Fünf Fragen zur Fahrzeug-Enteignung in der Schweiz
Schweizer versteigern oder zerstören Raser-Autos
Mit 215 km/h über die Schweizer Autobahn: Das muss ein Deutscher möglicherweise mit seinem Auto und seiner Freiheit bezahlen. Fünf Fragen zum Schweizer Straßenverkehrsgesetz "Via sicura".
Aarau/Berlin - Der Fall sorgt seit einigen Tagen für Aufregung: Ein 59-jähriger Deutscher wurde auf der Schweizer Autobahn gestoppt, er raste zuvor mit 215 km/h durch eine Radarfalle. Erlaubt sind auf Schweizer Autobahnen maximal 120 km/h.
Nach der sofortigen [url=]Beschlagnahmung seines Autos droht ihm nun auch noch eine Gefängnisstrafe. „Wir sind vom Gesetz gezwungen, eine Haftstrafe zwischen einem und vier Jahren zu verlangen“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Elisabeth Strebel, am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Die Anklage werde vorbereitet.
Möglich sei aber, dass die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, erläuterte Strebel. Dann werde sie in jedem Fall mit einer Geldbuße verbunden, die mehrere Tausend Franken betragen könne. Unabhängig davon wird das Fahrzeug des Rasers - in diesem Fall eine ältere Mercedes-Limousine - einbehalten und zugunsten der Staatskasse verkauft.
Lest hier die fünf wichtigsten Fragen zu den Raser-Gesetzen in der Schweiz.
Ab welcher Geschwindigkeit zieht die Schweiz Autos ein? Ab wann droht Gefängnis?
Laut dem Maßnahmenpaket „Via sicura“ wird das Auto eingezogen, wenn "damit eine grobe Verkehrsregelverletzung in skrupelloser Weise begangen wurde". Bei den Gefängnisstrafen wird das "Straßenverkehrsgesetz" präziser. Eine "massive Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit" wird mit ein bis vier Jahren Gefängnis bestraft. In Zahlen bedeutet "massive Überschreitung": 40 km/h zu schnell in einer 30er-Zone, 50 km/h im Ort, 60 km/h außerhalb einer Ortschaft und 80 km/h zu schnell auf der Autobahn.
Wer wiederholt beim Rasen erwischt wird, muss außerdem seine Fahrerlaubnis für mindestens zehn Jahre in die Hände des Staates legen – im schlimmsten Fall sogar für immer. Die Schweizer begründen diese Maßnahmen damit, dass Raser ein hohes Risiko für einen Unfall mit Schwerverletzten oder Toten in Kauf nehmen.
Wie viele Autos wurden in diesem Jahr bislang eingezogen?
Die Schweizer Zeitung „Blick“ schreibt, dass im Jahr 2013 im gesamten Land rund 500 Verfahren eröffnet wurden und die Polizei mehr als Autos beschlagnahmt hat. Am härtesten hätte der Kanton St. Gallen durchgegriffen, berichtet die Zeitung. Dort hätte die Polizei im vergangenen Jahr 20 Raser ertappt und allen 20 das Fahrzeug entzogen.
Diese Erfahrung musste im Mai auch der Fußballstar Rául Bobadilla vom FC Augsburg machen. Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein verurteilte den Argentinier, weil er trotz eines Tempolimits von 50 km/h mit
seinem Sportwagen 111 km/h fuhr. Den teuren Maserati des Stürmers zogen die Schweizer ein. Obendrein wurden Bobadilla für das Verfahren und ältere Geldbußen rund 43.000 Franken (rund 35.000 Euro) in Rechnung gestellt und er wurde zu 16 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.Was passiert mit dem Auto?
Das können die Schweizer Gerichte entscheiden. Wird der Wagen versteigert, kann das Gericht bestimmen, was mit dem Geld passiert. Aber auch eine Zerstörung des Fahrzeugs ist möglich. Wurde ein geleastes Auto beschlagnahmt, wird der Leasingvertrag laut „Blick“ aufgelöst und das Fahrzeug der Firma zurückgegeben. Sie müsse sich dann verpflichten, dem Raser kein neues Auto zu geben.
Im Fall des deutschen Rasers wird das Auto vermutlich weiterverkauft, sagte eine Sprecherin der Polizei Aarau zu "Spiegel Online". Oder das Gericht biete dem Fahrer an, den Mercedes selbst zurückzukaufen.
Zeigen die Strafen eine Wirkung?
Laut Werner Jeger, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Staßen (Astra), ist der „markante Rückgang der geschwindigkeitsbedingten Verkehrsunfälle im Jahr 2013 ist ein positives Signal.“ Dennoch sei es zu früh, um eine direkte Wirkung festzustellen. Eine detaillierte Auswertung mache erste in ein paar Jahren Sinn.
Welche anderen europäischen Länder können Autos enteignen?
