Unfall: Hoher Alkohol-Pegel begründet keine Schuldunfähigkeit
Schuldfähig nach Fahrerflucht trotz 3,27 Promille
Wer stark betrunken einen Unfall verursacht und dann Fahrerflucht begeht, gilt nicht automatisch als schuldunfähig. Auch nicht bei mehr als 3 Promille.
Düsseldorf - Allein ein extremer Blutalkoholwert ist nach einem Unfall mit Fahrerflucht noch kein Anhaltspunkt für Schuldunfähigkeit. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: 9 O 197/16).
Im verhandelten Fall verursachte eine Autofahrerin einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Zu Fuß flüchtete sie unerlaubt vom Ort des Geschehens. Etwas später stellte die Polizei die Frau in ihrer Wohnung. Ein Sachverständiger rekonstruierte einen Blutalkoholwert von circa 3,27 Promille zum Zeitpunkt des Unfalls. Die Haftpflichtversicherung stellte Regressansprüche an die Frau, die wiederum aufgrund ihres Alkoholkonsums auf Schuldunfähigkeit plädierte.
Vor Gericht bekam die Versicherung recht. Zwar sei von einer erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit auszugehen, Hinweise auf eine Einschränkung der Einsichtsfähigkeit fand der Sachverständige nicht. Das heißt, das Gericht ging davon aus, dass die Frau trotz dieser hohen Alkoholwerte noch wissen musste, dass sie sich nicht hätte ans Steuer setzen und nach dem Unfall entfernen durfte, so der DAV.
Quelle: dpa
Hoffentlich färbt das auch auf andere Bereiche der Justiz ab, die ja bisher Besoffenen und Junkies oft verminderte bzw. schuldunfähigkeit attestiert hat, was meiner Meinung nach ein unglaubliches Unrecht.
Leute für Ihre Disziplin und Verantwortungslosigkeit auch noch mit milderen Strafen zu belohnen ist ekelhaft
Dazu gibt es nix weiter zu sagen, volle Zustimmung
Bin ich jetzt blöd oder hat die Frau ernsthaft versucht zu behaupten, Sie können keine Schuld für einen durch Alkohol verursachten Unfall tragen, weil sie besoffen war?
Ein (trockener) Alkoholiker erklärte mir mal vor vielen Jahren:
Ein Alkoholiker im Rausch kann dann nicht bestraft werden, weil er in diesem Zustand nicht schuldfähig wäre. Er kann aber dafür bestraft werden, daß er sich erst in diesem Zustand hinein versetzt hat.
Wenn dabei das gleiche Strafmaß raus kommt, wäre das ja auch ok ... aber keine Ahnung, ob das tatsächlich stimmt oder immer noch stimmt...
Ja, es liegt vorsätzliches Handeln vor. Strafmass verschärfend.
Wer mit 3,27‰ noch in der Lage ist zu laufen und ein Fahrzeug zu führen, der ist Alkohol gewöhnt und kann nicht auf Schuldunfähigkeit plädieren.
Richtig allerdings nicht "besoffen" sondern "Volltrunken". Das ist ein Unterschied, würde ich allerdings auch so sehen jemand der kein Alkoholiker ist und 3,3 Promille im Blut hat weiss nicht mehr dass er in ein Auto steigt, damit ist er/sie schuldunfähig. Als Richter würde ich auch auf die Fahrerflucht verzichten aber eine MPU anordnen und auf Alkoholismus untersuchen lassen, so wie das bisher auch die Regel war.
Heut zu Tage wird aber Recht nach den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen (hier Versicherung) gesprochen......
Ist halt die Frage ob Alkoholikerin oder nicht.... offensichtlich war sie ja nicht mehr in der Lage zu fahren ;-)
Ich bin keinen Alkohol gewöhnt und vertrage deshalb auch keinen. Ich bin trotz meiner zweieinhalb Zenter nach einem Weizen, also 0,5 Liter Bier schon nach eigenem Empfinden fahrunfähig und fahre dann auch nicht mehr, obwohl ich es noch dürfte.
Ich war in meinem Leben 2x betrunken. Beide Male setzte meine Körperkontrolle deutlich vor dem Verstand aus.
Ich weiß nicht ob es jedem so geht, aber ich unterstelle das. Klar enthemmt der Alkohol, er steigert eine mögliche Selbstüberschätzung und was nicht noch alles, aber der Verstand ist zäher als die Körperkontrolle.
Wer fahren und weglaufen kann, der weiß noch, was er und warum er das tut. Davon bin ich überzeugt.
Daher ist meiner Überzeugung nach die Schuldfähigkeit gegeben und das Urteil richtig.
Gruß Michael
Es ist unzulässig von sich auf andere zu schließen, zumal die Wirkung von Alkohol wissenschaftlich sehr gut untersucht wurde.
Schau dir mal den 323a des StGB an.
Jemand, der kein Alkoholiker ist, macht mit 3,3 Promille überhaupt nichts mehr außer Kotzen...
Eigentlich sollte es strafverschärfend sein, sich überhaupt in diesen Zustand zu versetzen. Ich hab nie verstanden, wie man da strafmindernd schuldunfähig sein kann, ein Vollrausch stößt einem ja nicht zu.
Der kotzt nicht mehr, der liegt u. U. bereits im Sterben. Bereits mehr als 2,5 Promille gelten als lebensbedrohend. Das ist die Abteilung "Filmriss". Wer kein Alkoholiker, also nicht trainiert bzw. den Alkohol gewöhnt ist, der ist mit 3,3 Promille hoffentlich längst im Krankenhaus oder wenigstens in den Händen eines Notarztes, weil sonst...
R.I.P.