VW: Streit um Patente zu Doppekupplungsgetrieben
Schreiber gegen VW: Zehn Millionen Euro Streitwert
Ex-Bugatti- und Bentley-Chef Wolfgang Schreiber verklagt seinen ehemaligen Arbeitgeber. Es gehe um Patente zu Doppelkupplungsgetrieben.
Wolfsburg/München - Wolfgang Schreiber, ehemaliger Bugatti- und Bentley-Chef, hat eine Patentklage gegen den Volkswage-Konzern eingereicht. Der Streitwert im Verfahren des Managers gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber betrage zehn Millionen Euro, sagte eine Sprecherin des Landgerichts München I am Freitag. Zuvor hatte der "Spiegel" darüber berichtet. Schreiber habe den Volkswagen-Konzern auf Zahlung von mehreren Hundert Millionen Euro verklagt. Laut Gericht soll der Prozess im April 2017 fortgesetzt werden. Eine erste Verhandlung hatte Mitte Juli stattgefunden.
Ein Volkswagen-Sprecher in Wolfsburg sagte, Schreiber habe Ansprüche aus seiner früheren Tätigkeit gegen das Unternehmen geltend gemacht. "Bisherige Gespräche mit ihm haben zu keiner Einigung geführt." Der Autobauer halte an seiner Rechtsposition fest.
Laut "Spiegel" geht es in dem Verfahren um das Doppelkupplungsgetriebe, das inzwischen in mehr als vier Millionen Fahrzeugen des Konzerns eingebaut worden sei. Schreiber, früher Leiter der Getriebeentwicklung bei Volkswagen, wird in mehreren Patenschriften als Erfinder genannt. Der Manager war nach weniger als zwei Jahren an der Spitze von Bentley und Bugatti im Frühjahr 2014 abgelöst worden
Quelle: dpa
Als "Leiter der Getriebeentwicklung" wurde er wohl nur fürs Kaffee trinken und Stühle Aufwärmen bezahlt. Oder vielleicht für das Peitsche Schwingen wenn die Entwickler für Getriebe zu langsam Denken? Im Grunde hat er nur das gemacht wofür er Bezahlt wurde und dafür will er nun paar Millionen Extra haben?
...geistiges Eigentum hin oder her... - ...kann man ihn auch für die Konstruktionsmängel belangen??? 😉
In der Regel will ich auch bezahlt werden fuer das was ich mache und so willst Du. Warum also Deine gehaessige Antwort???
Pete
Der Mann ist promovierter Maschinenbauer. Und nein, Erfindungen als Angestellter sind nicht pschl. mit der Gehaltszahlung abgegolten, sondern sind angemessen zu vergüten.
Brauchst Du Dir aber keine Gedanken dazu machen, da Deine Ausdrucksweise durchaus zeigt, welch geistiges Niveau Du so beackerst... 🙄
Nachdem man ihm sein Geld gibt? Sicher! 😆
Er wird sich aber (wie sein Arbeitgeber) mit Versagen des Zulieferers rausreden. 😉
Pete
Scheint mittlerweile in Mode zu kommen VW zu verklagen...!😎
Ob ich das auch mal machen sollte!?
Bis auf einen - mein 3er Golf - waren nämlich alle VW´s die ich hatte mehr oder weniger schxxx!
Ob ich da auch mal so 10 Mio. einklagen sollte.
Vielleicht für die Zeiten in denen ich auf den ADAC gewartet habe oder die Ausfallzeiten in denen die Autos in der Werkstatt standen oder den sonstigen Aufwand den ich hatte. Halt als kleine Aufwandsentschädigung oder so...! 😆
Der macht das nur weil er auf den Zug aufspringen möchte. Chancen hat er zum Glück keine. Diensterfindungen gehören immer dem Arbeitgeber.
Was ist daran gehässig. Er hat vollkommen Recht.
Er war an der Entwicklung des DSG maßgeblich beteiligt und hat in dieser Zeit Gehalt bezogen.
Er wurde genau dafür bezahlt.
Wo kommen wir denn dahin, dass Entwickler und Ingenieure für ihren Job von der Firma bezahlt werden und die dann die Rechte an dem was sie entwickelt haben haben wollen?
In Kürze: Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass sämtliche Arbeitsergebnisse des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber zustehen. Der Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme einer Erfindung eine angemessene Vergütung zu zahlen.
http://www.finanztip.de/arbeitnehmererfindung/
Wobei eben dieses "angemessen" regelmäßig strittig ist.
Dass da grundsätzlich berechtigte Ansprüche bestehen, bestreitet VW nicht und hat bereits 20 Mio. Euro geboten, nur ist er der Meinung, dass es schon etwas mehr sein müsste. Gemunkelt wird über eine angebliche Forderung über 200 Mio.
Ist da nicht geschrieben, dass er das Patentrecht hat ?
Die Frage ist eben, warum er erst jetzt mit der Klage kommt ?
Gleiche Frage wie beim Airscarf: Wann sollte er denn klagen? Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung ist wohl endgültig im Sande verlaufen.
leicht OT: Honda hat jüngst ein Triplekupplungsgetriebe mit 11 Gängen zum Patent angemeldet.
Bei dem journalistischen Niveau der News-Themen darf man das nicht so genau nehmen.
Für den Rotz will er auch noch Geld?
Sollen demnächst auch Fahrschüler Geld von VW verlangen? Deren Kunst im Umgang mit Kupplung und Gas in den ersten 3-4 Fahrstunden ist von einem VW-DKG schließlich nicht zu unterscheiden.