Blutproben für Alkoholsünder: Überflüssig oder Beweismittel?
Röhrchen oder Nadel
Blut- oder Atemkontrolle? Der Verkehrsgerichtstag diskutiert eine mögliche Abschaffung der Blutprobe bei Alkoholfahrten. Acht Fragen und Antworten.
Goslar - Jedes Jahr müssen in Deutschland Schätzungen zufolge mindestens 50.000 Autofahrer zur Blutprobe, weil sie beim Atemalkoholtest aufgefallen sind. Überflüssiger Aufwand, durch den Arbeitszeit verschwendet wird, klagen Polizeigewerkschafter. Befürworter sprechen dagegen von einem unverzichtbaren Beweismittel. Beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT, 27. bis 29. Januar) geht es in dieser Woche um die Frage, ob die Blutprobe generell abgeschafft werden soll oder nicht.
Wann müssen Verkehrssünder zur Blutprobe?
Wer beim Pusten einen Wert von mehr als 1,1 Promille Alkohol erreicht, muss sich Blut abnehmen lassen. Ab diesem Wert ist Fahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Nach richterlicher Anordnung wird ein Arzt hinzugezogen, der dem Betroffenen Blut abnimmt. Bei Werten von weniger als 1,1 Promille reicht die Atemalkoholanalyse.
Warum steht das Thema „Blutprobe“ beim VGT auf der Tagesordnung?
Zuletzt hatte der VGT im Jahr 2009 die Atemalkoholanalyse noch als ungeeignetes Beweismittel zur Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit angesehen. Grund für die Experten, sich erneut mit dem Thema zu befassen, ist ein Passus im Koalitionsvertrag. Darin heißt es: „Bei Verkehrsdelikten streben wir an, zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration auf körperliche Eingriffe zugunsten moderner Messmethoden zu verzichten.“
Was spricht für die Abschaffung der Blutprobe?
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die Atemalkoholanalyse für ausreichend zuverlässig. „Wir machen die Atemprobe doppelt. Mit kleinen Geräten im Streifenwagen, und wenn die etwas anzeigen, mit einem größeren Gerät auf der Wache“, sagt Sprecher Jan Vellemann. „Aus Polizei-Sicht gibt es keine Fälle, in denen durch die Blutprobe etwas anderes festgestellt wurde, als durch die Atemalkoholprobe.“
Gibt es weitere Argumente gegen die Blutprobe?
Blutproben kosten Zeit. „Wenn eine Streifenwagenbesatzung einen Betroffenen auf die Wache gebracht hat, ist sie oft zwei Stunden gebunden“, sagt Vellemann. „In der Zeit könnte sie etwas Besseres machen.“ Zudem dauere es im ländlichen Raum manchmal sehr lange, einen Arzt zu organisieren. „Das führt dann zu noch größeren Verzögerungen, gerade im Nachtdienst, wenn die Wachen nicht so stark besetzt sind.“ Die Blutproben seien zudem teuer.
Was sagen Befürworter der Blutprobe?
Der Atemalkoholanalyse fehle es an Beweiskraft, sagen Rechtsmediziner wie Professor Frank Mußhoff (München). Denn die Umrechnung von Atemalkoholwerten in Blutalkoholwerte, wie sie vor Gericht maßgeblich sind, sei nicht möglich. Es könne zu Benachteiligungen oder Bevorteilungen der Betroffenen kommen.
Was sagen Juristen?
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat weiterhin „erhebliche Zweifel“ an der Genauigkeit der Atemalkoholanalyse. „Als Beweismittel reicht sie zur Täterüberführung bei Alkohol am Steuer nur bedingt aus“, sagt Frank Häcker von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Und nur die Blutprobe könne zu einem späteren Zeitpunkt von Gerichten tatsächlich überprüft werden.
Was meinen die Automobilclubs?
Die Atemalkoholmessung kann nach Auffassung des ADAC die Blutprobe nicht in allen Fällen ersetzen. „Sie lässt keine Aussage zu der Frage zu, in welcher Höhe eine Alkoholisierung zu einem früheren Zeitpunkt vorlag“, sagt ADAC-Experte Stephan Miller. Ähnlich sieht es der AvD. Die Blutprobe könne zudem ein sicherer Nachweis nicht nur für Alkohol, sondern für jede Form von Rauschmitteln sein.
Was empfiehlt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat?
Der Verkehrssicherheitsrat habe noch keinen Beschluss zu der Frage gefasst, ob die Blutprobe generell abgeschafft werden solle, sagt Referent Stefan Grieger. Man warte erst eine Studie der sächsischen Polizeihochschule ab. In dem bundesweiten Forschungsprojekt wird die statistische Vergleichbarkeit von Blut- und Atemalkoholanalyse untersucht. Das Ergebnis soll Ende 2017 vorliegen.
Wer meint, unter Alkoholeinfluß Fahren zu müssen, muß auch die Folgen
in Kauf nehmen. Wer da Angst vor Nadeln hat, braucht einfach vorher
nur "Bleifrei" bleiben. Ist zwar vielleicht nicht so lustig, erhält aber den
Führerschein. Für die Leute, die mit dem Auto hinfahren müssen und
die dem Taxigewerbe auf der Rückfahrt kein vertrauen schenken.
( zu geizig für die Taxe sind) Gruss aus B...........
Wenngleich die Blutabnahme eine Form der Körperverletzung darstellt, ist sie doch weitestgehend komplikationsfrei durchzuführen und lediglich mit einem Minimum an Schmerzreiz verbunden. Zugleich dient sie auch nachträglich noch als Beweismittel, Atemluft hingegen ließe sich nur schwer asservieren.
