Ratgeber: Diese Bußgelder drohen Fahrradfahrern
So fahren Radler regelkonform
Rotlichtverstoß, Handy am Ohr oder freihändig Fahren: Auch Radler können bei Verkehrsverstößen zur Kasse gebeten werden. Doch wie teuer kann das im Einzelfall werden?
München - Vor allem in Großstädten setzen sich Fahrradfahrer gern mal über geltendes Verkehrsrecht hinweg. Werden sie dabei erwischt, drohen auch ihnen teilweise hohe Strafen. Ein Überblick.
Wer beim Fahrradfahren telefoniert, muss mit 25 Euro Bußgeld rechnen. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hin. Theoretisch dürften Radler zwar mit einer für das Fahrrad geeigneten Freisprecheinrichtung zum Telefon greifen. Diese sollte jedoch stets ohne den Einsatz von Kopfhörern genutzt werden - denn laut der Straßenverkehrsordnung dürfen Sicht und Gehör des Radfahrers nicht behindert werden.
Rotlichtverstoß kann bis zu 160 Euro kosten
Ohne Licht durch die Nacht zu radeln, ist nicht nur gefährlich - wer von der Polizei dabei erwischt wird, kann sich laut KS auf ein Bußgeld von 20 Euro einstellen. Ohne Hände am Lenker das Rad zu steuern, kostet 5 Euro Bußgeld. Teurer wird es, wenn Radfahrer über eine rote Ampel fahren: Im günstigsten Fall zahlen sie 45 Euro, doch gefährden sie dabei andere, steigt der Betrag auf 100 Euro. Wer noch nach einer Sekunde Rotzeit über die Ampel pedaliert, muss bis zu 160 Euro zahlen.
Beim Thema Alkohol am Lenker weist der KS darauf hin, dass bei 1,6 Promille die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegt. Doch auch bei geringeren Promillewerten drohten Strafen - und zwar dann, wenn Radfahrer mit sogenannten alkoholbedingten Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder durch einen Unfall auffallen.
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Gibt's einen Radfahrer, den das interessiert?
Es sollte auch Strafe kosten einen vorhandenen Radweg nicht zu benutzen, ewig wird mitten auf der Straße gefahren und daneben ist ein Radweg. Motorradfahren müssen auf Verbots Strecken auch löhnen, und die Radfahrer bremsen hier so ewig die Lkws am Berg aus. So wird immer der Verkehr behindert und Berge haben wir viele, sowie Radwege.
Problem 1: Radler sollten bei Verstössen genauso tief in die Tasche greifen müssen als Autofahrer.
Problem 2: Radler sollten bei verursachten Unfällen für die Schäden die sie verursacht haben aufkommen müssen.
Problem 3: Verstösse von Radlern sollten auch kontrolliert werden....
Schon erlebt:
Radler fährt über ne rote Ampel. 5m weiter steht die Polizei, sieht es und unternimmt nix.......😤
Aber wehe mein Bike ist ein bisschen zu laut dann habe ich die Kalkmützen direkt am hacken.
Da Radfahrer kein Kennzeichen führen müssen, ist es durchaus verständlich dass die Polizei hier nichts unternimmt - wie auch? Bis die losgefahren sind, ist der Radler unerkannt über alle Berge verschwunden!
Am schlimmsten sind die jenigen, die 30kmh in der Stadt mit ihrem "Rennbike" fahren, denken sie sind genau so schnell wie ein Auto, und einen nie die Möglichkeit geben zum überholen.
Hat man ihn endlich überholt, hat man Pech wenn die nächste Ampel rot ist. Ja der Radfahrer mit seinem Rennbike schlängelt sich wie ein Motorradfahrer nach vornen, nur damit alle Autos ihn noch einmal überholen müssen!
Diese Diskussion wird nicht gut ausgehen, es wird zum allgemeinen Anklagen von Radfahrern ausarten.
Du listest nicht zwingend Probleme, sondern zu...
1. eine Forderung von Dir
2. eine Forderung die jedem als Unfall-Verursacher zu stellen ist. Nur...
Die Problematik der Erfassung/Unfall-Flucht eines Radfahrers gestaltet sich halt ungleich schwieriger/leichter !
3. Eben dies ist bei 2. bereits erörtert.
Die Fokussierung als Autofahrer auf Fehler-von-Radfahrer und umgekehrt ist halt auch ein Phänomen für sich ;-)
Vielleicht solltest du nochmal in die Fahrschule. Ein Radweg verpflichtet nicht zur Nutzung.
Es sei denn, der Radweg wäre mit den Zeichen 237, 240 oder 241 beschildert. Dann ist die Benutzung verpflichtend.
Es sollte Pflicht werden.
Ich bin selber gerne Radfahrer und ICH HASSE Radfahrer die ohne Licht rumfahren.
Wenn ich die mit dem Auto erwischen sollte, bekomme ich auf jeden Teilschuld weil der Depp ohne Licht runfährt. Ich hoffe insgeheim, dass ein anderer diese Deppen umfährt und sie wegen natürlicher Auslese aussterben.
Hab gestern abend auch einen dieser Kandidaten gesehen. Wundere mich, warum der Linksabbieger so langsam fährt. Vor ihm war mittig zwischen den Scheinwerfern ein komplett unterbelichteter Radfahrer. Kein Licht, keine Reflektoren, dunkle Kleidung. Erst als er in einen Scheinwerferkegel kam war der zu sehen. Ich möchte den Aufstand der Gutmenschen nicht sehen, wenn ein Motorradfahrer derartig viele Verstöße gegen die STVZO bieten würde.
Darwin ist im deutschen Rechtsstatt (STVO) leider nicht vorgesehen. Nur haben diese Deppen meist einen Schutzengel. Genau wie Besoffene und Kinder.
Ihr wisst schon das Darwinismus der Tod des entsprechenden Menschen voraussetzt?