Mercedes verliert Patentstreit um Airscarf für Cabrios
Schluss mit dem Nackenfön
Update: Daimler unterliegt vor Gericht im Patentstreit um den Nackenfön "Airscarf". Kunden in Deutschland müssen darauf verzichten - im "Jahr der Traumwagen".
Karlsruhe/Stuttgart - Das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. 2016 sollte das "Jahr der Traumwagen" sein bei Mercedes. Der Roadster SL wurde überarbeitet, der kleine SLC und das offene S-Klasse-Coupé kommen neu auf den Markt. Demnächst noch das Cabrio der C-Klasse. Für alle Modelle bietet Daimler den "Airscarf" (etwa: "Luftschal") an. Im Grunde ein integrierter Föhn, der Hals und Nacken wärmt. Allein: Daimler darf den Nackenfön nach dem Urteil des BGH nicht mehr verkaufen.
Update: Einen Auslieferungsstopp für Cabrios mit Airscarf gebe es nicht. "Kunden, die ein Cabrio mit Airscarf bestellt haben, bekommen das Auto", sagte eine Mercedes-Sprecherin zu MOTOR-TALK. Allerdings müsse Mercedes den Nackenfön bei diesen Autos stilllegen.
Der Daimler-Konzern streitet sich seit Ende 2012 um die Patente für die Kopfraumheizung. Der Mercedes-Sprecherin zu folge verfügt der Konzern selbst über mehrere Patente bezüglich der Funktionsweise des Airscarfs. Das Landgericht Mannheim und das Oberlandesgericht Karlsruhe hatten in früheren Instanzen im Sinne des Autobauers entschieden. Vor dem BGH unterlag das Unternehmen in letzter Instanz endgültig.
Wie die Automobilwoche berichtet, rüstete Mercedes zwei Drittel seiner Cabrios mit Airscarf aus. Es ist ein kostenpflichtiges Extra. Wie viele Fahrzeuge das konkret sind, kommuniziert Mercedes noch nicht. Allerdings dürfen Fahrzeuge den Nackenfön behalten, die vor dem 9. Mai vollständig bezahlt wurden. Daimler verbaut Airscarf seit 1998 und hatte sich den Begriff vor Jahren als Marke eintragen lassen. Der Erfinder Ludwig Schatzinger hält laut Automobilwoche schon seit 1996 ein Patent auf eine Kopfraumheizung.
Daimler überrascht vom Urteil im Patentstreit um Airscarf
"Wir sind vom dem Urteil sehr überrascht und müssen die Auswirkungen und die zu treffenden Maßnahmen nun sondieren", zitiert die Automobilwoche eine Daimler-Sprecherin. Geklagt hatte eine Patentverwertungsgesellschaft. Ob man im Nachgang noch eine Einigung mit der Klägerin erzielen könne, könne das Unternehmen noch nicht sagen. Allerdings soll der Patentschutz schon Ende des Jahres auslaufen. Danach könnte Airscarf theoretisch wieder angeboten werden.
Das Urteil verpflichtet Daimler, "es zu unterlassen, das vorbezeichnete Heizungssystem anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen". Bei jeder Zuwiderhandlung drohe ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro.
Daimler muss desweiteren Schadenersatz an die klagende Patentverwertungsgesellschaft zahlen. Über die Höhe wurde noch nicht entschieden. Das Gericht fordert dazu Auskünfte von Daimler, wie oft der Airscarf seit dem 28. Februar 1998 hergestellt, ausgeliefert und verbaut wurde.
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Quelle: Automobilwoche
Meine Meinung: Der/die Richter ist/sind wohl Cabrio- und Mercedes-Hasser (oder wurden vom Wettbewerb bzw. dem Patentunternehmen entsprechend manipuliert), anders ist das nicht zu erklären.
Ich hoffe nur, dass die Daimler-Juristen eine kreative Lösung finden werden - Airscarf ist ein Must-Have und eine beliebte Sonderausstattung. Doch meist ist mit Geld alles lösbar - wenn Daimler dem Patentunternehmen eine entsprechende Summe zahlt, zieht es seine Klage bestimmt zurück und das Urteil wäre nichtig.