Es geht hier aber nicht um die Folgen für den unter Alkoholeinfluss Gefahrenen, sondern um die Folgen für die Polizei. Die Blutentnahme bindet Personal und verursacht Kosten. Das will man sich sparen.
So einfach ist die Sache nicht.
Die Blutentnahme muss vom Richter angeordnet und von einem Arzt durchgeführt worden sein.
Die Umstände sind so komplex, da es für die Anordnung Richervorbehalt herrscht, dass die Polizei es äußerst ungern anordnet. Das können die zwar machen, aber nur wenn Gefahr im Verzuge ist und (!) der zuständige Gericht nicht erreichbar ist. Dann müssen alle Schritte in der Ermittlungsmappe aufgenommen werden, d.h. Versuche , die Anordnung vom Richter einzuholen, Aussprache der Anordnung, die dazu begründete Gefahr im Verzug (knapp 1.1 °% z.B.). Ist es nicht alles eingehalten und liegen die Voraussetzungen von nachträglicher richterlicher Anordnung nicht vor, kann es zu Beweisverwertungsverbot und ggf. sogar - wenn der Betroffene sich weigert- zum Tatbestand der Körperverletzung führen, da das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wurde.
Es existieren mehrere, wahrscheinlich hunderte Gerichtsurteile darüber, aber das in DE im Einzelfall neue Verhandlung gibt, sind die "alten" Urteile nur mit Vorsicht zu genießen, auch wenn die richtungsweisend sind.
Und die Richtung und der allgemeine Tenor ist das, was ich oben beschrieben habe.
Die GdP will natürlich für die Beamten das beste- also Eigenschutz. Die Anordnung von Blutentnahme ist kompliziert, geht nicht ohne weiteres, muss dokumentiert werden und man kann auch noch dafür bei der falschen Auslegung, Protokollierung oder Anordnung belangt werden.
Aus der Sicht ist es verständlich, dass die es gern abgeschafft hätten.
Das System der Blutentnahme zur Kontrolle der BAK hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt. Ich sehe hier nach wie vor keinen akuten Handlungsbedarf hinsichtlich einer Gesetzesänderung.
Oder vor der Blutentnahme noch einen ordentlichen Schluck Wodka zu sich nehmen😆
Einerseits kann die zweite Nachkommastelle des Promillewertes darüber entscheiden, ob man eine Straftat begangen hat, andererseits will man selbiges mit einem Pi-mal-Daumen-Testgerät feststellen? Es ist scheißegal, welche Dünste ich oral so ausscheide, es zählt der Blutalkoholwert und sonst nichts...
In Österreich wirst Du nur angepiekst, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht pusten kannst.
Hier gilt der Pustewert als gerichtsfest.
Allerdings nicht der von den kleinen Vortest-Geräten, die im Streifenwagen mitgeführt werden ....
Vortest kann von der Polizei ohne Vorliegen eines Anfangsverdachts „erbeten“ werden, vom Fahrer allerdings auch verweigert werden. Wird jedoch im letzteren Fall der „richtige“ Alkomat-Test verweigert, hat das genau die selben Folgen wie eine echte Suff-Fahrt mit ab 1,6 ‰!
Tut mir leid aber ich habe da kein Verständniss für Suffkutten, wer sich so zuballert hatt einfach pech gehabt, vor allem da es hier um das geht das eh erst ab 1.1Promille gemacht wird.
Wer so fährt sollte auch die Konsequenzen tragen und dann nicht um 0.1Promille feilschen.
So aus versehen bekommt man keine über 1Promille, und dann heulen weil der Lappen weg ist und es ein schönes Busgeld gibt nebst günstiger MPU.
Dann muss man vorher sein Gehirn einschalten.
Heißt ja nicht, dass das Alkometer zuviel anzeigt, kann auch zuwenig sein.
Was passiert wenn man in dem Falle wirklich nichts getrunken haben sollte, sondern einfach nur verweigert weil vielleicht der Ton der Beamten nicht der passende war. Nur mal als Bsp. ?
Tja, so wird die Beweispflicht einfach mal umgedreht.
Krass ausgedrückt:
"Die Polizei muss ihnen nachweisen, dass Sie diesen Mord begangen haben? Nee nee Freundchen, weisen Sie erstmal nach, dass Sie es nicht getan haben." :-D
Nur zu blöd wenn die tollen Handgeräte nicht nur auf "gewöhnlichen" Allkohol regieren, sondern auch auf Fruchtsäfte und sonst auch ziemlich störanfällig sind, zumal Athemalkohol nicht gleich Blutalkohol ist (Zeitlich gesehen). Wenn sich der designierte Fahrer kurz vor Fahrtantritt noch einen alkoholfreien Cocktail genehmigt und kurz darauf von der Rennleitung angehalten wird, dann könnte das Ergebnis überraschend schlecht ausfallen. Das gleiche gillt für Zahnhaftcremes, Medikamente sowie Obst und andere Nahrungsmittel. Mich würde der Gesichtsausdruck eines Puste- und 0,0 Promill-verfechters interessieren, der dann plötzlich doch was auf dem Gerät angezeigt kriegt.
Wie reagiert denn der Atemtest bei einer kurz vorher durchgeführten Mundspülung? Ich hab da mal so ein rotes Mittelchen gehabt, mit dem ich nach einer OP aller 2h Spülen musste....da war auch Alk drin.