Autofahrer erhält Schadenersatz wegen Schlagloch
Schlagloch-Prozess: Fahrer bekommt recht
Wer haftet, wenn ein Auto durch ein Schlagloch fährt und beschädigt wird? Ein Gericht hat nun entschieden, dass sich Fahrer und Kommune die Kosten teilen müssen.
Heilbronn - Die Stadt Heilbronn muss einem Autofahrer Schadenersatz zahlen, weil er mit seinem Wagen in ein Schlagloch gefahren ist. Der 48 Jahre alte Jurist aus der Stadt in Baden-Württemberg erhält 300 Euro, weil die Stadtverwaltung das Schlagloch nicht ordentlich geflickt hat. Das entschied das Landgericht Heilbronn am Donnerstag. Was das Urteil für andere Kommunen bedeutet, ist noch offen.
Doppelt soviel Schadenersatz
Die Stadt sei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, entschied das Gericht. Der Cabriofahrer hatte allerdings doppelt soviel Schadenersatz, also etwa 600 Euro, gefordert. Er war mit seinem Wagen durch ein 12 Zentimeter tiefes, 1,20 Meter langes und 70 Zentimeter breites Schlagloch gefahren. Dadurch seien Reifen und Felgen beschädigt worden. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht ließ der Richter nicht zu, da er dem Sachverhalt keine grundsätzliche Bedeutung zumisst.
Der Deutsche Städtetag in Berlin wollte das Urteil mit Blick auf andere Kommunen nicht kommentieren. "Es gibt viele vergleichbare Prozesse in anderen Städten, und jedes Urteil hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab", sagte eine Sprecherin. Kurt Bauer, Rechtsamtsleiter der Stadt Heilbronn, sieht das etwas anders: "Das Urteil reiht sich in die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2010 ein, das die Anforderungen an die Verwaltung erhöht hat, Schlaglöcher zu überprüfen."
Keine nachträgliche Überprüfung
In diesem Fall war das Loch gefüllt, aber nicht wieder überprüft worden. Darüber, ob die Reparatur ausreichend war, hatten sich beide Parteien eine weitere Beweisaufnahme gewünscht. Sie zeigten sich deshalb überrascht vom heutigen Urteil, das die Kosten von rund 600 Euro halbe-halbe teilt. Sie hätten mit einer längeren Beweisaufnahme gerechnet.
Der Kläger Johannes Krist sagte, er habe zwar "gewissermaßen gewonnen", sich aber mehr Schadenersatz erhofft. Rechtsamtsleiter Bauer hofft mit Blick auf mögliche weitere Klagen, dass das Urteil ein Sonderfall war.
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🙄
Wegen solcher Leute stellen die Kommunen überall Schilder mit "Tempo 30" und "Fahrbahnschäden" auf. Wenn das Schlagloch doch diese Größe hatte, warum hat er es dann "mitgenommen?". Wieso das Tempo nicht rausnehmen?
Das muss doch schon eine recht hohe Geschwindigkeit gewesen sein, wenn dadurch sogar die Felge beschädigt wurde (angeblich).
Wir kennen die Stelle nicht und waren auch nicht da, ich bin mit Ferneinschätzungen vorsichtig.
cheerio
Fakt ist aber, dass man bei vorausschauender Fahrweise in der Lage sein sollte, ein Loch von 120x70x12 cm grosses Loch im Boden zu erkennen.
Jedenfalls dann, wenn es nicht voll Wasser gelaufen ist.
Da solhe Details hier nicht zur Sprache kommen, geb ich dem Kapitän im allgemeinen aber schon Recht.
Bisher liegt zu diesem Themenkomplex als höchstinstanzliches Urteil lediglich das eines Oberlandesgerichts vor. Letztinstanzlich gibt es dazu also noch keine Entscheidung.
Auch die letzte Instanz ist der Lage zu bereits gefällten Urteilen, in einem gleichem Fall anders zu entscheiden.
Nicht nur, wenn es um Versicherungen, Datenschutz oder Hartz iV geht, widerspricht sich der BGH das BVG und das BSG.
Recht hat nichts mit Gerechtigkeit, sondern mit Übung zu tun. Gerechtigkeit wird geübt, nicht vollzogen..
Eben. Genau das wollte ich mit meinem Hinweis vermitteln. 😉
Frage in die Runde.
Ist Deutschland schon so runtergekommen das es 120x70cm große Schlaglöcher gibt?
Also da könnt Ihr über uns Ösis schimpfen was Ihr wollt so was gibts bei uns nicht, definitiv!
Was stört dich jetzt? Das Schilder mit Tempo 30 aufgestellt werden oder das ein zu Schaden gekommener Fahrer Schadenersatz erhält?
Das die Kommunen kaum Geld für die nötigen Reparaturen haben, ist bekannt. Die Kommune hat dafür zu Sorgen, solche Schäden zu verhindern. Und Reparaturen können auch nicht immer sofort durchgeführt werden, dann müssen Warnschilder und wenn nötig Tempobegrenzungen her, bis der Schaden ordentlich repariert wurde.
Das Autofahrer solche Locher gerne übersehen, wundert mich allerdings nicht. Die meisten sind durch die verschiedensten Sachen abgelenkt und konzentrieren sich nicht richtig. Die übersehen (leider) noch ganz andere Sachen als ein Schlagloch.
Es ist dunkel und nass , der Gegenverkehr blendet man sieht nichts ,die Geschwindigkeit wurde von 50 auf 25 heruntergebremst ........
Das ist meiner Meinung nach schon recht vorsichtig , ohne den eventuell hinter mir fahrenden Verkehr nicht zu behindern , bzw.. gefährden !
Genau da ist "das" Schlagloch ... man könnte sich auch andere Verhältnisse ausmalen .
Dann möchte ich mal sehen wie es ausschaut , wenn einer Stumpf über eine Bordsteinkante fährt , die gerne auch mal 12 cm hoch sind ........ weil , wenn er im Loch drin ist , muss das er ja auch wieder raus.
Da ist das Rad hin
Wenn ich im Baustellenbereich schonmal so eine Situation habe ,dann krieche ich über so eine Kante ...das mit einem ungutem Gefühl , da sich ein Reifen leider alles merkt.
Hier beobachte ich oft, daß wartende Linksabbieger über den Bürgersteig rechts überholt werden. Der Bordstein hat Standard-Höhe, also nicht abgesenkt und trotzdem wird mit ca. 30 oder noch mehr km/h drübergebügelt.
Aber eher von der Ballonreifenfraktion 😆
Da liegt der Hase im Pfeffer begraben!
300€ sind ein lächerlich geringer Betrag. Muss der Herr Jurist die Gerichtskosten tragen? Dann geht's sich ja wieder ungefähr auf null aus.
Vermutlich wurden auch die Gerichtskosten hälftig geteilt...😆
Es gibt auch heute noch Fahrzeuge mit Reifen und Felgen, die solche Rempler aushalten, ohne das Reifen, Felgen, Spur, Sturz und anderes drunter leiden.
Wenn man an Gummi und solidem Fahrwerk spart, bekommt für sowas eine gepfefferte Rechnung.. 😆