpa
Die Frage wäre hier auch zu stellen, ob das Martinshorn aktiv war !?
Hier in Dresden kenne ich es gar nicht anders, dass Einsatzwagen mindestens vor einer Kreuzung das Horn einschalten. Damit wissen /hören die anderen Verkehrsteilnehmer, dass mindestens aus einer Richtung ein Einsatzwagen nähert und sich somit umsichtiger verhalten kann.
Ein notwendiger Schuß vor den Bug der „Blaulichtidioten“. Insbesondere der Fahrzeuge der FFW fallen mir seit Jahren durch eine aggressive und völlig rücksichtslose Fahrweise unter Sondersignalen zur nächsten brennenden Mülltonne auf. Dabei werden die Hörner noch in der Garage angeworfen und ohne Rücksicht auf die Tageszeit bis zur Einsatzstelle durchgezogen. Auch aus völlig nichtigen Gründen, selbst wenn irgendwo eine Ölspur liegt.
@Gleiterfahrer
Steht doch im Artikel:
"In diesem Fall ging es um einen Rettungsfahrer, der im Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn in eine Kreuzung fuhr."
Also ja, Martinshorn an.
Aufmerksame Verkehrsteilnehmer nehmen die auch rechtzeitig wahr.
Aber wenn du mal nen Notfall hast, dann fahren Sie wieder viel zu langsam und deshalb sagst du auch nicht Danke nachdem dir geholfen wurde.
Bei manchen ist echt noch Potential nach oben was soziale Kompetenzen betrifft.😕
Ätt Dichter: Satirebeiträge ernst nehmen schadet nur der eigenen Gesundheit.
Aber zurück zum Thema: Ich finde es erschreckend, dass hier mal wieder der einzelne Mitarbeiter haften soll. Wenn ich beim Kunden was kaputtmache, zahlt die Betriebshaftpflicht. Das erhöhte Unfallrisiko ist nun mal kaum vermeidbar und man kann froh sein, dass es Leute gibt, die diese Arbeit machen. Eigentlich wäre es die Aufgabe des Rettungsdienstträgers bzw. seiner Versicherung, solche Kosten zu übernehmen.
Ne, nix Satire. Brauchst dich nur mal mit Rettungskäften unterhalten. Das ist ein Beispiel aus dem Leben, solche Leute gibt es, auch wenn es unmöglich erscheint.😱
Und genau das ist der Grund warum solche Urteile gefällt werden.
Ich weiß noch, dass wir seinerzeit beim Zivildienst mit nur 2-3 Ratschlägen (vorsichtig Fahren, langsam in die Kreuzung, Horn im Zweifel anlassen aber in Wohngebieten und nachts vernünftig dosieren) auf Fahrten mit Sondersignalen geschickt wurden. Ob das so zulässig war, weiß ich bis heute nicht.
Jedenfalls ist es richtig, dass den Einsatzwagenfahrer im Zweifel eine Haftung trifft. Auch wenn man das Horn hören sollte, manchmal hört man es auch nicht (gedämmtes Auto, lautes Radio, Telefon etc.). Dann fährt man nichtsahnend in die Kreuzung bei Grün und es scheppert.
Der Verursacher eines Schadens haftet immer persönlich. Sachschadenhaftung, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, trägt eine Haftpflicht oder, im öffentlichen Bereich, der Dienstherr. Kommen Personen zu Schaden, haftest Du strafrechtlich. Dafür gibt es weder Versicherung noch Sündenbock.
Wenn Du Haftung nicht verstehst, denk zunächst an Haft.
Gilt nich schon lange: Blaulicht an, Hirn aus?!
Besonders bemerkenswert die Kiewara die es eilig zum Wirtn haben.
Falsches Urteil aus meiner Sicht. Ich bin froh, wenn die so schnell wie möglich angerauscht kommen, sonst wars das mitunter mit einem, je nach Verletzung usw.
Ich schlage vor, dass man zuerst vielleicht mal den Artikel lesen sollte, bevor man irgendwelche Fragen stellt.
Davon ab ist das Urteil in sofern einleuchtend, als dass der Paragraph 35 diese besondere Vorsicht bei in Anspruchnahme des Sonderrechts auch vorschreibt.
Über die Verteilung der Haftung kann man sich allerdings streiten.
Das liegt an den Autofahridioten, die bei einem Unfall niemals Schuld sein wollen (obwohl sie selbst ohne Schwerkraft den Boden nicht finden würden):
Einerseits wird nur mit Martinshorn platzt gemacht (weil sonst ja kein Wegerecht) andererseits darf's keinen Krach machen.
Außerdem freut sich auch ein Idiot wie du wenn er beim Unfall mal schnell aus dem Auto geschnitten wird.
Gruß Metalhead
Wenn man ein Martinshorn überhört, hat man definitiv was falsch gemacht.
Einzig die Auto-Endstufe schaft das, mit telefonieren bekommt man das nicht hin (außer man schaltet das Hirn aus).
Gruß Metalhead
Das mag bei diesen druckluftbetriebenen Fanfaren stimmen. Aber wir hatten damals auch Kleinwagen, die mit einem einzelnen Aufsetz-Blaulicht und einem Martinshorn das klang, als würde man einem Esel am Schwanz ziehen, ausgestattet waren.