Urteil: Lange Gefängnisstrafe für den Nürnberger Heckenschützen
Schüsse auf Autos gelten als versuchter Mord
Ein 50-jähriger Mann wurde wegen versuchten Mordes zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hatte aus seiner Wohnung mit einem Gewehr auf Autos geschossen.
Nürnberg - Er hat mit einem Jagdgewehr wahllos auf Autos geschossen - dafür erhielt ein 50 Jahre alter Nürnberger Rechtsanwalt nun eine Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren. Das Landgericht Nürnberg-Fürth stufte die Tat in einem Urteil am Mittwoch als versuchten Mord ein. Der Mann habe im November vergangenen Jahres von seiner Wohnung aus gezielt auf Autos geschossen, stellte die Schwurgerichtskammer fest. Die Schüsse trafen zwei Fahrzeuge, Insassen wurden nicht verletzt.
Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert. Aus Sicht der Verteidigung reichten die Beweise nicht, um Mordversuch nachzuweisen. Daher plädierten die Anwälte für eine Bewährungsstrafe. Der Angeklagte hatte die Schüsse zwar gestanden. In der Erklärung seiner Rechtsanwälte wurden sie jedoch als harmlose Übungsschüsse abgetan.
Dieser Ausführung folgte das Gericht nicht. Für besonders bedenklich hielt die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger die Tat vom 4. November 2014. Damals löste anscheinend ein Auffahrunfall auf einer Schnellstraße die Schießlust des 50-Jährigen aus. Dabei habe er in der Dunkelheit auf einen der Unfallwagen geschossen - ohne Rücksicht auf mögliche Unfallbeteiligte. "Natürlich wusste der Angeklagte, dass dort jemand sitzen könnte", sagte die Richterin.
Während des mehrtägigen Prozesses war deutlich geworden, dass der Angeklagte bereits seit den 90er Jahren eine Vorliebe für Schusswaffen hat. Damals war er in einen Schützenverein eingetreten, den er 2007 wieder verließ. Die Waffen behielt er trotzdem weiter und übte damit im Flur seiner Wohnung. Im August 2014 beschloss er, den Jagdschein zu machen und bestellte eine Waffe in den Niederlanden - jenes Gewehr, mit der später auf die Autos schießen sollte. Einen Waffenschein hatte er dafür nicht. Unklar war am Mittwoch noch, ob der verurteilte Jurist gegen das Urteil in Revision gehen will.
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Ähm der Bericht über die Historie des Angeklagten hat irgendwelche Lücken:
Bei Austritt aus dem Schützenverein 2007, hätte der Verein den Austritt dem zuständigen Amt mitteilen müssen (Wegfall des Bedürfnisses !).
Zumindest nach neueren Gesetzen, muss der Verein das tun.
Eine Waffe aus den Niederlanden bestellt und sich womöglich schicken lassen, hört sich für mich zu einfach an?
Schiesstraining im eigenen Flur ... muss wohl sehr abseits gewohnt haben?
12 Jahre wie von der Staatsanwaltschaft gefordert wären für so einen schießwütigen Psychopathen wohl besser gewesen.
7 1/2 Jahre für versuchten Mord, wahrscheinlich raus nach 4 Jahren.
Mann, wie geil sind da die Strafen in den USA: Da hätte er direkt 25 Jahre mit erster Anhörung zur Bewährung in 10 Jahren gekriegt.
Ein derartig mildes Urteil für versuchten Mord macht fassungslos. 😱
www.br.de/.../heckenschuetze-plaedoyers-nuernberg-100.html
www.br.de/.../...__9__xl_-d31c35f8186ebeb80b0cd843a7c267a0e0c81647.jpg
Es war also gar KEIN richtiges Gewehr, kein JAGDGEWEHR, sondern eine Luftdruckwaffe. Das kann zwar auch böse ins Auge gehen, aber es durchdringt wohl noch nicht einmal eine Windschutzscheibe von einem Auto. Auch ins Herz usw. kann man von so einer Waffe nicht getroffen werden usw....
Kaliber 7x64 ist z.B ein Jagdgewehr-Kaliber.
http://kjg-munition.de/7-mm/Bilder/7x64/7x7x64-KJG-spitz-Patronen.jpg
https://youtu.be/blbMdj_5p3U?t=150
Ein Luftgewehr ist dagegen ein FURZ ! Da sind nicht nur die Kugeln viel kleiner, sondern vor allem die WUCHT ! Und dafür, daß es ein Luftgewehr war, hat dieser Mann auch eine angemessene Strafe bekommen ! Daß es ein Luftgewehr war, erklärt wohl auch, wie er damit in seiner Wohnung üben konnte.
