Gutachten kritisiert Aufbereitung der Rückruf-Informationen des KBA
Rückruf-Informationen des KBA wenig nutzerfreundlich
Das KBA informiert online schlecht über Fahrzeug-Rückrufe. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten im Auftrag der Verbraucherzentralen. Das KBA sieht das anders.
Berlin - Vor allem für Autobesitzer und potenzielle Autokäufer sind Informationen über Fahrzeugrückrufe wichtig und interessant. Doch offenbar bereitet das zuständige Kraftfahrtbundesamtes (KBA) sie nicht besonders nutzerfreundlich auf. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Center of Automotive Management in Bergisch Gladbach im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV).
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte schon länger die Rückrufübersicht des KBA als unzureichend kritisiert. "Beim Kraftfahrtbundesamt besteht Nachholbedarf in puncto Verbraucherschutz", sagte VZBV-Vorstand Klaus Müller nun mit Blick auf die Ergebnisse. Die entsprechenden Internetseiten sprächen die Öffentlichkeit nicht überzeugend an, heißt es. Dagegen biete die vergleichbare US-amerikanische Behörde NHTSA transparente und leicht zugängliche Informationen sowie eine Meldemöglichkeit für Beschwerden.
Das KBA sieht das anders, hier stößt die Kritik auf wenig Verständnis: Die US-Verkehrsaufsicht NHTSA und das KBA hätten komplett unterschiedliche Vorgehensweisen, sagte ein Sprecher der Behörde. Über das zentrale Fahrzeugregister könnten im Falle eines Rückrufs alle betroffenen Fahrer ermittelt und informiert werden. Diese Möglichkeit habe die NHTSA nicht und müsse sich deshalb an die Öffentlichkeit wenden.
Quelle: dpa
In erster Linie sind hier mal die Hersteller in der Pflicht. Das KBA kommt ja erst dann ins Spiel, wenn die Hersteller ihre Rückrufaktion bei einem Fahrzeug als nicht durchgeführt melden.
nicht ganz, wenn es bei einem Modell irgendwelche Probleme gibt, muss das KBA vor irgendwelchen Maßnahmen informiert werden, dieses Überprüft den Fall und entscheidet ob es ein Sicherheitsrelevanter Rückruf ist oder nicht, dementsprechend wird gehandelt,
als Beispiel VW Dieselskandal,
hier wurde vom KBA eine Überarbeitung und somit Rückruf angeordnet, das bedeutet für den Hersteller Stress, da der Verbrauch, Leistung usw. sich nicht verändern dürfen, (dürften 😱😱🙁🙁😉😉) bei einem freiwilligen Rückruf wären diese Faktoren mehr oder weniger egal,
und auch für den Verbraucher hat eine KBA Rückrufaktion folgen, wird diesem Rückruf nicht nachgekommen, wird nach mehrmaliger Aufforderung das Auto stillgelegt,
deswegen lache ich immer wenn VW betroffene sagen das Update lasse ich einfach nicht machen,
Die Rückruf-Informationen des KBA liegen nicht im Interesse der Kunden.
Kann hier nur mal den aktuellen Artikel vom 1.12.2016 empfehlen:
http://www.focus.de/.../...em-vw-rueckruf-nicht-folgen_id_6279982.html
Hier geht es nicht um den Umgang mit irgendwelchen Problemen, sondern einzig um die Art und Weise der Kommunikation auf der Internetseite. Da das Kba einen kompletten Datenbestand der Fahrzeuge führt, könnte man ohne Probleme über Angabe einer Identifikationsnummer (FIN, Kennzeichen, usw.) genau die Daten finden, die einen interessieren. Genauso könnte das KBA die Rückrufe sauber und übersichtlich auf der Homepage darstellen.
Was wird stattdessen gemacht? Eine Datenbankabfrage, in der die Sortierung ein Witz ist, die Fahrzeugtypen komplett durcheinander sind, Mehrfachrückrufe (in meinem Fall E Klasse) sich nur über seltsame Typenbezeichnungen finden lassen (bei mir hiess das dann C, E, Cls, S...) und man irgendwie das Gefühl hat, dass die Infos möglichst nicht gefunden werden sollen.
Das KBA gibt ein erbärmliches Aussenbild ab.
Da kann ich nur zustimmen.
Eine vernünftige Datenbank sind anders aus.
Es sollte eine Abfrage nach Typenbezeichnung und BJ geben, wo dann alles erscheint.
Bei der NHTSA gibt man seine VIN ein und kann sehen welche Rückrufe noch offen sind. Dazu noch Hintergrundinformationen des Problems. Einfach und simpel.
https://vinrcl.safercar.gov/vin/vinLookup Bei der VIN 2G1WF55K759363546 ist ein Rückruf offen.
Na zum Glück schreibt der Anwalt hier ganz uneigennützig über das Thema. 😆
Klar. Muss aber jeder selbst entscheiden, wie er handelt.
Bin selbst glücklicherweise nicht betroffen. Wenn, gäbe es für mich aber keinerlei Zweifel, dass ich klagen würde.