Ratgeber: Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?
So handeln Ersthelfer richtig
Als Helfer nach einem Autounfall muss man schnell reagieren und darf sich selbst nicht in Gefahr bringen. Der größte Fehler, den man machen kann: nicht helfen.
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Essen - Nach einem Unfall auf der Autobahn ist schnelle Hilfe lebenswichtig. Doch wie verhält man sich als Ersthelfer richtig und auf was muss man achten, um selbst nicht in Gefahr zu geraten. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Sind nach einem Unfall noch keine Retter vor Ort, müssen Autofahrer anhalten, um sich nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar zu machen. "Man sollte sich aber dabei nicht selbst in Gefahr bringen", sagt Rainer Camen vom Tüv Nord. Autofahrer stellen am besten ihr Auto mit genügend Abstand hinter dem Unfall ab, um zu verhindern, dass durch etwaige Folgeunfälle Gefahr droht. "Auf der Autobahn gehen sie hinter der Leitplanke zurück und sichern auf dem Seitenstreifen per Warndreieck im angemessenen Abstand den Unfallort ab." Mitfahrer sollten aussteigen und hinter der Leitplanke warten.
Ruhe bewahren und Situation Überblicken
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Dabei trägt man eine Warnweste. Die ist zwar nur für den Fahrer vorgeschrieben, doch sollte für jeden Insassen eine an Bord und so verstaut sein, dass man sie am besten noch vor dem Aussteigen anlegen kann. "Im Ablagefach der Tür zum Beispiel", rät Camen. Nachdem man sich kurz einen Überblick über die Situation und etwaige Verletzte verschafft habe, alarmiert man über den Notruf 112 die Rettungskräfte und leistet bei Bedarf Erste Hilfe.
Wichtig dabei sei, Ruhe zu bewahren. Angst vor Fehlern müssen Helfer nicht haben. "Der größte Fehler ist, gar nichts zu machen", sagt Camen. Präventiv sei wichtig, Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen. Beim Verbandkasten gilt es, regelmäßig das Mindesthaltbarkeitsdatum zu überprüfen.
Sind bereits andere Helfer vor Ort, sei es dennoch immer richtig, seine Hilfe anzubieten. Man könne dann auch gemeinschaftlich das weitere Vorgehen besprechen.
Professionelle Hilfskräfte am Unfallort geben den Autofahrern in der Regel Anweisungen, zum Beispiel lenken sie den Verkehr und fordern zum Weiterfahren auf. "Man sollte situationsgemäß und vorsichtig an der Stelle vorbeifahren. Denn "Ärzte und Helfer müssen sich frei bewegen können und sich nicht erst einen Weg durch Autos und gaffende und fotografierende Menschen bahnen müssen", sagt Camen. "So segensreich ein Handy ist, um schnell Helfer herbeizuholen, ist es eine Pest in der Hand von Gaffern." Durch sie werden Rettungskräfte gebunden, um Sichtschutzplanen zu halten, damit das Geschehen von vorbeifahrenden Autofahrern nicht gefilmt wird, klagt Camen.
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Nur als Tip: Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für einen Erste Hilfe Kurs, wenn man sich seinem Arbeitgeber als Ersthelfer zur Verfügung stellt. Und der Kurs ist Arbeitszeit. Man kommt also für lau an einen Erste Hilfe Kurs, der einen sonst einen Tag Urlaub und etwa 40 € Gebühren gekostet hätte(*). Durch den Kurs und die eigene Bereitschaft, betrieblicher Ersthelfer zu sein passieren natürlich nicht weniger oder mehr Unfälle. Der einzige Unterschied ist also daß man etwas besser Bescheid weiß, wenn der Kollege neben einem umkippt. Aber auch, wenn ein Familienmitglied, ein Freund oder Freundin oder eben auch eine unbekannte Person z. B. auf der Straße plötzlich neben einem liegt und Hilfe braucht.
Gruß Michael
(*) In manchen Betrieben geht das auch, wenn man noch ein Azubi ist. Macht den Führerscheinerwerb um ein paar Euro billiger.
