Autobahnschütze: Prozess beschränkt sich auf schwerste Vorwürfe
Schüsse auf stehende Autos ausgeklammert
Ein Schuss ist schlimm, aber wie geht der Rechtsstaat mit 170 Schüssen auf Autos um? Im Fall des Autobahnschützen beschränkt sich der Prozess jetzt auf die schwersten Anklagepunkte.
Würzburg - Der Prozess um die Serie von Schüssen auf Autobahnen beschränkt sich fortan auf die schwersten Anklagepunkte. Von den angeklagten rund 170 Fällen hat das Landgericht Würzburg am Montag 46 vorläufig eingestellt. "Wir wollen uns beschränken auf alle Beschussfälle, die im fließenden Verkehr abgegeben wurden", sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Pöpperl.
Der Angeklagte, ein 58 Jahre alter Fernfahrer, hat vor Gericht gestanden, über Jahre hinweg vom Steuer aus auf andere Lastwagen geschossen zu haben. Als Grund nannte er Frust im Straßenverkehr. In fünf Fällen wird ihm versuchter Mord vorgeworfen. Ein Projektil hatte eine Frau auf der Autobahn 3 in den Hals getroffen.
Der Fernfahrer hatte auch auf stehende Fahrzeuge und Gebäude geschossen und Nagelplättchen ausgelegt. Über diese Fälle wird nun nicht mehr verhandelt. Sie können aber bei einer Revision wieder aufgenommen werden.
Quelle: dpa
Und was ist mit evtl. anfallenden Schadensersatzansprüchen?
Das ist dann was Zivilrechtliches. Danach hast du ein Titel den du dir an die Wand tackern kannst.
Verstehe. Danke! 😊
Ach was? Das ist ganz normal und nennt sich "Tateinheit"! In Deutschland werden keine Strafen addiert wie in den USA, sondern nur die schwerwiegendste angewandt.
selten so einen Blödsinn gelesen; das hat mit TE und TM nichts zu tun. Hier wurde lediglich aus Gründen der Effektivität beschränkt, da die Taten hier neben fünffachen versuchten Mordes nicht mehr ins Gewicht fallen können und es bei der Strafzumessung daher nicht mehr darauf ankommt. Tateinheit liegt vor, wenn ein Sachverhalt mehrere Strafgesetze verwirklicht; da hier aber eine zeitliche Zäsur vorliegt zwischen den Taten, liegt sowieso schon Tatmehrheit vor.
Im Übrigen stimmt auch deine letzte Aussage nicht. Taten werden nur nicht in dem Sinne addiert, dass zusammengezählt wird und dann solche Späße wie 3x Lebenslänglich oder 700 Jahre Knast zusammen kommen. In anderen Fällen als in diesem, wo es sowieso um Lebenslänglich geht, werden sehr wohl Gesamtstrafen anhand der Einzelstrafen gebildet.
Zum Beispiel?
Fakt ist: In Deutschland werden keine Strafen addiert!
Wenn der also 170 mal schießt, bekommt der keine höhere Strafe, als die Maximalstrafe für ein mal schießen! Und bei unterschiedlichen Delikten/Verbrechen zählt IMMER die schwerwiegendste!
Sind Verbrechen denn keine Delikte? 😉
Richtig ist, dass in Deutschland keine Strafen addiert werden. Wenn hier jemand wegen mehrerer Straftaten angeklagt ist und wegen der einzelnen Straftagen z.B. zu Freiheitsstrafen verurteilt wird, wird aus diesen Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet. Ist aber deutlich weniger, als die Addition der Einzelstrafen ergeben würde. Einfach mal in § 54 StGB schauen.
Falsch ist, dass für 170 mal schießen keine höherer Strafe als die Maximalstrafe für einmal schießen verhängt werden kann. Wenn das Gericht bei einer Einzelstrafe bis ans Maximum geht (höchst unwahrscheinlich), kann die Gesamtstrafe auch darüber liegen, nicht aber bei zeitigen Strafen über 15 Jahre.
Die Bildung von Gesamtstrafen ist auch in einem späteren Strafverfahren noch möglich (§ 55 StGB).
Gruß
Peter
Doch, aber nicht jedes Delikt ist ein Verbrechen.
So viele Rechtsanwälte hier... 😆