Urteil: Fahrrad fällt gegen Auto
Schuld des Radlers muss bewiesen werden
Fällt ein auf dem Gehweg geparktes Fahrrad gegen ein Auto, muss erst eindeutig bewiesen werden, dass der Besitzer des Zweirads Schuld daran hat.
München - Fahrräder dürfen grundsätzlich auf dem Gehweg abgestellt werden, urteilte das Amtsgericht München (Az.:261 C 8956/13) in einem Fall, auf den die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins aufmerksam machen.
Ein umgefallenes Fahrrad hatte den Kotflügel eines Wagens beschädigt. Die Fahrerin forderte vom Besitzer rund 1.745 Euro für die Reparatur der Dellen und Kratzer - ohne Erfolg. Das Gericht erklärte, der Radfahrer habe zwar sein Rad so abzustellen, dass es kein Auto beschädigen könne.
Allerdings sei nicht auszuschließen, dass ein Dritter das Zweirad auf dem Gehweg bewegt habe, um zum Beispiel sein eigenes Fahrrad abzustellen. Die Verantwortung des Radbesitzers für die Kollision sei also nicht zweifelsfrei nachzuweisen.
Ein Urteil, welches dem gesunden Menschenverstand folgt.
Es wäre hier mal interessant zu erfahren, wie die Geschädigte in diesem Fall ihren Entschädigungsanspruch begründet hat. Offensichtlich war sie ja selbst nicht anwesend, als das Fahrrad gegen ihr Fahrzeug gefallen ist.
So was hirnverbranntes.
beim Rad muß es nachgewiesen werden, beim Auto wird immer Teilschuld angesagt wg. der "Betriebsgefahr"
Da Parkt man am Straßenrand und jemand fährt rein, mit Pech sagt der Richter das man 30% Teilschuld hat "weil der Wagen ja da war"
beim Rad wird das verneint, da soll erst alles bewiesen werden.
Das soll einer mal verstehen 😕
Auf welches Urteil möchtest du mit diesem Beispiel hinweisen (Aktenzeichen)? Ich finde da auf die Schnelle nichts.
inwiefern kann denn ein abgestellter PKW von Passanten oder Dritten (wie ein Fahrrad) so verändert/umgestellt werden, daß dies ursächlich für einen Zwischenfall, wie den genannten sein kann? Dies war ja Hintergrund des Urteils.
Naja... mit 8-10 kräftigen Kerlen kann man leichtes Auto wie den Smart durchaus ein kurzes Stück tragen...
Das Urteil ist natürlich vollkommen richtig. Was kommt als Nächstes? Wenn mit meinem Hammer Jemand auf den Kopf gehauen wird, bin ich daran schuld, weils ja schließlich mein Hammer war?
wenn ein findiger Anwalt feststellt das du den nicht wegsperrst sondern offen am Gartenzaun liegen lässt könntest du wegen verletzung der Sicherungsvorschriften zumindest ärger bekommen.........
Eine solche Feststellung darf ein findiger Anwalt durchaus treffen. Inwieweit dies aber für den Sachverhalt relevant ist, liegt immer noch in der Entscheidungsgewalt des Richters, der darüber zu urteilen hat.
Auch ein findiger Anwalt wird nichts daran ändern, dass ein Hammer kein Gegenstand ist, den ich selbst auf meinem eigenen Grund und Boden unter Verschluss zu halten habe...
is klar...
"Herr Richter, ich kann nichts für den Blechschaden am gegnerischen Fahrzeug - war nur kurz einkaufen. Inzwischen müssen 8-10 kräftige Kerle meinen ordentlich abgestellten Wagen angehoben und in das andere Fahrzeug rein gewuchtet haben."
... "Zeugen? ... Hab ich nicht. Hat niemand gesehen. Aber ich kann wirklich nichts dafür, glauben sie mir doch!"
🙄🙄🙄😜
So ein bescheidenes Urteil da könnte ich mich dermaßen übergeben....
Auch Fahrradfahrer haben Pflichten und sollten diese auch einhalten. Und dazu sollte auch gehören, dass man die Fahrräder nur an geeigneten Plätzen abstellen darf so wie bei den Autos auch!
In meiner Stadt (wo übrigens Grün regiert) dürfen Fahrradfahrer alles, sie fahren sogar falsch durch Einbahnstraßen ohne dass Polizisten da irgendwas sagen.
Gleiches Recht für alle Verkehrsteilnehmer und der Halter des Fahrrades somit der Schadensverursacher gehört bestraft!
Der Halter muss nicht unbedingt der Fahrer = Absteller sein. Und ein legal abgestelltes Fahrrad bekomme ich recht leicht weggetragen und an eine Stelle abgestellt, wo ein Vierter mal eben gegenstößt und es gegen ein Auto kippen lässt.
Jetzt hast Du schon vier mögliche Missetäter. Wenn Du zivilrechtlich was durchsetzen willst, musst Du schon beweisen, wer es war.
Das ist schon allein von der Beweislast her hier nicht realisiserbar. Die Gründe dafür wurden ja hier bereits genannt.
Muss man allerdings auch eingrenzen. Ein Fahrrad welches man einfach so wegtragen kann, ist nicht unbedingt sicher und vernünftig abgestellt...
Allerdings ist auch der Autofahrer schön blöd bzw. selbst Schuld wenn er neben einem Fahrrad parkt. Dass Fahrräder auch mal angestoßen (absichtlich oder unabsichtlich) werden und umkippen können, weiss jeder halbwegs intelligente Mensch...
Was schlägst Du vor? Es gibt nicht immer die Möglichkeit, ein Fahrrad an einen Fahrradständer / Laternenmast / etc. anzuschließen. Und vorgeschrieben ist das auch nicht.