Hallo,
Deine Ausage stimmt nicht ganz. Der Erste Hilfe Kurs und "Unfall-Ersthelfer" sind nicht das gleiche. Um eine Ausbildung zum Unfall Ersthelfer zu machen ist ein Erste Hilfe Kurs Voraussetzung. Für den Führerschein reicht ein Erste Hilfe Kurs.
Ist man dann ausgebildeter "Unfall-Ersthelfer" muss man alle zwei Jahre einen Auffrischungskurs (8 Stunden ) machen. Versäumt man dies ist wieder der Ersthelfer Grundkurs angesagt.
Da mein Auffrischungskurs erst vor wenige Wochen war möchte ich auch zum Artikel noch etwas anmerken. Niemand ist verpflichtet auf der Autobahn anzuhalten wenn die eigene Sicherheit gefährdet ist. Das gleiche gilt für alleinfahrende Frauen bei Nacht, wenn sie sie sich unsicher fühlen oder gefährdet sehen. Die Eigensicherung steht an erster Stelle.
Aber ein unmittelbarer Notruf ist verpflichtend!
Gruß BSCom
Die Erste Hilfe Aus- und Fortbildung wurde 2015 umstrukturiert. Anders als zuvor sind die Kurse nun einheitlich, d. h. es gibt nicht mehr die frühere Unterscheidung in Grundausbildung und Fortbildung. Die Kurse sind jetzt einheitlich 9 Unterrichtsstunden lang und müssen regelmäßig im zweijährigen Rhythmus wiederholt werden.
Die Ausbildungen zum betrieblichen Ersthelfer werden seit Jahrzehnten als für den Erwerb der Klassen 1, 2 und 3 usw. bzw. heute A, C und B usw. ausreichend akzeptiert. Das hat sich nicht geändert. Die Fahrerlaubnisverordnung wurde übrigens angepasst, man muß nun generell einen Kurs nachweisen, der über 9 Unterrichtseinheiten geht. Diese Light-Version "Sofortmaßnahmen am Unfallort" gehört damit - endlich! - der Geschichte an.
Du müßtest bereits ebenfalls einen Kurs über 9 Unterrichtseinheiten gemacht haben, denn die 8 Unterrichtseinheiten sollte es seit ungefähr einem Jahr nicht mehr geben, da die Lerninhalte überarbeitet wurden.
Womit Du Recht hast, das ist Dein Hinweis auf die mögliche und rechtlich ausreichende Hilfe, ohne das Auto zu verlassen. Aber ganz ehrlich: Findest Du diese Hysterie, nach der man bei einem Unfall Angst vor einem Überfall haben müßte nicht peinlich und erbärmlich? Wenn da der Schrott auf der Straße liegt, wird den keiner dahin drapiert haben, um eine Frau anzulocken, damit man(n) sich an ihr vergehen kann!
Durch diese alberne Angstmacherei werden weiterhin Unfallopfer durch verspätete Hilfe elendig verrecken oder zumindest zusätzlichen Schaden nehmen. Sicher, das wird zukünftig teilweise mit dem eCall, also dem automatischen Notruf kompensiert, aber ich finde das nur arm.
Wenn Du oder jeder andere Kerl oder jede andere Frau blutend um Hilfe wimmer(s)t, dann erwarten Du und alle anderen auch Hilfe! Richtige Hilfe und nicht bloß ein Handy-Foto oder -Video und einen Anruf.
Gruß Michael
- Warnblinker an, steht im ganzen Artikel nix von!
- Nach Möglichkeit als Unfallbeteiligter auf die Standspur oder zweitbestens am Mittelstreifen bleiben.
Genau da hätte man Beispiele für den Abstand bringen sollen! Die meisten machen das viel zu kurz und provozieren dadurch Unfälle! Kenne zwar auch nicht die offiziellen Empfehlungen, aber mind. der "Fahrschul-Pi*Daumen-Bremsweg" bei der jew. Geschwindigkeit sollte es doch mind. sein?!
Tipp: Es gibt auch Ersthelfer-Apps z. B. vom ASB (u.a. für Android). Sollte man mal drin geschmökert haben. Wenn man sich im Fall der Fälle unsicher ist, hat man wenigstens eine Möglichkeit nachzuschauen.