Aber wie schnell in den Nachrichten aus einem Luftgewehr ein Jagdgewehr wird. 🙄
Alleine für die Tat als solche gehört der länger weggsperrt. Das war ja kein Dummerjungenstreich, sondern die Tat eines 50-jährigen Anwalts. Der gehört eigentlich in die Klapse.
Da muß ich sagen, daß es mich insofern auch etwas wundert. Aber warum soll er dafür härter bestraft werden als ein 23-Jähriger Arbeitsloser ?
Zu den "Beweggründen" 🙄 des Angeklagten ist allerdings nirgens was zu lesen. Vielleicht hätte man tatsächlich mal nachforschen sollen, ob noch alle Schrauben angezogen sind
Klar, wenn ein Akademiker in diesem Alter so eine Tat begeht, dann wundert es sich schon deutlich mehr, wie wenn das ein "einfacher" Mann, z.B ein ungelernter 23jähriger Arbeiter, macht.
Aber genauso wunderts mich, warum unsere Presse aus Luftgewehren Jagdgewehre macht. Hört sich halt interessanter an, zudem ruft man dann ja wieder diejeingen auf den Plan, die meinen, die Strafen wären zu mild.
Also ich finde, 7.5 Jahre fürs Luftgewehr-Ballern mit Sachbeschädigung von einem wohl irgendwie fehlgeleiteten Typ sind 7,5 Jahre schon das Richtige.
Ich finds auch krank, nur keine Sorge. Aber ein Luftgewehr ist M.M trotzdem kein Mordwerkzeug, zumindest nicht auf größere Entfernung, eigentlich sogar gar nicht. Also die Urteilshärte wird evtl. eine Revision nicht überleben
Bei einem Kapitalverbrechen dieser Art kann und darf IMHO die Wahl der Waffe(n) keinen Einfluß auf das Strafmaß haben. Hier zählt einzig und allein das Tatmotiv.
Der müsste härter bestraft werden, weil der ganz genau weiß, was Recht und Unrecht ist. Bzw. wissen müsste, aber offensichtlich hat er schon einen kleinen Haschmich.
Wie dem auch sei, die Strafen für Gewaltverbrechen oder Verbrechen gegen andere Menschen sind in Deutschland ein fader Witz.
Das sendet auch ganz falsche Signale.
Lies dir mal im Wikipedia durch, ab wann ein Verbrechen überhaupt MORD ist. Und meiner Meinung ist ein Luftgewehr, geschossen auf 50 Meter, keine wirkliche Mordwaffe.
Aber nicht daß du meinst, ich möchte die Tat gutheissen ! Dieser Eindruck soll hier bitte nicht entstehen.
Nur ich wundere mich halt etwas. da sind andere, die wirklich was gemacht haben, jemand totgeprügelt z.B, schon milder davongekommen
Hm, finde ich nicht. Also ich hätte auch vor einer SEHR kurzen Strafe bereits einen hohen Respekt. Mir wäre schon ein Tag zu lange.
Das wundert mich ebenfalls. Liegt aber oftmals daran, daß auf Totschlag anstatt auf Mord entschieden wird.
Im hier diskutierten Fall hat das Gericht aber wohl die für Mord geltenden Voraussetzungen als erfüllt angesehen, sonst hätte das Urteil ja nicht auf versuchten Mord gelautet.
Und deswegen ist es ja aus meiner Sicht auch falsch.
Vielleicht ist es bezogen aufs Strafmaß richtig, aber nicht im Bezug auf die Urteilsbegründung.
Und genau das wird wohl auch die Revision zeigen, da könnte ich jetzt schon wetten.
Aber was mich hauptsächlich wundert ist mal wieder die Sensationsgeilheit der Presse, die aus einem Luftgewehr ein Jagdgewehr macht. Klar, das klingt gefährlicher und somit interessanter.
P.S: wieviel Strafe hat eigentlich damals derjenige bekommen, der als Mercedes-Testfahrer eine Mutter samt Kind in den Tod gerammt hat ? Also ein Fall, in dem ja wirklich jemand deutlichst zu Schaden kam ?!
Ist hier in der Meldung übrigens nur ein Bildzeitungs-Text. Normalerweise sollte man das gar nicht anklicken oder zumindest immer vorsichtig sein, ob da auch wirklich alles steht oder ob es überhaupt vollständig wahr ist
Entweder ist die News unvollständig oder die Argumentation für das Urteil sehr fadenscheinig.
Denn auf Grundlage der augenscheinlich zugrunde liegenden Sachlage kann man unmöglich einen versuchten Mord konstruieren.
Den Fall muss man wohl selbst nochmals genau recherchieren (bei Interesse).
Hier ein Bericht mit weiteren Details:
http://www.br.de/.../heckenschuetze-plaedoyers-nuernberg-100.html