Unfall: Falschparker haften mit
Rollender Verkehr hauptverantwortlich
Ein Falschparker haftet mit, wenn sein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird.
Halle - Die Höhe der Haftung des Falschparkers hängt von den Sicht- und Lichtverhältnissen am Unfallort ab. Entscheidend ist, wie stark das falsche Parken die Sicht anderer Autofahrer behindert hat. Allerdings trifft den fahrenden Verkehr bei einer Kollision die überwiegende Schuld, wie das Amtsgericht Halle feststellte (Az.: 91 C 1976/12). Denn es gelte das Sichtfahrgebot - Autofahrer müssten ihr Tempo den Verkehrsverhältnissen anpassen.
In dem verhandelten Fall, über den der ADAC berichtet, war ein Autofahrer beim Ausparken in einen Wagen auf der gegenüberliegenden Straßenseite gefahren, der im absoluten Halteverbot stand. Der Halter des falsch geparkten Autos musste 20 Prozent des Schadens bezahlen.
Quelle: dpa
Er sollte 100% bezahlen, und nochmal den gleichen Betrag in die Staatskasse wegen Gefährdung des Straßenverkehrs!
und was ist daran jetzt neu?! 😕
Hättest Du gewusst, dass in solch Fall die Schuld 80:20 geteilt wird?
Logisch - auch der Falschparker wir im Verhältnis herangezogen (und ausgezogen!) ... 😆
So selbstverständlich ist das nicht. Wenn Du Dein Auto auf den Schienen parkst, dan parkst Du auch falsch, aber bekommt der Zugführer dann auch 80% der Unfallschuld? 😆
Zu einem solchen Fall gibt es sicherlich auch schon entsprechende Urteile...😆
Ja klar und jeder "Autobumser" braucht nur noch zu schauen , wo einer falsch parkt, dann kann er dagegen fahren und bekommt alles ersetzt. Toller Vorschlag...
Sorry 4 flame bait, aber hat funktioniert. 😆
Du bist der größte....🙄
ja, entsprechende urteile gibts bereits seit etlichen jahren - teilweise sogar mit 70:30 verteilung...denn die "teilschuld" des falschparkers, ergibt sich aus der betriebsgefahr die üblicherweise bei bis zu 30% liegt...
Absolute Zustimmung.
Lass dich von dem Provokateur nicht beunruhigen ... 😆
Sowas dummes aber auch. Als nächstes muss doch derjenige Haften dem hinten daufgefahren wird...
Nö, warum?
Wer im Halte- oder Parkverbot parkt, kennt die Risiken.
Derartige Bestrebungen gibt es bereits. Wer an der roten Ampel steht, haftet schon mit einer Teilschuld, weil er dort steht. Fährt er bei rot, haftet er natürlich auch. Egal wie es kommt, in diesem autofahrerfeindlichen Land ist der Autofahrer immer der Dumme.
Früher gab es eine klare und logische Rechtssprechung: wer falsch parkt, zahlt das Falschparken. Wer so blöd ist, sein Auto nicht unter Kontrolle hat und in ein stehendes Fahrzeug fährt, haftet VOLL für den von ihm verursachten Unfall. Einfach, klar und logisch. Aber das war zu einer Zeit, wo es noch so etwas wie gesunden Menschenverstand gab...