Falschfahrer muss wegen Mordes vor Gericht
Schweren Unfall in Selbstmordabsicht verursacht
Ein Autofahrer fuhr als Geisterfahrer auf die Autobahn, um sich selbst zu töten. Er provozierte einen Unfall, den er überlebte und muss sich nun wegen Mord verantworten.
Aachen - Ein Falschfahrer, der in Suizidabsicht den Unfalltod eines Ehepaares verursacht haben soll, steht im September wegen Mordes in Aachen vor Gericht. Der 47-Jährige ist nach Angaben des Landgerichts von Dienstag wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in sechs Fällen angeklagt.
Der Mann soll im Januar in Düren-Merzenich als Falschfahrer auf die Autobahn 4 aufgefahren sein und einen Unfall mit zwei Toten und drei Verletzten verursacht haben. Er habe sich rücksichtslos über das Lebensrecht der entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer gestellt, heißt es demnach in der Anklage.
Der Niederländer überlebte lebensgefährlich verletzt und ist den Angaben zufolge in einem Justizkrankenhaus in Untersuchungshaft. Bisher sind zwei Verhandlungstage geplant, am 18. und 29. September.
Laut Anklage fuhr der Mann absichtlich als Falschfahrer auf die A4. Nach früheren Polizeiangaben hatte er einen Brief bei sich, aus dem die Suizidabsicht hervorgeht. Der 47-Jährige soll zunächst einige Kilometer über den Standstreifen gefahren sein, auf mindestens 120 Stundenkilometer beschleunigt und sein Auto dann auf die Fahrbahn gezogen haben, als ihm ein Lkw entgegenkam. Laut Anklage kollidierte der Wagen zuerst mit dem Sattelzug und wurde dann gegen das Auto des Ehepaares geschleudert. In den Unfall waren drei Autos und zwei Lastwagen verwickelt.
Quelle: dpa
Wie Krank muss man sein 🙁?!,was können unbeteiligte dafür das der nicht mehr will?
Mord ganz klar !!!,nur in unserer Rechtsprechung ist es egal ob er einen oder 10 mit in den Tot nimmt,lebenslänglich 15 Jahre
mit guter Führung geht der in die geschlossene,nach weiteren 2 Jahren als geheilt entlassen.
Die Opfer sind lebenslänglich TOT !!
Äh... ja... Hä?! 😕
Selbstmord halte ich für völlig legitim, aber warum nicht so, dass kein anderer mehr als nötig in die Sache reingezogen wird? Muss es so dramatisch sein? Da hielt er sich wohl für besonders wichtig und musste es den anderen ein letztes Mal aber zeigen. Zu recht sitzt er in der Psychiatrie und dort sollte er auch bleiben, bis er stirbt.
Sehr.
Wegen guter Führung "in die Geschlossene"? Das wäre mir neu, dass das geht. Wenn er entsprechend krank ist, geht eine Krankheitsbehandlung vor Haft. Das wird sicherlich im Rahmen der Verhandlung hinreichend gewürdigt.
Selbstverständlich sind die Opfer tot. Allerdings sind sie das völlig unabhängig der Haft oder Krankheitsbehandlung.
Muss nicht. Dummerweise reden wir hier über eine Erkrankung die durchaus wahnhafte Anteile haben kann und das Denken in einem erheblichen Maße einengt.
Diese Variante wäre mir neu in dieser Form.
Natürlich geht das nicht. Ob er in ein psychiatrisches Krankenhaus muss, hängt von seiner Schuldfähigkeit ab. Ist er ganz oder teilweise schuldunfähig, so kann das Gericht das anordnen. und eine Freilassung hat dann auch nix mit "guter Führung" zu tun.
Erkennt es ihn hingegen für voll schuldfähig, dann natürlich nicht. Bei Verurteilung wegen Mordes ist dann lebenslange Freiheitsstrafe zwingend, das Gericht muss nur noch entscheiden, ob es die besondere Schwere der Schuld feststellt oder nicht.
Ich habe kein Verständnis, weil man kann auch auf andere Weisen Suizid begehen ohne unbeteiligte zu gefährden.
Das Problem bei Depressiven ist, dass diese Kranken oft erweiterten Selbstmord begehen und ganz bewusst Dritte mit in den Tod nehmen. Oft kündigt sich das schon im Vorfeld an. Leider sind unsere Kuschelpsychiatrien mit diesem Klientel völlig überfordert.
Solche Erklärungen sind Täterschutz vom Feinsten!
Das hat mit Täterschutz exakt überhaupt nichts zu tun. Wer in einer solchen psychischen Ausnahmesituation ist, dass er über Selbstmord nicht nur nachdenkt sondern diesen realisieren will, der agiert in den seltensten Fällen noch hochgradig rational.
Und was folgt daraus? Richtig, wegsperren bis man denjenigen verscharren kann.
Nur ist ja gerne das nächste Argument in der Kette, dass ja alles wieder gut ist.
Was sollen die Psychiatrien denn deiner Meinung nach mit Erkrankten machen?
Es geht dabei um Krankheitsbehandlung und nicht um Rache. In der Hinsicht bin ich auch froh in einem Land zu leben in dem man für eine Erkrankung nicht bestraft wird.
Was willst du mit lebenslangen Wegsperren erreichen außer der Befriedigung der Rachegelüste?
kannst Du mir zu 100 % versichern das der Mann nicht wieder rückfällig wird, nach "erfolgreicher" Behandlung? Wer hat dann mehr Schutz verdient, der Mann oder die Allgemeinheit?
Falsch! Daraus folgt, dass du offensichtlich nicht ansatzweise in der Lage bist, dich in andere Menschen hinein zu versetzen. Weiterhin folgt daraus, dass du zum Glück in unserem Rechtssystem nichts zu sagen hast.