Sicher Fahren mit Gespann
Richtig am Haken
Vieles, was nicht in den Kofferraum passt, wird mit einem Anhänger transportiert. Dabei gibt es einiges zu beachten. Wir sagen, was.
Köln - Ob Wohnwagen, Boot oder sperriges Transportgut – wer mit Anhänger unterwegs ist, muss besonders vorsichtig fahren. Besonders wichtig ist das Sichern der Ladung. Auch kleine und leichte Teile auf einem offenen Hänger können bei einer Vollbremsung zu gefährlichen Geschossen werden. Sie müssen daher festgeschnallt oder durch Plane oder Netz gesichert werden.
Auch im Wohnwagen wird bewegliches Gut sicher verstaut. Schwere Teile sollten dabei immer in der Nähe der Achsen platziert werden, wo sie am wenigsten Auswirkungen auf die Fahrstabilität des Anhängers haben. Zu beachten ist auch, dass der Kofferraum des Zugfahrzeugs nicht schwer beladen wird, da sonst unter Umständen die korrekte Verbindung von Anhängekupplung und Anhängerdeichsel nicht gewährleistet ist. Beim Ankuppeln dürfen zudem Lichtkabel und Abreißseil nicht vergessen werden.
Während der Fahrt ist besondere Vorsicht geboten. In Kurven kann der Anhänger ausschwenken. Zudem wächst der Bremsweg deutlich, so dass sich ein extra großer Abstand empfiehlt. Auch die Seitenwindempfindlichkeit nimmt stark zu, was besonders beim Überholen und auf Brücken beachtet werden muss.
Zudem gerät das Gespann leicht schneller ins Schlingern. Die Gefahr kündigt sich schon früh durch ein leichtes Aufschaukeln des Anhängers bei der Fahrt geradeaus an. Tempo rausnehmen reicht dann in der Regel. Kritisch wird es, wenn sich das Schlingern vom Anhänger auf das Zugfahrzeug überträgt. Dann heißt es kurz und kräftig bremsen und das Lenkrad gerade halten.
Um kritische Situationen zu vermeiden, sollte die für das Gespann vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten werden. In der Regel sind 80 km/h erlaubt. Mit einer Ausnahmegenehmigung der Kfz-Zulassungsstelle kann auch Tempo 100 gefahren werden. Dafür muss das Fahrzeug ABS haben, der Anhänger mit Bremsen, hydraulischen Stoßdämpfern und Reifen, die weniger als sechs Jahre alt sind, versehen sein.
Freut mich, dass das Thema "Fahren mit Anhänger" angesprochen wird.
Ergänzen möchte ich noch:
Anhängelast beachten,
Stützlast beachten,
Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers bzw. des gesamten Zuges.
Der Teufel liegt im Detail. Z. B. der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2 t. Ich erreiche aber insgesamt nur ein Gesamtgewicht von 1,2 t (Leergewicht AH 800 kg, Ponie 400 kg). Mein Auto darf 1,8 t ziehen. Der Zug wäre nicht zulässig! Denn es gilt nicht das real erreichte Gewicht, sonder das maximal zulässige Gewicht. Passiert etwas, könnte es massive Problem zB. mit der Versicherung geben.
Anderes Beispiel: Auto wiegt leer 1,6 t, Anhänger beladen 1,8 t. Ungut. Zugfahrzeug sollte schwerer sein als AH, damit Zugfahrzeug AH steuert, nicht umgekehrt.
Lastverteilung beachten. Gaaanz wichtig.
Umfangreiches und schwieriges Thema. Bin auf weitere Kommentar sehr gespannt, denn ich lern in dem Bereich immer wieder gern den neuesten Stand kennen.
Das ist schlicht und ergreifend falsch, bei der Anhängelast die das Auto ziehen darf zählt die tatsächliche Last die am Haken hängt.
Das zul.ges.Gewicht ist für die Führerscheinklassen wichtig. Ist man da im grünen Bereich gilt das was kine050683 schreibt.
