Tödlicher Raser-Unfall in Saarbrücken: Angeklagter schweigt
Saarbrücken: 23-jähriger Raser vor Gericht
Fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung. Das ist die haarsträubende Bilanz des 23-jährigen Rasers aus Saarbrücken.
Saarbrücken - Er soll sein Auto zu einem Rennwagen umgebaut haben und in eine Gruppe Jugendlicher gerast sein - in Saarbrücken hat die Berufungsverhandlung gegen einen 23-Jährigen begonnen. Bei dem Unfall im Sommer 2016 wurden eine 14-Jährige getötet und ihr Freund schwer verletzt. Das Amtsgericht Saarlouis hatte den Angeklagten im Juli wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Der damalige Verteidiger hatte Bewährung gefordert und Berufung eingelegt.
Am Mittwoch äußerte sich der 23-Jährige vor dem Landgericht zunächst nicht mehr zum Tatvorwurf. Der junge Mann hatte seinen Wagen auf 250 PS umgerüstet und für das Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr. Der Unfall passierte im August 2016, als der Fahrer in der Nähe von Überherrn bei Saarlouis mit Tempo 90 in einer engen Rechtskurve die Kontrolle über das Auto verlor.
Statt sich um die Verletzten zu kümmern, habe er zunächst nur die Schäden seines Autos begutachtet, sagte ein Augenzeuge. Erst, als er feststellte, dass die 14-Jährige unter seinem Auto festgeklemmt war, half er demnach bei dem Versuch, das Fahrzeug aufzurichten.
Quelle: dpa
warum nur drei Jahre?
Weil er nicht bei VW angestellt ist. 😉
Mich würde ja mal interessieren wie hoch die Strafe ausgefallen wäre wenn er im normalen Opel Corsa von seiner Schwester den Unfall verursacht hätte. So als Vergleich.
und in flecktarn vor gericht erscheinen. kaputte seele. wegsperren und schlüssel verlieren....
http://www.sr.de/.../Saarwellingen_Raser_Prozess100.html
Es fahren in Deutschland viele Leute Auto, die dazu charakterlich nicht geeignet sind! Leider wird sowas nicht überprüft oder fällt meistens erst auf, wenn es zu spät ist.
Absolut richtig. Erst gestern hatte ich zwei solcher Kandidaten vor mir in der Stadt.
Erst ist auf einer zweispurigen Strasse ein AMG Mercedes aufgefallen der ständig Vollgas gegeben hat so daß sein Auto mehr "rumgetänzelt" ist als gerade aus gefahren und dann hat sich ein genau so dämlicher Audi A6 Fahrer neben ihn gestellt und sie haben sich Ampelrennen geliefert.
Hier wären es am besten gewesen beiden Fahrern erst mal den Schein zu nehmen und sie auf die Tauglichkeit untersuchen zu lassen.
Solche Urteile sind einfach nicht zu verstehen, aber eben leider auch eine Folge der Einflussnahme der Autolobby, bis in die Gesetzgebung. Wir haben in Deutschland die "lächerlichsten" Strafen für Vergehen und Straftaten im Straßenverkehr. In diesem Fall würde ich 30 Jahre als angemessen sehen, da das Ganze ja mit Vorsatz (bezogen auf das Fahrzeug) war. Allerdings wird davon das Mädchen auch nicht wieder lebendig. Traurig.
Auf Video aufnehmen,die Kennzeichen,Ort,Zeit und Aussehen des Fahrers notieren und ANZEIGEN!
Fahrlässige Tötung nur?
Das war nach neuer Rechtssprechung Vorsatz. Keine ABE, zu schnell, die olle Karre wichtiger als ein Menschenleben. Die Raser von Berlin hatten ja eine ABE für Ihre Kisten, und sitzen wegen Mordes. Unter Schock stand er vermutlich auch nicht, weil Auto war ja am wichtigsten.
Diese Diskrepanz muss ich nicht verstehen.
Ich kann da kein Vergehen erkennen. Nur Freude.
Freude hätte ich gehabt wenn ihnen jemand auf's Maul gehaut hätte.
Da waren schon mehrere Vergehen. Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, rücksichtslose Fahreweise...schon allein beim rechts Abbiegen so auf's Gas zu drücken dass er schön ums Eck driftet ohne dabei auf Radfahrer und Fußgänger zu achten. Dann noch der Audifahrer der öfters riskant die Spur gewechselt hat nur damit ihn der AMG Fahrer nicht abhängt...
Sorry, beide Fahrer hatten genug Beweise geliefert dass sie absolute Hohlköpfe sind. So etwas hat im öffentlichen Straßenverkehr absolut nichts verloren. Das ist schließlich kein Spielplatz für minderbemittelte hirnlose Proleten....
Der Unfall passierte 08/2016, da war die neue Regelung meines Wissens noch nicht in Kraft.
Wenn die Begleitumstände ansonsten gleich gewesen wären, inklusive Geschwindigkeit und der Tatsache, dass er erst nach dem Auto geschaut hätte statt den Verletzten zu helfen - dann hätte es wohl auch die gleiche Strafe gegeben. Vielleicht minimale Abzüge, weil das Auto seiner Schwester vermutlich eine gültige Betriebserlaubnis hätte. Aber dass das Urteil dermaßen geringer gewesen wäre, dass eine Bewährung in Betracht käme, sehe ich nicht.
Nun mal die Kirche im Dorf lassen, die Fälle sind nicht wirklich vergleichbar. Das in Berlin war ein Rennen, dieser Fall hingegen "nur" gewöhnliche Raserei (zumindest lese ich hier nichts von einem Gegner, gegen den der Unfallverursacher um die Wette gefahren ist). Die Berliner haben mit hoher Geschwindigkeit und absolut todesverachtend mehrere rote Ampeln überfahren, der Täter hier war "nur" in einer Kurve viel zu schnell. Schlimm genug, aber doch ein massiver Unterschied in punkto Rücksichtslosigkeit. Und wenn man das Urteil nicht gerade mit dem besagten Mordurteil von Berlin vergleicht - dann sieht man sogar, dass es vergleichsweise hart ist.
Der Berliner Fall war sowieso ein absoluter Auseißer nach oben, da ist in der Tat, den Begleitumständen der Tat und der Persönlichkeit der Täter alles, aber auch wirklich alles zusammengekommen; sonst wäre es kein Mord geworden, sondern auch "nur" fahrlässige Tötung. Absolut kein "typisches" Rennen mit tödlichem Ausgung, insbesondere auch nicht vergleichbar mit dem berühmten Kölner Raserfall (der Fall, bei dem das OLG das erstinstanzliche Urteil kassiert hat, weil eine Bewährung nicht mehr in Frage kommen dürfe). Und mit diesem Fall hier schon gar nicht, so tragisch der Tod des 14-jährigen Mädchens auch ist.