Neue Regelung: S-Pedelecs auf Radwegen
S-Pedelecs sollen bald auf Radwegen fahren
Elektrofahrräder dürfen auf Radwegen fahren, die schnelleren S-Pedelecs jedoch nicht. Das Bundesministerium für Verkehr plant jetzt eine Ausnahmegenehmigung.
Köln – Sogenannte S-Pedelecs sind zu schnell für den Fahrradweg. Deshalb müssen die leistungsstarken Räder bislang auf der Straße fahren. Dies könnte sich künftig ändern: Das Bundesministerium für Verkehr plant das neue Zusatzzeichen „E-Bikes frei“. Es würde den Fahrern von schnellen E-Bikes erlauben, den Radweg zu nutzen, wenn die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden dies bewilligen. Die geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen hervor.
Dafür soll der entsprechende Paragraph der Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert werden. Derzeit dürfen E-Bikes, die einen bis zu 500 Watt starken Motor haben und bis zu 45 km/h schnell werden können, den Radweg nur benutzen, wenn dieser durch das Schild „Mofas frei“ gekennzeichnet ist. Nach EU-Recht fallen diese starken Räder unter die Kategorie „Kraftfahrzeug“. Demnach benötigt der Fahrer mindestens einen Mofa-Führerschein. Außerdem gilt eine Versicherungs- und Helmpflicht.
Deutlich populärer als die S-Pedelecs sind die schwächeren Pedelecs, die rund 95 Prozent aller elektrisch unterstützen Zweiräder ausmachen. Diese helfen bis maximal 25 km/h mit einer Leistung von 250 Watt beim Treten. Bei ihnen besteht keine Versicherungs- und keine Führerscheinpflicht.
Anders als bei Fahrrädern dürfen Fahrer eines S-Pedelecs beispielsweise in Einbahnstraßen nicht entgegen der Fahrtrichtung fahren. Zudem gilt für sie auch die Alkoholgrenze wie bei Autofahrern.