Wenn man sich jetzt das Bsp. von Diesel73 anschaut (Anhänger: zul.ges.Gewicht 2000kg) und als Zugfahrzeug einen VW Passat (zul.ges.Gewicht 2050kg und 1600kg Anhängelast) annimmt kommt man zu folgenden Ergebnissen:
Klasse B: zul.ges.Gewicht des Gespanns kommt über 3,5t -->nicht zulässig
Klasse B96: zul.ges.Gewicht des Gespanns unter 4250kg --> zulässig*
Klasse BE: zul.ges.Gewicht des Anhängers unter 3,5t --> zulässig*
*und das obwohl das zul.ges.Gewicht des Hängers (2000kg) über der Anhängelast (1600kg) des Passats liegt. Man muss nur die Beladung entsprechend auf den Passat abstimmen.
PS: Die Daten sind nicht aus der Luft gegriffen sondern können u.a HIER nachgelesen werden.
PPS: Ich glaube mich zu erinnern dass es früher tatsächlich mal etwas gab, dass das zul.ges.Gewicht. des Hängers unter der Anhängelast des PKWs bleiben muss. Evtl hatte Diesel73 veraltete Informationen.
Ich sag ja: nicht einfach das Ganze 😆
Wenn man die neuen FS Klassen einbezieht, finde ich es noch interessanter. Danke für den Link!
Es kann sein, dass meine Infos nicht auf dem aktuellsten Stand sind. Sicherheitshalber (mehr rechtlich als praktisch gesehen) hänge ich meinem Auto (1,8 t dürfen gezogen werden) keinen 2 t Anhänger dahinter (auch wenn der nie beladen das Gewicht bei mir erreichen würde).
Ich hatte mich letztes Jahr dafür entschieden, einen 1,6 t Anhänger zu kaufen.
Die Führerscheinklassen haben mit der Sicherheit aber nichts zu tun.
(höchstens mit der Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis - aber das Gespann kann trotzdem sicher sein 😆 )
Und was daran unsicherer sein soll einen Hänger mit zul. Gesamtmasse von 2 Tonnen mit 1600 kg zu beladen oder du dir einen Hänger mit zul. Gesamtmasse von 1,6 Tonnen kaufst und den voll belädst mußt du mir auch mal erklären. 😕
Evtl. ist der 2 Tonnen Hänger sogar sicherer da nicht am Maximum bewegt. 😉
Und man kann den auch mal voll an ein anderes Fahrzeug hängen.
Vielleicht ist aber der 1,6 Tonnen Hänger auch ein abgelasteter 2 Tonnen Hänger? 😆
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Natürlich kann es eine Frage der Führerscheinklasse sein wenn man in Klasse B bleiben will.
und daher mit zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug + zul. Gesamtmasse Hänger bei 3,5t. bleiben will.
(mehr muß man fahrerlaubnistechnisch nicht mehr rechnen, die Regelung Leermasse Zugfahrzeug > zul. Gesamtmasse Hänger ist inzwischen ja gefallen, weniger zu rechnen 😊 )
Aber mit Sicherheit hat das nichts mit "richtig am Haken" Sicherheit im Sinne dieses Themas zu tun.
Klasse B: Zulassige Gesamtmasse Auto + Zulässige Gesamtmasse Anhänger maximal 3,5 Tonnen
Tatsächliche Masse Anhänger maximal so groß wie Anhängelast Auto
Eventuell gibt es im Fahrzeugschein des Autos auch noch einen zusätzlichen Punkt: Zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug im Anhängerbetrieb. Da haben es manche Hersteller zu gut gemeint, und 3,6 Tonnen eingetragen, damit darf man nicht mehr mit Klasse B fahren.
Rechenbeispiel: Gesamtmasse Auto 1,5 Tonnen. Gesamtmasse Anhänger 2,0 Tonnen. Leergewicht Anhänger 900kg. Anhängelast Auto 1000kg. Ist mit Klasse B machbar, allerdings nur mit 100kg Zuladung. Und ja, so ein Fall ist mir tatsächlich bekannt, mit fast den gleichen Zahlen. Wenn jetzt aber noch im Fahrzeugschein steht: Zulässige Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb 2,4 Tonnen, dann nicht mehr 😆
Und hier noch ein Video zum sicheren Fahren mit Anhänger
http://www.youtube.com/watch?v=QRZqeuBtBok