Glatte Straße: Schleudern ohne äußeren Anlass spricht für Fahrfehler
Selbst schuld, wer bei Glätte schleudert
Wer bei Glätte ins Schleudern kommt, muss unter Umständen auch für Unfallfolgeschäden aufkommen. Es sei denn er kann beweisen, dass er keinen Fahrfehler begangen hat.
Frankfurt/Main - Auf glatten Straßen kommt man leicht ins Schleudern. Jedoch nicht ohne zuvor einen Fahrfehler begangen zu haben. Das jedenfalls befand das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Gerät ein Autofahrer auf glatter Straße ohne äußeren Anlass ins Schleudern, spreche der sogenannte Anscheinsbeweis für einen Fahrfehler. Für Schäden aus folgenden Unfällen müsse der Fahrer dann unter Umständen haften.
In dem konkreten Fall kam ein Autofahrer auf der Autobahn bei winterlichen Verhältnissen ins Schleudern. Dadurch musste ein nachfolgendes Auto auf den Standstreifen ausweichen und touchierte die Leitplanken. Den Schaden von 7.500 Euro sollte der Vorausfahrende bezahlen.
Dem gab das Gericht statt. Der Anschein spreche dafür, dass ein auf glatter Straße ins Rutschen kommender Autofahrer einen Fahrfehler begannen habe. Denn entweder war seine Geschwindigkeit unangepasst oder die Aufmerksamkeit zu gering. Der Fahrer habe das Gegenteil nicht beweisen können. Auch nachfolgende Autofahrer müssen zwar bei glatten Straßen besonders vorsichtig sein und mit dem Rutschen der anderen rechnen.
Einen Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht hätte der Vorausfahrende aber beweisen müssen. Das gelang nicht. Vielmehr sei anzunehmen, dass dieser das andere Auto erst überholt hatte und dann ins Schleudern geraten sei.
Quelle: dpa
Richtig so!
Ich finde es teilweise unverantwortlich, wie andere bei schlechten Straßenverhältnissen rasen.
Einer muss zahlen. Entweder der Schleudernde oder der Ausweichende. Und wenn der Hintermann genug Abstand eingehalten hat, sehe ich es nicht, warum er zahlen sollte.
Auch nach mehrmaligem Lesen ist mir nicht ganz klar, wer nun was hätte beweisen müssen. Ich werde allerdings skeptisch, wenn Autofahrer dafür haften sollen, dass andere in die Leitplanke fahren.
Selbst der beste Fahrer kann bei Glätte ins Schleudern geraten. Da reicht schon eine leicht abschüssige Straße zum Graben hin und das Auto macht einen Abgang. Da kann man noch so langsam fahren, es rutscht einfach weg. Selbst die Motorbremse kann schon so eine Situation hervorrufen. Deshalb bei Glatteis am Hang auskuppeln und vorsichtig abbremsen...
Der Schleudernde, dass er keinen Fahrfehler begangen hat bzw. den Anscheinsbeweis, dass er einen begangen hat, erschüttern. Dazu, dass der Hintermann einen Fahrfehler begangen hat, z.b. zu dicht aufgefahren ist.
Der Hintermann muss gar nix. Erstmal wird vermutet, dass der andere den Mist gebaut hat. Was auch nicht unplausibel ist. Mag sein, dass man "ohne weiteres" ins Schleudern kommen kann, aber dann muss man eben wegen seiner Betriebsgefahr zahlen.
Man kann es auch so ausdrücken: wenn auf einem bestimmten Straßenabschnitt 100 Autos heile durchkommen und 1 nicht, dann hat dessen Fahrer wohl irgend etwas anders, also falsch, gemacht als die anderen 99...
Leider gibt es auch Fahrzeughersteller, die Autos bauen, die für Winterverkehr nicht besonders geeignet sind.
Ich habe mich vorige Woche, nach nur 2 Monaten im Bersitz, von einem solchen getrennt.
ich bin nicht ganz sicher, ob ich das richtig verstanden habe:
der ins rutschen gekommene Vordermann muss den Schaden des Hintermanns zahlen, weil letzterer in die Leitplanken ausgewichen ist...? Gehts noch...?
"Vielmehr sei anzunehmen, dass dieser das andere Auto erst überholt hatte und dann ins Schleudern geraten sei."
Wurde das denn bewiesen?
In dem Artikel wurde vom Gericht offenbar nur "angenommen" und niemand konnte irgendwas beweisen oder wiederlegen. In meinen Augen völliger Mumpitz, dieses Urteil...
Wenn der Bauer nicht schwimmen kann ist die Badehose schuld !
Fahre erst mal nen Auto mit soner besch...en Lenkung, wenn du bis dahin Lenkungen mit exellenter Rückmeldung gewohnt bist und genau weißt, welch gute Hilfe sie dir sind, mit winterlichen Straßenverhältnissen klar zu kommen.
Dann können wir und wieder sprechen.
Oder glaubst ich verabschiede mich aus Jux und Dollerei nach nur zwei Monaten von einem Auto?
Dann bist du eher jemand der nur Autos bewegen kann die perfekt bis ins Detail sind und mit elektronischen Helfern vollgepackt sind . Ok , ich bin noch ein anderer Schlag .
Full ACK.
notting
Ähm, ich habe das Fahren auf winterlichen Straßen mit Autos ohne jedwede Helferlein gelernt. 20 Jahre lang (1985 bis 2005) ohne ABS/ESP etc. und durchgehend mit Sommerbereifung (was im Brandenburger Land ganz gut funktioniert).
Davor gab es noch vier Winter mit dem Motorad.
So etwas, wie den Hyundai i20, sprich, eine solche ablout gefühllose Lenkung, ist mir aber noch nie untergekommen. Auch nicht mit jenen Fahrzeugen, die ich außerprivatlich gefahren bin und fahre. Deren Palatte ist wesentlich Umfangreicher als die private und reicht bis zum LKW mit max 17t ZGW hoch.
Womit wir es dann auch bewenden lassen sollten denke ich mal da alles , auch meins , mehr oder weniger off topic .