War mal notgedrungen bei einem Unfall auf der linken Spur (ich konnte gerade so noch bremsen, mein Vordermann nicht). War ein Scheißgefühl, dass man so nah am Verkehr ist und keine wirklichen Fluchtmöglichkeiten hat, trotz Warndreieck. Zum Glück war zufällig sehr schnell ein Krankentransport da...
notting
1) Unfallstelle absichern => Eigensicherung beachten
2) prüfen, ob Verletzte => sofortige Ersthilfe, wenn Schwerverletze
3) Notruf => Hilfe alarmieren
4) Schwerverletzte u. geschockte Personen bis Eintreffen Rettungsdienst betreuen
5) Zeugen identifizieren (Adressdaten geben lassen) => Beweise sichern
6) Fotos, Dokumentation (wenn man selbst Beteiligter ist) => Versicherung
Einen Erste-Hilfe-Kurs sollte man auf jeden Fall alle paar Jahre mal besuchen, damit altes Wissen wieder aufgefrischt wird. Es kann Menschenleben retten - auch das Deiner Familienangehörigen.
Alles schön aus dem Lehrbuch abgeschrieben aber wie sieht das wohl bei einem normalen Menschen aus der Unfallverletzte nur aus dem Fernsehen kennt? Viele, wenn nicht sogar die meisten, werden erstmal geschockt sein und in Panik geraten. Zeuge aufnehmen und eine Dokumentation erstellen gehört definitiv nicht zur Ersten Hilfe, das ist Sache der Polizei.
Für mich persönlich gibt aber nur eine Variante: Anhalten, Fenster zu, Türen verriegeln, Notruf rufen und warten. Es wäre nicht das erste Mal das jemand aufgrund falscher Erstbehandlung auf Körperverletzung und Schadenersatz verklagt wird. Eins muss man aber festhalten: Niemand darf einfach so weiter fahren, man MUSS Hilfe holen aber man muss eben nicht Erste Hilfe leisten, wenn man dazu aus persönlichen oder religiösen Gründen nicht in der Lage ist (z.B. wenn man kein Blut sehen kann).
Und ja, ich kann gut damit leben wenn mir selbst jemand dann NICHT hilft. Oder eben nicht. Schicksal.
Man ist immer dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Tut man dies nicht, macht man sich strafbar.
Da bringen auch religiöse Gründe oder sonstige Gründe nichts, um sich zu drücken.
§ 323c StGB
Die Verpflichtung zur Hilfeleistung entfällt, wenn:
- die Hilfeleistung nicht zumutbar ist (z.B. bei Gefahr für das Leben und die Gesundheit des Helfers: Unfall unter Freisetzung von gefährlichen Stoffen; Unfall auf nächtlicher, einsamer Strasse, wenn eine begründete Angst vor einem Überfall besteht; etc.)
- die Hilfeleistung mit der "Verletzung anderer wichtiger Pflichten" verbunden ist (z.B. Aufsichtspflicht über kleine Kinder geht der Hilfeleistung vor, bzw. man ist gerade mit einem anderen Notfall auf dem Weg zu einem Arzt oder Krankenhaus)
- die Hilfeleistung nicht erforderlich ist (z.B. fachliche Hilfe durch einen Arzt bereits vor Ort anwesend ist und keine weitere Hilfe notwendig ist)
Rein rechtlich genügt es den Notarzt zu informieren und bis zum eintreffen zu warten.
Wenn diese Gegebenheiten nicht gegeben sind, dann ist man verpflichtet, Hilfe zu leisten.
Das Argument mit der Religion ist dennoch falsch.
Abgesehen von irgendwelchen gesetzlichen Regelungen finde ich es moralisch verwerflich, nicht zu helfen.
Falsch, bei uns wurde z. B. als konkretes Beispiel genannt, dass wenn man Kinder dabei hat, auf die man aufpassen muss, hat man seine Pflichten bzgl. Hilfe am Unfallort erfüllt, wenn man irgendwie (vorzugsweise direkt über den Notruf) ASAP Hilfe holt - selbst wenn man dazu wegfahren muss weil selbst 112 erfolglos wg. Funkloch/Handy-Akku leer/keine Telefonzelle oder Notrufsäule in der Nähe/kein bewohntes Haus in der Nähe/etc.
EDIT: War jmd. mit den entspr. Paragraphen schneller...