Oder Daimler wickelt sämtliche deutsche Airscarf-Anfragen über sein angrenzendes Vertriebsnetz (BeNeLux, Frankreich, Österreich, Schweiz) ab - dort darf Airscarf weiterhin verkauft werden.
Oder aber: Die Bezeichnung "AIRSCARF" wird einfach umgetextet in "Luftschal" oder "Nackenwärmer". 😊
PS: Warum soll nur Daimler von dem Urteil betroffen sein? - andere Autohersteller bieten inzwischen auch den Luftschal an...
Ist der Name oder die Funktion das Problem?
Deine Meinung in allen Ehren, aber das ist Bullshit. Wieso sollten die Richter Mercedes und Cabrios hassen?
Wenn Daimler Patente verletzt hat, dann ist das die Konsequenz dafür. Jetzt müssen sie halt sich mit dem Patentinhaber einigen.
Die anderen Hersteller haben diese Patente wohl nicht verletzt.
Oder aber Deine Meinung ist frei jeglichen Verständnisses für die Rechtssprechung.
Verstehe ich nicht so ganz. Im Text steht, Mercedes hätte sich den Airscarf als Marke eintragen lassen. Hatten die dann nicht auch das Patent darauf? Oder ist das wieder was anderes? Wurde der Airscarf nicht von Mercedes entwickelt?
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand - das ist eine Binsenweisheit, zumal Daimler in den ersten beiden Instanzen bereits gewonnen hat.
Die Juristerei ist unberechenbar, da grundsätzlich viel Interpretationsspielraum bei einer Urteilsfindung vorhanden ist - und dieser Interpretationsspielraum ist selbstverständlich beeinflussbar, sei es durch persönliche Präferenzen oder andere Mittel.
Nein.
Es geht in der Sache darum, dass sich Mercedes Patent auf das Erstpatent von 1996 des Erfinder's
Ludwig Schatzinger aufbaut. Oder sagen wir besser "umschifft". Lies mal den Bericht in der Automobilwoche.
Für mich nicht ganz sauber was Mercedes da macht.🙄
Gruß aus Berlin
Nicht der Erfinder hat geklagt, sondern eine Patentverwertungsgesellschaft...
Daimler hat sich den "Airscarf" als Marke eintragen lassen, also den Begriff und entsprechend die dahinterstehende Technik. Der "Nackenföhn" an sich aber - zumindest nach Meinung des BGH - baut auf einem anderen Patent auf, welches bereits vorher eingetragen wurden.
Ist eine schwierige Lage. Mercedes hat den Airscarf selbst entwickelt. Nur hat unbemerkt jemand kurz vor Marktreife ein Patent für ein ähnliches System angemeldet. Die Idee des Nackenwärmers hatte man bei Mercedes bereites viel früher. Die Umsetzung nach Haartrocknerprinzip ist wohl ungefähr zeitgleich entstanden. Dennoch war Mercedes erst nach dem Patent auf dem Markt.
Juristisch sehr schwierig. Man kann davon ausgehen, dass Mercedes bereits früher daran entwickelt hat - aber offenbar hat das nicht gereicht.
Dann müssen Sie es anders nennen und etwas verändern, ich glaube kaum das man grundsätzlich eine Lüftungsdüse im Sitz patentieren kann.
Ich kann lesen.
Ich habe nur geantwortet auf die Frage von Mad_Max77 ob MB nicht den Airscarf entwickelt hat. Und das haben Sie definitiv nicht und bei "Ihrer" Entwicklung haben Sie dann Patente verletzt. Laut BGH.
Siehe Urteil.😉
Da ändert auch deine Affinität zur Marke Mercedes-Benz nichts daran. Sei dir gegönnt.😉
Gruß aus Berlin
Der Erfinder hat gemeinsam mit der Patentverwertungsgesellschaft geklagt, sonst wäre kaum ein Urteil ergangen, dass Daimler an ihn Schadensersatz für die unrechtmäßige Patentnutzung zu zahlen hat.
Wenn ich Cabrio fahren will, dann fahr ich Cabrio und zwar richtig und ohne den Warmduscher Fön. Genauso unnötig wie eine Lenkradheizung.
Haben die Kunden schon Geld gespart indem sie sich sowas nicht kaufen können.