In Italien führt nicht die Höhe der Geschwindigkeit, sondern die des Blutalkoholspiegels zum völligen Verlust des Autos. Fahrzeuge werden hier enteignet und versteigert, wenn der Fahrer mit mehr als 1,5 Promille oder unter Drogeneinfluss erwischt wird. Bei einem geliehenen oder gemieteten Auto wird das Fahrzeug nicht konfisziert, dafür verdoppeln die Italiener die Dauer des ein- bis zweijährigen Fahrverbots.
Auch in Dänemark werden Autos von betrunkenen Fahrern eingezogen. Das relativ junge Gesetz greift bei einem Blutalkoholwert von mehr als zwei Promille.
In Deutschland kann ein Auto eingezogen werden, wenn der Fahrer ohne Führerschein unterwegs ist. Die ersatzlose und dauerhafte Einziehung soll eine weitere Nutzung und somit eine weitere Straftat unterbinden, sagt Verkehrsrecht-Experte Uwe Lenhart. Das Auto muss dem Täter gehören oder zustehen. Besteht jedoch die Gefahr weiterer Straftaten unter Benutzung des Fahrzeugs, können in Ausnahmefällen auch fremdfinanzierte, geleaste oder geliehene Fahrzeuge eingezogen werden. Das Land nutzt ein eingezogenes Fahrzeug entweder selbst oder verkauft den Pkw und behält den Erlös.
Traurig dass man zu solchen Mitteln greifen muss damit manche Fahrer ganz simple Regeln einhalten.
Finde ich gut, sollten die in Deutschland auch mal machen. Fahre auch gerne schnell (Auto und Motorrad), aber nur da, wo es erlaubt ist.
Sollte man bei Schweizern auch machen, die auf den Autobahnen in Deutschland herum rasen und die Verkehrsregeln ignorieren.
Sorry, aber die Schweizer haben ohnehin einen an der Waffel
Sorry, aber die Schweizer haben ohnehin einen an der Waffel, nicht nur dass das Auto nichts für den Fahrer kann, sondern weil gerade diese Bagage auf unseren Autobahnen fährt wie unter alle Kanone.
haha also ich werd nicht anhalten sollten Sie mich Jemals stoppen wollen
Lieber als Schweizer etwas an der Waffel als ein Deutscher nichts in der Birne
Gruss Skunky77
Das hat schon manch so Raser gesagt. Aber auch unsere Polizei ist nicht gerade mit Waninger zu vergleichen.
Gruss Skunky77
Wie sieht das eigtl rechtlich aus?
Wird man dann ausgeliefert falls man es nach DE schafft oder nicht?
Ich finde das Rasergesetz sehr gut. Wer wisstentlich und willentlich das Leben anderer mit seinem Fahrzeug in kauf nimmt, ist des eventualvorsätzlichem Mordversuch zu bestrafen. Daher wird bei Geschwindigkeitsexzessen der Fehlbare sofort angehalten und seine "Tatwaffe" beschlagnahmt und auf nimmer wieder sehen eingezogen. Ob diese eingestampft werden, hängt sicherlich vom Zustand des Fahrzeugs und des Wertes ab. Ebenfalls wird seine Lizenz zum "Fahren" entzogen.
Auch wir Schweizer repsektieren die Gesetze in Deutschland. Alles andere gehört ebenso bestraft.
Uebrigens, wird ein Schweizer mit stark übersetzter Geschwindkeit oder anderen grobfährlässigen Verkehrsverstösse in benachbarten Ländern erwischt, wird dies unserer Behörde mitgeteilt, damit trifft ihn dies im nachhinein genau so hart, als hätte er es in der Schweiz verübt.
Gruss Skunky77
der die Deutschen nicht beleidigen will.
Ich glaube nicht, dass Du es nach DE schaffst. Die Polizei hat sehr gute und frisierte Fahrzeuge und können auch fahren (nicht nur der Schumi).
Sollte er es wirklich schaffen, so nehme ich an, dass es im Zuge der Abkommen eine Meldung nach Deutschland gibt. Somit wird der Fehlbare mit dem deutschen Gesetz bestraft (Busse und Punkte) und mindestens ein zweijähriges Fahrverbot in der Schweiz.
Gruss Skunky77
Immerhin noch besser als Karre weg und 1-4 Jahre Knast
Nicht das man mich falsch versteht, ich bin selten mit dem Auto im Ausland also so gut wie nie und selbst dann halte ich mich an die Geschwindigkeit aber man weiß ja nie.
Na, Knast musste damit rechnen, wenn Du z.B. innerorts bei 30 oder 50 mit über 120 bretterst und eventuell jemand zu schaden kommt. Aber da würde, glaube ich, auch deutsche Gesetze etwas strenger, wenn nicht noch strenger, ausfallen.