EDIT2: Moralisch verwerflich ist z. B., wenn dann wg. sowas dann den Kindern was passiert während man hilft.
notting
Doch, es wäre das erste Mal. Wie kann man nur so einen Schwachfug verbreiten? Ganz ehrlich, was soll das?
Der § 323c StGB wurde ja schon genannt. Ich möchte das aber noch ergänzen:
Man ist als Helfer geschützt, d. h. eine Klage wegen Körperverletzung oder Schadenersatz ist nicht möglich, dafür bekommt man eigene Schäden ersetzt. Und dabei ist es egal, ob die teuren Markenklammotten durch Blut verschmutzt wurden und nun unbrauchbar sind oder ob man sich z. B. bei der Hilfe verletzt hat.
Wer sich für die Haftung oder den Schadenersatz interessiert, kann z. B. hier in der Broschüre der DGUV, also der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (das ist der Spitzenverband aller deutschen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) nachlesen, wie es tatsächlich rechtlich aussieht.
draine empfehle ich dagegen dringend, sich an Dieter Nuhr zu halten. Falls der Wink mit dem Zaunpfahl nicht reichen sollte, einfach mal nach Nuhr und Fresse googlen... Immerhin geht es bei der Ersten Hilfe oft genug um Leben oder Tod.
Gruß Michael
Ich habe Dieter Nuhr bereits live auf der Bühne gesehen.
Trotzdem bleibe ich dabei, zumal es rechtlich nicht angreifbar ist. Zumal mir ja niemand garantieren kann, das derjenige keine ansteckenden oder unheilbaren Krankheiten hat (HIV, Hepatitis etc.). Und wenn ich selbst in Not gerate und mir jemand nicht helfen will, dann ist das seine persönliche Entscheidung die ich respektiere.
Hallo, es gibt bisher noch keinen Fall, zumindest bei uns in Deutschland wo ein Laie, und das ist ein Ersthelfer, wegen falscher Erster Hilfe zu Schadenersatz verurteilt worden wäre.
Geht es nur um Verletzungen mit geringem Blutverlust, und ist die verunfallte Person bei Bewusstsein kann man ohnehin nicht viel falsch machen.
Geht es um eine leblose Person sind gebrochene Rippen beim "Drücken", einem Hirntod durch Sauerstoffmangel durchaus vorzuziehen. Recht viel mehr kann man als Ersthelfer nicht falsch machen, ausser NICHTS zu machen.
Ich gebe meinen Vorschreibern recht wenn sie grundsätzlich eine regelmässige Auffrischung für alle fordern. Ich bin seit 10 Jahren betrieblicher Ersthelfer, bei den regelmässigen Kursen ändert sich immer wieder einiges. Sei es die Beatmung, die stabile Seitenlage, Defis etc. In diesen 10 Jahren musste ich öfter den Notruf absetzen, Gottseidank nur normale Unfälle. (als Beipiele fallen mir ein: Hornissenstich mit allergischer Reaktion, Schnittwunden mit Fensterglas, Stürze mit Verdacht auf Gehirnerschütterung. Ging alles gut aus. Den Defi haben wir seit 6 Jahren, bisher unbenutzt.
Aber ein bisschen komisch finde ich daß die Ausbilder den "Rautek Griff" nicht mehr üben lassen dürfen. Soll wohl mal bei jemanden Rückenprobleme gegeben haben.
Gruß BSCom
Leider finden sich ja immer Dumme, die auch Leuten die deine Einstellung - nicht zu helfen - teilen, in Notlagen helfen... 🙄
Ich als Ersthelfer, ferner als Betroffener würde jedenfalls alle rechtlichen Registerkarten gegen dich ziehen - und spätestens wenn ich als Ersthelfer dich persönlich anspreche mir zu helfen, bist du mit in diesem Boot! 😉
Ansonsten was Infektionsschutz sowie die rechtlichen Aspekte angeht solltest du schleunigst mal einen EH-Kurs machen - das "Wissen" was du hier vermeintlich verbreitest wurde nie und wird dort nicht vermittelt, kA wo du das aufgeschnappt hast aber sowohl an der Praxis wie auch an der Rechtslage geht das Meilenweit vorbei...